Warnung vor unfairen Geschäftsmethoden wie Abmahnmissbrauch, Fake-Rechnungen, Formularfallen und Phishing

Hier finden Sie Infos über Adressbuchschwindel, Abofallen, Internetfallen und vieles mehr.

Adress- und Branchenbücher, Fake-Rechnungen, Formularfallen und Phishing-Mails: Die Maschen unseriöser Anbieter wandeln sich ständig.

Die IHK bittet alle Mitgliedsunternehmen, äußert vorsichtig zu sein. Prüfen Sie die Ihnen vorliegenden Rechnungen und Vertragsangebote genau und zahlen Sie nur aufgrund einer Zahlungsaufforderung direkt an die staatlichen Stellen unter Angabe des Kassenzeichens. Schicken Sie zweifelhafte Formulare zur Prüfung an Ihre IHK und leisten Sie keine voreiligen Zahlungen.

Bitte beachten Sie, dass es sich um die genannten Maschen um einen Überblick handelt, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und eine rechtliche Beratung im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir keine Haftung übernehmen. Eine abschließende Rechtsberatung im Einzelfall ist allein der Rechtsanwaltschaft vorbehalten.

Falsche Rechnungen im Umlauf - IPON ACER Europe

Aktuell sind wieder betrügerische Mails mit gefälschten Rechnungen eines Unternehmens, dass sich “IPON ACER Europe” aus Amsterdam bezeichnet, im Umlauf.
Der Anlass der Rechnung ist unklar, allerdings steht im Betreff der Rechnung ein Hinweis auf die Phase-1-Registrierung als verpflichtendes Verfahren für kommerzielle Unternehmen innerhalb der EU. Es heißt dass “die Zahlung innerhalb der angegebenen Frist erfolgen muss, da sie in direktem Zusammenhang mit unseren Richtlinien zur Sicherung geistigen Eigentums steht.” Die Rechnung erweckt einen hoheitlichen Charakter, aufgrund eines stilisierten Europa-Logos mit Sternen.
Es handelt sich hier um Beträge zwischen 828 und 879 EUR.
Auffallend ist außerdem, dass die Bankverbindung ins Ausland führt (niederländische IBAN).
Nähere Informationen hierzu finden sie auf der Homepage des Bundeszentralamts für Steuern.

DGUV-Präventionsmaßnahme 2025 - Schreiben und Zahlungsinformation beigefügt

Aktuell sind betrügerische E-Mails mit einer Fake-Rechnung im Zusammenhang mit den “Informationen zur neuen DGUV-Richtlinie” oder “DGUV-Präventionsmodul” im Umlauf. Sie werden aufgefordert einen sofort fälligen Betrag, nach Erhalt der E-Mail, an die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) zu entrichten, sowie eine Implementierung des Moduls bis zum 20.11.2025 vorzunehmen.
Die Mails und ihre Anhänge erwecken den Eindruck, von der DGUV beziehungsweise der Berufsgenossenschaft zu stammen, sie sind aber nicht echt. Auffallend ist außerdem, dass die Kontoverbindung ins Ausland führt (spanische IBAN)

Warnung vor Fake-Rechnungen der Web Domain Deutschland

Aktuell sind betrügerische E-Mails im Umlauf von der “Web Domain Deutschland”, angeblich von einem Website & Hosting Service. Sie finden in der Rechnung die angeblichen Einzelheiten zur Domain Registrierung für 2025/2026.
Auffallend ist außerdem, dass die Kontoverbindung ins Ausland führt (spanische IBAN) sowie falsche Rechtschreibung.

AGB-Verstoß - Bitte korrigieren Sie Ihre daten

Aktuell sind betrügerische E-Mails im Umlauf, die vorgeben, vom online.portal des Bundeszentralamts für Steuern zu stammen. Dort werden sie gebeten, aufgrund dessen regelmäßigen Datenaktualisierungen, Ihre steuerrelevanten Angaben zu überprüfen und zeitnah zu ergänzen. Diese Maßnahme soll einer Sicherstellung korrekter Angaben und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben dienen.
Bitte ignorieren sie diese E-Mail und klicken sie keinesfalls auf den Link.

Zahlungsaufforderungen von IPON ACER

Aktuell kursieren Zahlungsaufforderungen von IPON ACER Europe, Amsterdam, für eine angeblich für alle kommerziellen Unternehmen in Europa zwingende „Phase-1-Registrierung“. Die geltend gemachte Summe ist nicht bei allen mir bekannt gewordenen Fällen identisch, bewegt sich aber in einer Größenordnung von zwischen 800 und 900 EUR.
Das DPMA warnt bereits in einer Warnmeldung vor betrügerischen Rechnungen und zählt dabei IPON Acer ausdrücklich auf: DPMA | Irreführende Zahlungsaufforderungen

Warnung vor Betrugsversuch im Namen der DGUV und BGN

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt: Derzeit versenden Kriminelle E-Mails mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Die Mails enthalten Anschreiben und Rechnung und richten sich an Betriebe aus dem Gastgewerbe. Die Betreffzeile lautet "Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 - Handlungsbedarf" oder auch "Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul - jetzt umsetzen"
Die Mails und ihre Anhänge erwecken den Eindruck, von der DGUV beziehungsweise der Berufsgenossenschaft zu stammen, sie sind aber nicht echt.
Weiteführende Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Fake-Mails vom Bundeszentralamt für Steuern

