Absicherung von Auslandsgeschäften - Garantien des Bundes
Die Bundesregierung unterstützt die deutsche Wirtschaft mit staatlichen Garantien bei Exporten sowie Investitionen im Ausland zur Erschließung schwieriger Märkte und der Aufrechterhaltung wirtschaftlicher Beziehungen auch in ungünstigen Zeiten.
Staatliche Exportkreditgarantien
Exportkreditgarantien und Garantien für Ungebundene Finanzkredite der Bundesrepublik Deutschland sind Außenwirtschaftsförderinstrumente der Bundesregierung. Sie sichern Exporteure gegen wirtschaftlich oder politisch bedingte Forderungsausfälle ab und ermöglichen in vielen Fällen erst die notwendige Absatzfinanzierung eines Geschäfts.
Während die Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) deutsche Exporteure und ihre finanzierenden Banken gegen politische und wirtschaftliche Risiken absichern, schützen UFK-Garantien Kreditgeber von Rohstoffprojekten im Ausland vor Ausfallrisiken.
Im Auftrag des Bundes informiert und berät die Euler Hermes Aktiengesellschaft die deutsche Wirtschaft in allen Fragen rund um die Absicherung ihrer Auslandsgeschäfte. Ihr regionaler Ansprechpartner für den Bezirk der IHK Wiesbaden, ist Herr Phillip Lang.
Die staatlichen Exportkreditgarantien bieten exportorientierten Unternehmen – vom kleinen Betrieb bis zum Konzern – eine zuverlässige Unterstützung bei der Erschließung schwer zugänglicher Märkte und der Absicherung internationaler Projekte. Sie greifen überall dort, wo keine oder keine ausreichenden privaten Absicherungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen – insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern.
Die Exportkreditgarantien des Bundes stehen grundsätzlich allen Exportunternehmen und exportfinanzierenden Banken mit Sitz in Deutschland zur Verfügung – unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Auftragshöhe. Maßgeblich für die Übernahme einer Exportkreditgarantie sind die Förderungswürdigkeit sowie eine ausreichende Aussicht auf einen schadenfreien Verlauf des Geschäfts (risikomäßige Vertretbarkeit).
Neue Hermesdeckung flex & cover
Der Warenursprung ist ein zentrales Kriterium für die Förderungswürdigkeit. Nun hat die Bundesregierung die Förderungswürdigkeit um einen neuen Ansatz (flex & cover) ergänzt. Flex & cover stellt den “German Footprint“, den ein Exportunternehmen für den Standort Deutschland erbringt, in den Mittelpunkt der Betrachtung.
Private Anbieter
Neben den staatlichen Exportkreditgarantien gibt es auch private Kreditversicherer, deren Geschäftsbereich die Ausfuhrkreditversicherung für Forderungen aus Exporten von Waren und Dienstleistungen sowie die Warenkreditversicherung umfasst.
Investitionsgarantien
Die Bundesregierung unterstützt die deutsche Wirtschaft auch mit staatlichen Garantien bei Auslandsinvestitionen im Ausland. Unternehmen und Banken erhalten über diese Außenwirtschaftsförderung einen individuellen Schutz ihrer Auslandsaktivitäten.
Die Durchführung und Bearbeitung dieser Fördermaßnahme übernimmt im Auftrag der Bundesregierung die PricewaterhouseCoopers GmbH – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) als Mandatar des Bundes.
Weitere Informationen finden Sie hier: Garantien für Direktinvestitionen - Investitionsgarantien (PwC)
