Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD

Mit der Einführung der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet die EU in Zukunft betroffene Unternehmen nach einheitlichen EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards zu berichten, den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Schrittweise werden zudem mehr Unternehmen berichtspflichtig sein, als es bisher durch die CSR-Berichtspflicht der Fall war.
Die EU hat mit dem Omnibus-I-Paket die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) deutlich verschlankt. Das Omnibus‑Paket zur CSRD wird nach der erwarteten Veröffentlichung im EU‑Amtsblatt Anfang 2026 offiziell in Kraft treten. Anschließend müssen die Mitgliedstaaten die neuen Vorgaben in nationales Recht überführen, damit die angepassten Schwellenwerte und Zeitpläne ab 2027/2028 verbindlich gelten. Bitte beachten Sie die aktuellen Entwicklungen.

Betroffene Unternehmen

Unternehmen, die bisher nach der NFRD berichten, bleiben vorerst nach den bisherigen Vorgaben berichtspflichtig.
Da Deutschland die CSRD noch nicht in nationales Recht überführt hat, gelten die neuen EU‑Regeln erst nach der erwarteten Umsetzung im Jahr 2026 – und nur für Unternehmen, die die neuen Schwellenwerte erfüllen. Diese müssen dann erstmalig nach Inkrafttreten des deutschen Umsetzungsgesetzes nach der CSRD berichten.
Große Unternehmen (Paragraf 267 Abssatz 3 HGB), die nicht gemäß NFRD berichtspflichtig sind und die folgenden Kriterien erfüllen, starten mit dem Berichtsjahr 2027:
  • mehr als 1000 Mitarbeitende
  • 450 Millionen Euro Umsatz
Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (ursprünglich “Welle 3”) fallen vollständig aus der Berichtspflicht.

Angaben im Nachhaltigkeitsbericht

Der Nachhaltigkeitsbericht als Teil des Lageberichts der genannten Unternehmen muss umfangreiche Angaben enthalten, die für die Auswirkungen der Tätigkeiten des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsaspekte sowie für das Verständnis der Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage des Unternehmens erforderlich sind. Der Nachhaltigkeitsbericht ist mittels der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS), die von der EU-Kommission als delegierte Rechtsakte erlassen werden und dann unmittelbare Geltung auch für die Unternehmen in Deutschland haben, zu erstellen. Auch diese Standards werden gestaffelt erstellt und für anwendbar erklärt.
Der Nachhaltigkeitsbericht als Teil des Lageberichts muss extern geprüft werden. Zunächst ist die Prüfung "zur Erlangung begrenzter Sicherheit" und später "zur Erlangung hinreichender Sicherheit" durchzuführen. Er ist in dem europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformat, also dem European Single Electronic Format (ESEF), zu veröffentlichen. Seine Inhalte sind mit sogenannten "tags" besonders zu kennzeichnen. (Quelle: DIHK)

Indirekte Berichtspflichten von KMUs

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird über den Anwenderkreis hinaus Auswirkungen auf weitere Unternehmen haben: Dazu gehören die Geschäftspartner beziehungsweise Zulieferer der berichtspflichtigen Unternehmen. Denn das berichtspflichtige Unternehmen wird zur Erfüllung der eigenen Nachhaltigkeitsberichtspflicht auf Informationen seiner Zulieferer zurückgreifen müssen und diese auffordern, entsprechende Informationen zu liefern. Grund hierfür ist, dass das große Unternehmen bei fehlenden Informationen entlang seiner Lieferkette seine eigenen gesetzlichen Berichtspflichten nicht erfüllen kann. (Quelle: DIHK)

Der Weg zum Nachhaltigkeitsbericht

Für Unternehmen empfiehlt sich eine agile Implementierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Vorbereitung auf künftige Anforderungen.
In der Praxis wirft das komplexe Zusammenwirken der Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) sowie die Betrachtung firmenindividueller Nachhaltigkeitsaspekte viele Fragen auf.
Die IHK für München und Oberbayern hat einen praxisorientierten Leitfaden mit Expertise von der Value Balancing Alliance (VBA) und Deloitte entwickelt.
Orientierung zu den entsprechenden Berichtsstandards erhält man u.a.