Aktuell sind betrügerische E-Mails im Umlauf, die vorgeben, vom Bundeszentralamt für Steuern zu stammen. Zum Teil kommen diese Schreiben im Papier auf dem Postweg, oder in einer E-Mail, in der ein pdf-Dokument beigefügt ist, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid vom Bundeszentralamt für Steuern handeln soll.
Angeschrieben werden Unternehmen, die angeblich ihren Offenlegungspflichten nicht nachgekommen sind, und das auch bei Unternehmen, die ohnehin nicht offenlegungspflichtig sind. Zum Teil geht es auch um einen angeblichen Verspätungszuschlag wegen der verspäteten Abgabe der Steuererklärung für 2023.
Die Aufmachung ist verblüffend echt, da die angegebene Adresse und Mailadresse die des echten Bundeszentralamts für Steuern ist, lediglich die Telefonnummer stimmt nicht überein. Daher überprüfen Sie die Mail möglichst genau.
Nähere Informationen hierzu finden sie auf der Homepage des Bundeszentralamts für Steuern.

Auftragsfalle "International Fairs Directory" (MULPOR Company S.R.L)

In der letzten Zeit hat ein inoffizielles Ausstellerverzeichnis verstärkt Aussteller angeschrieben, um für Einträge in einen Online-Ausstellerkatalog zu werben oder zur Datenaktualisierung aufzufordern.
Das Verzeichnis heißt "International Fairs Directory". Sitz des Unternehmens ist entweder Uruguay oder Costa Rica.
Wie bei den Angeboten des schon viele Jahre tätigen Expoguide mit Sitz in Mexiko ergibt sich auch hier nur aus dem Kleingedruckten, dass der Eintrag und die Datenaktualisierung nicht kostenfrei ist, sondern eine Zahlungsverpflichtung von 1.212 Euro jährlich auslöst.
Viele Aussteller gehen daher davon aus, dass der Eintrag oder die Datenaktualisierung kostenfrei ist, und schicken das Formular irrtümlich in dem beiliegenden frankierten Rückumschlag zurück. Erst wenn sie überraschenderweise eine Rechnung erhalten, bemerken sie die betrügerischen Absichten.
Deutsche Gerichte haben in zahlreichen Verfahren entschieden, dass Eintragungsangebote, die nicht eindeutig als kostenpflichtig erkennbar sind, wegen einer gezielten Irreführung wettbewerbswidrig und die Entgeltklauseln in den versendeten Formularen unwirksam sind.
International Fairs Directory ist nicht mit den Veranstaltern der aufgeführten Messen verbunden und handelt nicht in deren Auftrag. Ignorieren Sie daher das Schreiben und füllen Sie unter keinen Umständen das Formular aus. Haben Sie dieses bereits ausgefüllt und zurückgeschickt, ignorieren Sie darauf folgende Rechnungen, Zahlungsaufforderungen und Mahnungen.
Der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA) hat auf seiner Website nützliche Hinweise für Aussteller zusammengestellt.

Offerte Branchenbucheintrag – Olea Marketing LLC

Der Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) warnt aktuell vor E-Mails der Olea Marketing LLC, Cheyenne, Wyoming, USA.
Diesen E-Mails ist eine PDF-Datei mit einer sog. Eintragungsofferte Branchenbuch Baden-Württemberg (oder dem Namen jedes anderen Bundeslandes) beigefügt. In einem Kasten sind die Firmendaten des angeschriebenen Unternehmens voreingetragen. Diese sollen geprüft und per Unterschrift bestätigt werden.
Irreführung besteht insofern, dass es sich hierbei um eine kostenpflichtige Leistung handelt (900 Euro pro Jahr; Laufzeit zwei Jahre). Die Kostenpflichtigkeit der Leistung ist für den Angeschrieben nur schwer erkennbar. Lediglich im Fließtext des Formulars und abseits des Eyecatchers der vorgedruckten Daten erscheint ein entsprechender Hinweis. Vielmehr dürften die Betroffenen von einer Bestätigung im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses oder einer kostenlosen Datenabfrage ausgehen. Zumal die E-Mails mit den Formularen "kalt", also ohne vorherigen Kontakt, bei den Betroffenen an.
Reagieren Sie nicht auf diese E-Mail, füllen Sie das Dokument nicht aus und unterschreiben Sie nicht, dann passiert Ihnen nichts.
Wenn aber eine Unterschrift geleistet wird, erhalten die Adressaten eine Rechnung von der ProConcepta GmbH aus Basel (Schweiz).
Sollten Sie irrtümlich eine Unterschrift geleistet haben, erklären Sie die Anfechtung auf dem kürzesten elektronischen Weg nach Cheyenne und halten Sie diese dann dem Baseler Inkassounternehmen ebenfalls auf elektronischem Weg entgegen, verbunden mit dem Hinweis auf die Ablehnung der Zahlung!
Bislang hat der Schutzverband keine Hinweise darauf, dass im Falle der Zahlungsverweigerung auf die Schweizer Rechnungen ein Gerichtsverfahren gegen Betroffene eingeleitet würde. Da sich dies aber für die Zukunft nicht ausschließen lässt, bittet der Schutzverband um entsprechende Hinweise.

