Energiekrise: Hilfsprogramme für Unternehmen

Energie-Mikrodarlehen Hessen

Mit dem Energie-Mikrodarlehen Hessen können Unternehmen bis 50 Mitarbeiter:innen ihre Kosten zur Energiebeschaffung finanzieren.
Pro antragstellende Person kann ein Darlehen von 3.000,- EUR bis zu maximal 50.000,- EUR beantragt werden. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 7 Jahre, davon sind die ersten 2 Jahre tilgungsfrei. Für das Darlehen wird ein Festzinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit vereinbart. Der Zinssatz beträgt 4,00 % p.a.
Anträge können bereits gestellt werden. Die Bewilligungen und Auszahlungen durch die WIBank Hessen erfolgen voraussichtlich Ende Januar 2023.
Hinweis: Die IHK Wiesbaden ist Kooperationspartner des Energie-Mikrodarlehens Hessen. Bitte nehmen Sie vor der Antragsstellung Kontakt mit uns auf.
Weitere Informationen gibt es auf der Website der WIBank.

KfW-Kreditprogramm

  • Kredite im standardisierten Durchleitgeschäft über Hausbanken
  • Individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen
Ukraine-Krieg und Sanktionen: KfW-Sonderprogramm für Unternehmen
Ist Ihr Unternehmen vom Angriff Russlands auf die Ukraine betroffen? Oder von den Sanktionen gegen Russland und Belarus?
Dann steht Ihnen ab sofort das KfW-Sonder­programm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 zur Verfügung. Mit den Förder­mitteln können Sie einen Groß­teil Ihrer Aufwände finanzieren. Das KfW-Sonder­programm UBR 2022 ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Weitere Informationen

Bürgschaftsprogramme

  • Um Unternehmen, die nachweislich vom Ukraine-Krieg betroffen sind, beim Erhalt von Betriebsmittel- und Investitionskrediten zu unterstützen, sollen die Programme bei den Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm des Bundes bis Ende 2022 erweitert werden.
Sonderprogramm „Ukraine“ 
Die Bürgschaftsbank Hessen hat ein Sonderderprogramm für von Russlandsanktionen und dem Ukrainekonflikt betroffene Unternehmen aufgelegt. Weitere Informationen