Bewerbungsverfahren - rechtliche Hinweise

Was ist bei der Stellenausschreibung und im Bewerbungsverfahren zu beachten?

Bereits im Bewerbungsverfahren muss der Unternehmer arbeitsrechtliche Regeln beachten.
Vor der Einstellung steht das Bewerbungsverfahren: Sowohl bei der Stellenausschreibung als auch beim Bewerbungsgespräch sowie im Auswahlverfahren ist das Allgemeine Gleichhandlungsgesetz (AGG) zu beachten. Danach darf niemand, der sich bewirbt, aufgrund seiner ethnischen Herkunft, Religion, Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität mittel- oder unmittelbar benachteiligt werden. Allgemeine Informationen zum AGG aber auch konkret zur Stellenausschreibung und  zum Bewerbungsgespräch finden Sie hier.