Kölner Masche: Betrugsanrufe aus Wilmington, Delaware

Durch das Mitschneiden von Telefongesprächen konstruieren Betrüger eine vertragliche Zustimmung, die so nie stattgefunden hat.
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. warnt vor sogenannter Kölner Masche. Das Geschäftsmodell besteht aus "kalten" Anrufen, bei denen Betroffenen eine Bestätigung bereits veröffentlichter Daten entlockt wird. Tatsächlich wird das "Ja" des angerufenen Opfers derart sinnentstellt, dass es als Bestätigung eines neuen Anzeigenvertrags wirkt. Im Zweifel wird das Gespräch aufgezeichnet und so zusammengeschnitten, dass die Bestätigung an der richtigen Stelle erscheint.
Um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen, haben viele Betreiberfirmen inzwischen Ihren Sitz und das eingeschaltete Callcenter ins Ausland verlegt:
  • FM Focus Marketing LLC, Rechnung von einer Berliner Werbeagentur, 427 N. Tatnall Street, Wilmington, DE 19801
  • Vision Graphic Media LLC, 1226 N. King Street, Wilmington, DE 19801
Legen Sie sofort auf und sperren Sie die Rufnummer am eigenen Gerät. Ist im Gespräch ein "Ja" gefallen und wird daraufhin eine Rechnung gesandt, gilt: Der angeblich geschlossene Vertrag kann und sollte wegen arglistiger Täuschung vorsorglich angefochten und hilfsweise gekündigt werden.

Fake-Abmahnungen durch vermeintlichen Hamburger Rechtsanwalt

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) beobachtet derzeit Abmahnungen eines vermeintlichen Rechtsanwalts Manuel Holleis, Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg wegen urheberrechtlicher Verstöße im Namen der Universal Pictures International Germany GmbH.
Nach Auffassung des DSW handelt es sich um einen Phishing-Versuch. Der Adressat wird zur Zahlung einer Vergleichsgebühr in Höhe von rund 1000 € aufgefordert und soll sich hierzu auf einer Internetseite einloggen bzw. identifizieren.
Achtung: Diesen Rechtsanwalt gibt es nicht – das bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis listet ihn nicht.
Ignorieren Sie die Abmahnung, loggen Sie sich nicht ein und bezahlen Sie unter keinen Umständen die geforderte Geldsumme!
Wenden Sie sich, wenn Sie eine solche Rechnung erhalten haben, gerne mit einer Kopie des Dokuments an ihre IHK oder direkt an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V., um eine Rückverfolgung zu ermöglichen.
Weitere Informationen zur gefälschten Abmahnung stellt der DSW auf seiner Internetseite zur Verfügung: https://www.dsw-schutzverband.de/news/neue-fake-abmahnungen-von-hamburger-rechtsanwalt

Warnung vor Betrugsversuch im Namen der DGUV und BGN

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt: Derzeit versenden Kriminelle E-Mails mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Die Mails enthalten Anschreiben und Rechnung und richten sich an Betriebe aus dem Gastgewerbe. Die Betreffzeile lautet "Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 - Handlungsbedarf" oder auch "Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul - jetzt umsetzen"
Die Mails und ihre Anhänge erwecken den Eindruck, von der DGUV beziehungsweise der Berufsgenossenschaft zu stammen, sie sind aber nicht echt.
Weiteführende Informationen finden Sie unter folgenden Links:

„Registrierung“ im Handelsregister Falsche Rechnungen

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) warnt vor betrügerischen Formularen zur Unternehmensregistrierung. Diese erwecken den Eindruckt, eine Zahlung von 189 Euro sei erforderlich, um das eigene Unternehmen offiziell ins Handelsregister einzutragen.
Die Schreiben nutzen einen gefälschten Bundesadler sowie die Deutschlandflagge, um Seriosität vorzutäuschen. Über einen QR-Code werden Empfänger auf eine Zahlungsseite weitergeleitet, die auch Kreditkartenzahlung akzeptiert.
Der DSW warnt ausdrücklich davor, diese Seite aufzurufen oder Zahlungsdaten einzugeben. Die Identität des Anbieters bleibt bewusst verschleiert, was eine erhöhte Missbrauchsgefahr darstellt.
Unternehmen sollten solche Schreiben ignorieren und sich im Zweifelsfall direkt bei offiziellen Stellen erkundigen.

