Nationale Arbeitsbestimmungen und Meldepflichten
Grundsätzlich ist die Dienstleistungserbringung innerhalb der EU frei. Jedoch müssen auch deutsche Unternehmen lokale arbeitsrechtliche Bestimmungen einhalten. Dazu zählen unter anderem Vorgaben zum Arbeitsschutz, gesetzliche Arbeits- und Ruhezeiten, die Vergütung von Überstunden, aber auch die Einhaltung von Mindestlöhnen bzw. ortsüblichen Löhnen und Gehältern.
Einige Mitgliedstaaten fordern zudem eine Meldung des Arbeitseinsatzes bei den lokalen Behörden vor bzw. bis zum Tag der Arbeitsaufnahme. Diese können sehr unterschiedlich aussehen, können online oder per Post durchgeführt werden. Die Meldeunterlagen sollten beim Arbeitseinsatz im Ausland stets mitgeführt werden. Vor einem Arbeitseinsatz im Ausland sollten daher die administrativen Erfordernisse vor Ort gründlich geprüft werden. Bei Zuwiderhandlung drohen Geldbußen oder auch Sperren.
Eine erste Orientierung zu den Anforderungen vor Ort wie Meldepflichten und mitzuführenden Unterlagen finden gibt Ihnen der Dienstleistungskompass der bayerischen IHKs:
Hier geht’s zum DIENSTLEISTUNGSKOMPASS
In Nicht-EU-Staaten können weitere Anforderungen wie ein Arbeitsvisum oder Aufenthaltsgenehmigung erforderlich sein. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
DIENSTLEISTUNGSERBRINGUNG IN DEUTSCHLANDEU-Bürger, die Dienstleistungen in Deutschland erbringen möchten, müssen dabei die Auflagen des Mindestlohngesetzes (MiLoG), des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) beachten. Hierzu informiert der Zoll umfänglich auf seiner Homepage.Fragen zu diesen und weiteren arbeitsrechtlichen Aspekten beantwortet Ihnen Beate Scheibig (0611 1500-174).Drittstaatler benötigen zudem ein Arbeitsvisum bzw. eine Arbeitserlaubnis. Ansprechpartner sind die deutschen Botschaften im Ausland. Eine erste Einschätzung liefert der Visa-Navigator des Auswärtigen Amts.Weitere Informationen finden Sie unter: