Errechnen Sie Ihren Beitrag!

Sie wollen Ihren IHK-Mitgliedsbeitrag berechnen? Dann nutzen Sie hierzu unseren Beitragsrechner, der Ihnen auch eine Berechnung für vergangene Beitragsjahre bietet. Die Angaben der Berechnung erfolgen ohne Gewähr. Weitere Informationen zum IHK-Beitrag finden Sie in der jeweils gültigen Wirtschaftsatzung in unserem Mitgliedschaftsbereich.

Wie berechne ich meinen IHK-Mitgliedsbeitrag?

Schritt 1: Laden Sie sich den Beitragsrechner herunter:
Schritt 2: Wählen Sie Ihre entsprechende Rechtsform aus. Bei der Beitragsberechnung wird unterschieden nach:
  • KGT: nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen beziehungsweise Einzelunternehmen (beispielsweise Einzelunternehmer, GbR)
  • HRA: im Handelsregister eingetragene Personengesellschaften (beispielsweise e.K., oHG, KG, GmbH & Co.KG)
  • HRB: im Handelsregister eingetragene Kapitalgesellschaften (beispielsweise GmbH, AG, UG)
Schritt 3: Tragen Sie Ihre Gewerbeerträge (oder hilfsweise Ihren Gewinn aus Gewerbebetrieb, jedoch nicht den Umsatz) in die betreffenden Jahre ein. Fertig. Bei weiteren Fragen ist das Team Beitrag gerne für Sie da.