Massenhafte Abmahnungen der „Kanzlei Schneider“

Derzeit werden wieder vermehrt Abmahnungen wegen möglicher Verstöße gegen die DSGVO an Unternehmen verschickt. Absender ist angeblich eine “Kanzlei Schröder”, allerdings mit der Mailkennung und info@sendemail48.com.
Die IT-Recht Kanzlei aus München hat folgende Meldung dazu veröffentlicht: Massenhafte Abmahnungen der „Kanzlei Schneider“ – was steckt dahinter?
Fazit: Die Anforderungen an eine „ordentliche“ Abmahnung werden hier so offensichtlich nicht erfüllt, dass ein abgemahntes Unternehmen gar nicht reagieren sollte, jedenfalls nicht gegenüber den Abmahnern. Selbstverständlich ist aber eine solche „Abmahnung“ ein guter Anlass, um nochmal zu prüfen, ob auf der eigenen Webseite tatsächlich alle datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

Kostenpflichtiger Branchenbucheintrag „Firmeneintrag Bayern"

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) warnt aktuell vor Formularfallen, die scheinbar aus den USA stammen, was sich allerdings erst aus dem Impressum der Internetseite ergibt (firmeneintrag.net). Danach bezeichnet sich das Unternehmen als Weko Media LLC mit Sitz in Albuquerque, New Mexico.
Die Formulare (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 85 KB) sind überschrieben mit "Firmeneintrag Bayern" (oder den Namen eines anderen deutschen Bundeslands). Der Empfänger wird mit dem Formular aufgefordert, seine – vorgedruckten – Firmendaten zu bestätigen bzw. zu korrigieren. Mit Unterschrift und Rücksendung des Formulars per Fax (Schweizer Faxnummer!) soll jedoch ein Vertrag für einen kostenpflichtigen Eintrag in einem Branchenbuch zustande kommen.
Nach Eingang der Unterschrift erhält das betroffene Unternehmen eine Rechnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 349 KB) in Höhe von 1.800 Euro für eine Laufzeit von zwei Jahren, und zwar von der KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG mit Sitz in Herisau, Appenzell, Schweiz. Die Zahlung soll auf ein Schweizer Konto erfolgen.
Der Schutzverband rät Betroffenen, die aufgrund einer Täuschung unterschrieben haben, zur Anfechtung des Vertrags.
Das Anfechtungsschreiben sollte bereits unter Kostengesichtspunkten ausschließlich per E-Mail und per Fax an die Weko Media LLC gerichtet werden und ergänzend noch der KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG entgegengehalten werden - dies ebenfalls per E-Mail und per Fax.
Bislang gibt es keine Hinweise auf Klageverfahren bei Zahlungsverweigerung. Sollte es wider Erwarten zu solchen Klageverfahren kommen, bittet der Schutzverband im Interesse weiterer Betroffener um entsprechende Hinweise!
Weiterführende Informationen finden Sie unter Firmeneintrag Bayern - weitere Formularfalle aus den USA | Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (dsw-schutzverband.de)

Formularfalle: Gewerberegistereinträge

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) warnt vor Formularfallen, die mit Gewerberegister überschrieben sind. Bei zwei aktuell im Umlauf befindlichen Angebotsformularen werde auf irreführende Weise für Einträge in Gewerberegistern geworben. Als Absender werden Gewerberegister AI Office, Düsseldorf bzw. Gewerberegister NIKTA Foundation, Sofia, Bulgarien, genannt. Oben links enthalten beide Formulare den Hinweis „Gewerberegister Handel Handwerk Industrie“.
Entsprechend dem „klassischen“ Muster solcher Formularfallen ist ein vorausgefüllter Überweisungsträger beigefügt.
Der Schutzverband, mit dem die IHK München in solchen Fällen zusammenarbeitet, warnt ausdrücklich vor Zahlungen auf derartige Formulare. Betroffene sollten stets wachsam sein und insbesondere bei der Zusendung zahlreicher Formulare innerhalb kurzer Zeit, beispielsweise im Rahmen einer Firmengründung, nicht in einen „Automatismus“ verfallen.
Prüfen Sie jede vermeintliche Rechnung genau und bleiben Sie sensibilisiert im Hinblick auf Details im Kleingedruckten. Sollten Sie Zweifel an der Echtheit einer solchen Aussendung haben, kontaktieren Sie bitte Ihre IHK.

Fake-Abmahnungen durch Berliner Rechtsanwalt

Der deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität warnt vor gefälschten Forderungs-Mails eines Rechtsanwaltes aus Berlin. Der Verfasser der E-Mail benutzt die Personalien eines real existierenden Rechtsanwaltes, der jedoch nichts mit den Forderungen zu tun hat. Die Empfänger der Mail sollen sich unter der URL matthias-losert.com verifizieren, um damit Nachkosten von einer angeblich erfolgten Abmahnung zu vermeiden.
Diese Mail ist eine spezielle Art des Phishings und täuscht den Empfängern vor, sie müssten dringend 450€ bezahlen.
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität bittet die Empfänger von E-Mails dieser Art, Anzeige zu erstatten und ihm die Phishing-Mails zuzusenden. Eine Weiterleitung der erweiterten Kopfzeile ist hier nicht möglich, fügen Sie deshalb die erweiterte Kopfzeile per Screenshot in die E-Mail hinzufügen. Achtung: Den Link NICHT anklicken!

