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Neue Phishing-Masche per Telefon: Brief mit QR-Code und nachfolgendem Fake-Anruf: “Aktualisierung Ihrer Unternehmensdaten – Wichtige Frist”
Nr. 15772

Spielgeräteaufsteller

Aufsteller von Spielgeräten benötigen gemäß § 33c der Gewerbeordnung für die Erlaubnis der zuständigen Behörde seit 1. September 2013 den Nachweis einer IHK-Unterrichtung.

Das Veranstalten von Spielen mit Gewinnmöglichkeit ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe - ohne behördliche Erlaubnis stellt das Veranstalten von Spielen eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33c GewO) und anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit (§ 33d GewO).

Glücksspielautomaten

Geldspielgeräte in der Gastronomie: Ab 1. Juli 2021 Pflicht zur Teilnahme am Spielersperrsystem