Gleichgestellte Berufsqualifikationen

Übersicht der anerkannten Berufsqualifikationen für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater. Wenn Sie einen der folgenden Abschlüsse und die Berufserfahrung nachweisen können, brauchen sie NICHT die Sachkundeprüfung abzulegen.
1. Abschlusszeugnisse (ohne weitere praktische Berufserfahrung):
  • als geprüfter Bankfachwirt/in (IHK)
  • als geprüfter Fachwirt/in für Versicherungen und Finanzen (IHK)
  • als geprüfter Investmentfachwirt/in (IHK)
  • als geprüfter Fachwirt/in für Finanzberatung (IHK)
  • als Bank- oder Sparkassenkaufmann/frau
  • als Kaufmann/frau für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Finanzberatung“
  • als Investmentfondskaufmann/frau
2. Abschlusszeugnisse mit zusätzlich mindestens einjähriger Berufserfahrung in der Anlageberatung oder -vermittlung:
  • betriebswirtschaftlicher Studiengang Fachrichtung Bank, Versicherungen oder Finanzdienstleistung (Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss)
  • als Fachberater/in für Finanzdienstleistungen (IHK) bei abgeschlossener allgemeiner kaufmännischer Ausbildung
  • als Finanzfachwirt/in (FH) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule
3. Abschlusszeugnis mit zusätzlich mindestens zweijähriger Berufserfahrung in der Anlageberatung oder -vermittlung:
  • als Fachberater/in für Finanzdienstleistungen (IHK)
4. Mathematisches, wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie und in der Regel zusätzlich der Nachweis einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in Anlagevermittlung oder -beratung
5. Im Ausland erworbene Berufsabschlüsse können auf Antrag auf Vergleichbarkeit hin überprüft werden. Gegebenenfalls ist eine ergänzende (spezifische) Sachkundeprüfung zu absolvieren, falls nicht eine vertiefte Berufspraxis die fehlende Kenntnis ausgleicht.