Warnung vor Fake-Kostenbescheiden der Europäischen Kommission

Angeblich im Namen der Europäischen Kommission/Europäisches Justizportal/Generaldirektion Justiz und Verbraucher werden derzeit Unternehmen angeschrieben und aufgefordert, für die Zuteilung einer Europäischen Unternehmens-Identifikationsnummer eine Verwaltungskostenpauschale gemäß Richtlinie 2012/17/EU von ca. 500 Euro auf ein belgisches Konto zu zahlen. Die Bescheide wirken täuschend echt.
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW), mit dem auch alle IHKs vernetzt sind, hat dazu eine Warnmeldung herausgegeben. Diese finden Sie hier. In der Warnmeldung ist auch ein Muster des Bescheids abgedruckt.
Es wird ausdrücklich davor gewarnt, Zahlungen auf das belgische Konto vorzunehmen. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihre zuständige IHK.

Angebliche Anrufe von Google Negativ-Bewertungen löschen lassen

Angebliche Google-Mitarbeiter bieten derzeit Unternehmen am Telefon an, negative Bewertungen beim Google-Eintrag durch eine Kanzlei löschen zu lassen. Die Anrufe sind Betrug.
Teilweise finden die Unternehmen in diesem Zusammenhang tatsächlich negative Bewertungen über sich bei Google. Dabei handelt es sich mutmaßlich um einen Betrugsversuch.
  • Wahrscheinlich haben die Anrufer die Bewertungen selbst verfasst oder beziehen sich auf tatsächliche Einträge.
  • Im Anschluss an das Telefonat erhalten die Unternehmen dann einen "Leistungsnachweis" und eine Rechnung. Berichten zufolge wird erheblicher Druck ausgeübt, um zur Zahlung zu bewegen.
Die IHK rät, bei Anrufen von vermeintlichen "Google-Mitarbeitern" zu diesem Thema nicht zu antworten und das Gespräch zeitnah zu beenden. Bei ähnlichen Maschen werden Telefonate oft mitgeschnitten und ein aufgezeichnetes "Ja" als Zustimmung zu einem Vertrag ausgelegt.
Ein so (angeblich) zustandegekommener Vertrag kann jedoch wegen arglistiger Täuschung oder Irrtums angefochten werden.
Internetportale sind verpflichtet, unwahre Kundenbewertungen zu löschen. Hierzu am besten Kontakt zum Anbieter aufnehmen. Oftmals gibt es dafür spezielle Kontaktformulare, um den Prozess zu beschleunigen. Der Antrag auf Löschung muss nicht durch einen Anwalt gestellt werden. Weitere Infos dazu bei Google.

Warnung vor Fake-Rechnungen der Zentralen Zahlstelle Justiz

In letzter Zeit kommt es zu Massenaussendungen von täuschend echt aussehenden Zahlungsaufforderungen einer Zentralen Zahlstelle Justiz, angeblich von einem Amtsgericht mit offiziellem Wappen. Der angebliche Sitz ist unterschiedlich: mal Frankfurt, mal Berlin, mal Leipzig, mal Hamburg. Bei dem Frankfurter Formular ist auffallend, dass das Amtsgerichts-Wappen des Landes NRW abgedruckt ist.
Auffallend ist außerdem, dass die Kontoverbindung ins Ausland führt (italienische BAN) und das sehr kurzfristige Zahlungsziel (innerhalb weniger Tage).
Die ausführliche Meldung entnehmen Sie bitte der Webseite des Deutschen Schutzverband für Wirtschaftskriminalität (DSW).

IHK warnt vor falschen Rechnungen und Mahnungen für Schnelltest

Haben Sie Post von der IG Trade Ivan Glasnovic aus Moers erhalten, in der eine überfällige Rechnung über Covid-Tests angemahnt wird? Vorsicht ist geboten, denn es handelt sich um Fake-Rechnungen. Verlangt werden ca 4.000 Euro für rund 1.500 Schnelltests. Der Absender behauptet, bereits im Juni eine Rechnung verschickt zu haben. Sollte die Rechnung nicht umgehend beglichen werden, werde ein Inkassounternehmen eingeschaltet. Die Website des Unternehmens zeichnet sich dafür aus, dass sie nicht auf .de ende, sondern auf .eu.
Die IHK warnt dringend davor, diese Rechnungen zu begleichen.
Die IHKs warnen vor gefälschten Rechnungen und Mahnungen für angebliche Bestellungen von COVID-19-Antigen-Schnelltests. Entsprechende Schreiben sind aktuell bei mehren Unternehmen in der Wirtschaftsregion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim eingegangen. Absender ist eine ALPHA RIBS GmbH in Grabau, die sich als Unternehmen unter dem Namen „humedical“ ausgibt. Tatsächlich ist diese Firma gewerberechtlich nicht gemeldet.
Die Rechnungen sind unterschiedlich datiert, die frühesten tragen ein Datum aus 2020. Mahnungen, denen die Rechnungen beigefügt sind, sind aktuell datiert. „Zum Teil sind diese Schreiben als ‚letzte Mahnung‘ betitelt. So verleiten sie gerade in der Urlaubszeit zur schnellen Zahlung ohne Prüfung, ob es eine Lieferung von Tests oder Schutzmasken dieses vermeintlichen Anbieters tatsächlich gab“, meint Helga Conrad, IHK-Beraterin für Wettbewerbsrecht und Konfliktmanagement.
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) hat auf seiner Homepage eine Warnmeldung zu dieser Betrugsmasche herausgegeben. Betroffenen Unternehmen wird empfohlen, Rechnungen bzw. Mahnungen des Absenders genau zu prüfen und ggf. die örtliche Polizeidienststelle zu informieren.

Achtung: Abmahnungen wegen Google Fonts

Im Jahr 2022 erreichten uns vermehrt Anfragen zu Abmahnungen wegen der Nutzung von Google-Fonts.
Google Fonts ist ein Verzeichnis frei verwendbarer Schriftarten für Webseiten, das heruntergeladen und lokal auf dem eigenen Server bereitgestellt werden kann. Alternativ ist eine Online-Einbindung möglich, die Auslöser für ein Urteil des Landgerichts München war, das in einem solchen Fall einen Schadenersatz in Höhe von 100 Euro zugesprochen hat (Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20). Seit Ende Juni 2022 haben verschiedene Personen mit sehr ähnlichen Schreiben Unternehmen abgemahnt und Geld gefordert. In diesen Fällen reicht es aus, die eigene Webseite bzgl. Google Fonts zu bereinigen (siehe unten); Zahlungen sollten nicht geleistet werden.
Seither gab es auch Google-Fonts-Abmahnungen durch Rechtsanwälte, bei denen höhere Geldbeträge gefordert werden. Bei anwaltlichen Abmahnungen sollte – was auch in anderen Fällen immer zu empfehlen ist – auf jeden Fall reagiert werden.
Zunächst gilt auch hier, die eigene Webseite bzgl. Google Fonts zu prüfen und zu korrigieren. Das Unternehmen sollte mit seinem Dienstleister, der die Internetseite erstellt hat, prüfen, ob tatsächlich die Google Fonts verwendet werden. Falls dies der Fall ist, sollte diese Funktion möglichst schnell stillgelegt werden, so dass keine Schriften mehr ohne die Zustimmung des Nutzers geladen werden können. Jeder Website-Betreiber sollte auf die lokal gehostete Version von Google Fonts umsteigen.
In einem Schreiben an den Rechtsanwalt empfehlen wir, sich gegen die Abmahnung zu wehren. Zum einen ist fraglich, ob mit Google Fonts personenbezogene Daten übermittelt werden. Das Landgericht Wiesbaden hat dies bereits verneint (Urteil vom 22.01.2022 (Az. 10 O 14/21)). Zum anderen besteht der Verdacht des Rechtsmissbrauchs. Auch bei einer Abmahnung durch Rechtsanwälte sollte keine voreilige Zahlung geleistet werden.
Update: Inzwischen liegen zwei rechtskräftige Urteile des Amtsgerichts Ludwigsburg (8 C 1361/22) sowie des Landgerichts München (4 O 13063/22) vor, wonach die Abmahnungen als rechtsmissbräuchlich eingestuft wurden. Nähere Informationen finden Sie unter dem unten stehenden Link zur Website des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität e.V.
Weiterführende Informationen des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität e.V. Hier gelangen Sie zu den weiteren Infos.

DPMA warnt vor betrügerischen Zahlungsaufforderungen

Aktuell sind gefälschte Schreiben an Inhaberinnen und Inhaber eingetragener Marken im Umlauf. Diese Schreiben werden angeblich im Namen der DPMA-Präsidentin per E-Mail verschickt. In den Schreiben wird zur Zahlung vermeintlicher Anmeldgebühren auf ein polnisches Konto aufgefordert. Das DPMA warnt vor betrügerischen Zahlungsaufforderungen und erläutert dabei, woran man erkennt, dass es sich um gefälschte Schreiben handelt. Wichtige Information dabei: Das DPMA verschickt grundsätzlich keine Rechnungen, sondern mit der Empfangsbestätigung zu einer Markenanmeldung gibt es nur eine Gebühreninformation. Für die fristgerechte Überweisung der Gebühren ist jeder Anmelder selbst verantwortlich. Außerdem informiert das DPMA über die korrekte Kontoverbindung – jede Abweichung dazu (insbesonder bei der Länderkennung) ist ein eindeutiges Zeichen für eine betrügerische Zahlungsaufforderung. Weitere Hinweis für ein nicht amtliches Schreiben sind vorausgefüllte Überweisungsträger oder die Angabe einer Kontoverbindung im Ausland, etwa in Polen (PL), Zypern (ZY), Tunesien (TN) oder Bulgarien (BG).
Näheres können Sie der Pressemitteilung des DPMA entnehmen.

Vorsicht bei Zahlungsaufforderungen zu eingetragenen Schutzrechten

Die IHK rät zur Vorsicht bei Zahlungsaufforderungen, die angeblich vom Deutschen Patent- und Markenamt DPMA kommen und zur Zahlung für eingetragene Schutzrechte (Marke, Patent, Design) auffordern. Zur Zeit kursieren gefälschte Schreiben mit dem Logo des DPMA, die angeblich von einer hochrangigen Mitarbeiterin der obersten Bundesbehörde unterschrieben sind. Diese gefälschten Schreiben fordern zu Zahlungen auf ein ausländisches Konto auf. Die Briefe, die per Post verschickt worden, weisen auf polnische Bankverbindungen hin.

Das DPMA ruft dazu auf, keinesfalls auf die Zahlungsaufforderungen einzugehen. Das Deutsche Patent- und Markenamt verschicke grundsätzlich keine Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen für Anmelde- , Verlängerungs- und Jahresgebühren. Vom DPMA kommen Gebühreninformationen, für deren Überweisung der Empfänger verantwortlich sei. Überweisungen an das DPMA müssten zudem grundsätzlich auf das Konto der Bundeskasse gehen.
Mehr Infos gibt es beim DPMA.

Unseriöse Angebote, Formulare oder Rechnungen

Rechnungen von Gewerbezentrale & Co
Immer wieder kursieren Rechnungen von einem Handels- und Gewerberegister, einem Gewerberegisterrat oder einer Gewerberfassungs-Zentrale.de, die Unternehmen zur Zahlung auffordern. Die IHK rät dringend, diese Schreiben ganz genau zu prüfen. Auch wenn die Absender offiziell klingen, handelt es sich nicht selten um Abzocke.
Die Formulare tragen nicht nur offiziell klingende Namen, sie tragen sogar Bundesinsignien wie Adler und Bundesfarben. Nur wer ganz genau hinsieht, dem fällt auf, dass die anhängenden vorausgefüllten Überweisungsträger BICs und IBANs nennen, die ins Ausland führen! "BG" /"BU" zum Beispiel für Bulgarien. Prüfen Sie also genau bevor Sie überweisen, und klären Sie die Echtheit der Rechnungen, beispielsweise beim echten Handelsregister http://www.handelsregisterbekanntmachungen.de/
Adressbuchschwindel
Jedes Jahr entsteht der Wirtschaft ein beträchtlicher Schaden durch den sog. Adressbuchschwindel. Unternehmern wird ein rechnungsähnliches Formular übersendet, das suggeriert, dass weitere (kostenpflichtige!) Eintragungen in vermeintlich offizielle Register, Datenbanken oder auch gedruckte Adressverzeichnisse notwendig seien. Die Kosten liegen dabei meist im Bereich von 300 bis 900 Euro.
Dubiose Rechnungen
Auch wer Post per Nachnahme bekommt, die aussieht, als käme sie vom Handelsregister, sollte auf der Hut sein. Das Handelsregister verschickt nämlich auf keinen Fall Gründerbriefe, die per Nachnahme beglichen werden müssen.
Ebenso rät die IHK zu besonderer Vorsicht bei Rechnungen, bei denen durch die Verwendung sonst für Ämter und Behörden üblicher Gestaltungs- (Farben und Embleme) und Namenselemente der Eindruck einer bestehenden Zahlungsverpflichtung besteht. Wer überweist, schließt im Kleingedruckten oft auch noch einen kostenintensiven Vertrag mit langer Laufzeit ab, mahnt die IHK. Deshalb: Alle Rechnungen genau prüfen, ehe man zum Überweisungsformular greift - gerade wenn die Zahlung dringend angemahnt wird.
Allein die zivil- und strafrechtliche Verfolgung vermag es nicht, den betrügerischen Machenschaften dieser Firmen ein Ende zu bereiten, da es sich häufig um Unternehmen mit Briefkastenadressen oder aber mit Sitz im Ausland handelt. Stattdessen ist Aufklärung der Unternehmer erforderlich, damit sie gar nicht erst Opfer dieser unseriösen Firmen werden. Das Merkblatt der IHK gibt einen Überblick über die Methoden der sog. „Adressbuchschwindler“ sowie Hinweise, wie Betroffene reagieren können.
So vermeiden Sie, in die Falle unseriöser Anbieter von Adressbüchern und Registereinträgen zu tappen
  • Misstrauisch sein
  • Vor dem Unterschreiben genau lesen wer eigentlich was anbietet
  • Sich nicht von offiziell klingenden Begriffen beeindrucken lassen
  • Formulare ohne eindeutigen Absender ignorieren.

Warnung: Betrug durch Austausch der Bankverbindung

Wir haben unsere Bankverbindung geändert.“ - Neue Betrugsmasche bei Rechnungsstellung
Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg warnt vor dem verstärkten Auftreten einer neuen Betrugsmasche.
Eine Betrugsmasche, die im asiatischen Raum schon seit einiger Zeit bekannt ist, verbreitet sich nun auch zunehmend in Deutschland: Betrug bei Rechnungsstellung per E-Mail. In Zeiten des elektronischen Zahlungsverkehrs werden Rechnungen in vielen Geschäftsbereichen nur noch elektronisch versandt. Diesen Umstand machen sich nun auch Kriminelle zu nutzen, indem sie böswillig auf den Nachrichtenaustausch zwischen Verkäufer/Dienstleister und Kunde einwirken.
Die Täter nutzen hierzu verschiedene Methoden, um sich in die Kommunikation einzuschalten. Eines haben alle Vorgehensweisen jedoch gemeinsam: Die Mitteilung an den Kunden, dass sich die Bankverbindung des Rechnungsstellers angeblich geändert habe. Ist dieses Täuschungsmanöver beim Kunden erfolgreich, überweist dieser den tatsächlich offenen Rechnungsbetrag auf das Konto der Betrüger.
Woher wissen die Täter, dass eine offene Forderung besteht, und wie schalten sie sich in die Kommunikation ein?
Die Kriminellen „hacken“ sich auf einen der beteiligten E-Mail-Server ein, fangen die relevanten E-Mails ab und verändern die Inhalte ganz oder teilweise. So gaukeln sie den Kunden eine E-Mail vom Rechnungssteller vor, aus der hervorgeht, dass sich dessen Bankverbindung geändert habe. Auf diese Weise manipulieren die Täter auch bei andauerndem E-Mail-Verkehr die Kommunikation so, dass bei Rückfragen per E-Mail der Betrug zunächst unentdeckt bleibt. Der Polizei sind außerdem Fälle bekannt, in denen die Betrüger zusätzlich gefälschte Dokumente per Briefpost verschickten, um die Glaubwürdigkeit des manipulierten E-Mail Verkehrs zu untermauern.
Um einem solchen Betrug vorzubeugen, rät das LKA Baden-Württemberg daher zu folgenden Maßnahmen:
  • Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter gegenüber dieser Betrugsmasche.
  • Überprüfen Sie E-Mails mit Rechnungen sorgfältig auf den richtigen Absender und die korrekte Schreibweise der E-Mail Domain.
  • Prüfen Sie bei verdächtigen E-Mails die vorliegenden Informationen über einen zweiten Kommunikationskanal. Nutzen Sie statt E-Mail hierzu z.B. das Telefon.
  • Halten Sie Ihre Software stets auf dem neuesten Stand (beispielsweise durch ein Patchmanagementsystem).
  • Weisen sie prophylaktisch in Ihrer geschäftlichen E-Mail Signatur darauf hin, dass Sie Ihren Kunden eine Änderung der Bankverbindung niemals via E-Mail mitteilen werden.
  • Wenn möglich, nutzen Sie digitale Signaturen.
Das LKA empfiehlt Unternehmen, sich trotz bestehender Sicherheitsmaßnahmen auf den Schadensfall vorzubereiten. Teil des Notfallplanes sollte die sofortige Einbeziehung der Hausbank und der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) sein.
Quelle: "Warnmeldung für Firmen" des LKA Baden-Württemberg - August 2016

Fake-Buchungen und gefälschte Waren-Bestellungen

Genau hinschauen sollten Unternehmen auch bei scheinbar lukrativen Kunden-Aufträgen oder -bestellungen und bei größeren Buchungen/Reservierungen in Hotels oder Restaurants. Auch hier gibt es unseriöse Geschäftsmodelle, die auf Betrug ausgerichtet sind, wie zum Beispiel:
  • Fake-Buchungen: Hotels oder Restaurants erhalten Reservierungen von größeren Gruppen, mit denen sie weitgehend ausgelastet wären. Teilweise kommen die Bestellungen über Buchungs-Portale. Am Ende erscheinen die Gäste aber nicht, es erfolgt auch keine Bezahlung. Die reservierenden Personen sind dann auch nicht mehr erreichbar, Namen und Kontaktdaten waren gefälscht.
  • Gefälschte Waren-Bestellungen: Hersteller oder Händler erhalten eine große Waren-Bestellung. Wird die Ware verschickt, erfolgt keine Bezahlung. Der Besteller ist nicht mehr erreichbar, Name und Kontaktdaten sind gefälscht und die Ware ist nicht mehr auffindbar.
Was können Sie tun, um sich zu schützen - wie erkennt man unseriöse Anfragen?
  • Identität des Bestellers genau prüfen:
    • Sind Name und Firmenstempel plausibel (falls bekanntes Unternehmen: passen sie zum "Original"),
    • ist Firmenanschrift und Lieferadresse plausibel (existiert die Adresse, kann es eine Unternehmensanschrift sein oder sitzt z.B. ein vermeintliches Großunternehmen in Wohngebiet? - Recherche über google Maps o.ä.)
    • Kontodaten des Bestellers prüfen (wenn vorhanden)
  • Kreditkartendaten prüfen: bei Hotels/Restaurants (z.B. bei Raumreservierungen/größeren Gruppen): Kreditkartendaten hinterlegen lassen und diese überprüfen
  • Auffälligkeiten in der Bestellung prüfen (im Text, in mitgeschickten Formularen etc.) z.B. auf sprachliche Fehler, Mischung verschiedener Sprachen (so etwas ist z.B. für Großkonzerne eher ungewöhnlich)
  • Sonstige Auffälligkeiten im weiteren Geschäftskontakt wie plötzliche Änderungen der Lieferadresse o.ä. oder ungewöhnliche "Fehler" (So wurde z.B. der bei der ersten Bestellung gewährte Rabatt vom Kunden bzw. dessen Einkäufer nicht mit abgezogen (so etwas passiert professionellen Einkäufern in der Regel nicht)?
  • Im Internet Recherchen über das Unternehmen anstellen

Aktualisiert: April 2025