Geschäftemacherei mit der Handelsregistereintragung
Wie weitgehend bekannt ist, erfolgt bei einer Eintragung eines Unternehmens ins Handelsregister eine Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger. Alle Neueintragungen und Änderungen werden elektronisch im Registerportal unter www.handelsregister.de bekannt gemacht. Diese sind unter www.handelsregister.de einzusehen.
Adressbuchverlage und Unternehmen nutzen diese Daten um ihre Leistungen anzubieten. Diese Angebote sind zum Teil inhaltlich so gestaltet, dass sie auf den ersten Blick nicht als Angebote erkennbar sind. Vielmehr sind die Angebote der privaten Dienstleistungsunternehmen so gestaltet ist, dass sie einem Schreiben des Registergerichts, der Industrie- und Handelskammer oder der Gerichtskasse ähneln.
Einige dieser Angebote enthalten Auszüge aus den gerichtlichen Bekanntmachungen und verstärken so den Eindruck, sie stammten von einer staatlichen beziehungsweise gerichtlichen Stelle. Bitte beachten Sie, dass alle diese mehr oder weniger deutlichen Vertragsangebote beziehungsweise Zahlungsaufforderungen rein privatrechtlichen Charakter tragen und mit dem gerichtlichen Handelsregister nichts zu tun haben. Rechnungen für gerichtliche Eintragungen in das Handelsregister erhalten Sie nur von den staatlichen Gerichtskassen. Die für Baden-Württemberg zuständige Kasse ist die Landesoberkasse Baden-Württemberg in Karlsruhe, beziehungsweise die Außenstelle in Metzingen. Die Gerichte beauftragen auch keine privaten Inkassounternehmen. Bitte prüfen Sie die Ihnen vorliegenden Rechnungen und Vertragsangebote genau.
Neben amtlich anmutenden Formularen für die Eintragung in klangvolle Register und Bücher beziehungsweise Online-Eintragungen werden auch Anzeigeschaltungen auf sogenannten Infotafeln angeboten. Auch hier ist Vorsicht angezeigt und der Werbewert der Anzeige sollte unbedingt geprüft werden. In solchen Fällen wird der Auftrag oft als "Korrekturabzug" untergeschoben, der eiligst zu bestätigen ist. Die so gepriesenen Werbetafeln sind jedoch bei Behörden u.ä. selten zu sehen. Überprüfen schützt vor Fallenstellern.
Wer sich und sein Unternehmen vor den Tricks der Geschäftemacher schützen will, sollte folgende Punkte beachten:
- Was amtlich aussieht, muss noch lange nicht vom Amt kommen. Nur die Rechnung der Gerichtskasse müssen Sie begleichen, ansonsten besteht keine Zahlungsverpflichtung für wie auch immer deklarierte "Register-Eintragungen".
- Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und unterschreiben Sie nichts ohne eingehende Prüfung des Kleingedruckten. Informieren Sie auch Ihre Buchhaltung oder sonstige betroffene Mitarbeiter, dass ohne Prüfung keine Unterschrift geleistet wird.
- Vergewissern Sie sich immer über den Werbewert Ihrer Anzeige. Manche Publikationen erscheinen in lächerlich geringer Auflage oder werden kaum in Ihrem geschäftlichen Einzugsbereich vertrieben.
- Fallen Sie nicht auf Behauptungen herein, man komme von der IHK oder die Kammer unterstütze die Aktion. Verlangen Sie die Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der IHK - Sie werden keine zu Gesicht bekommen.
- Vorsicht bei kostenlosen Grundeintragungen mit der Bitte um unternehmensspezifische Ergänzungen. Diese "Ergänzungen", beispielsweise Branche, Produktionsprogramm oder Exportländer, können sehr teuer werden.
Die IHK Ulm empfiehlt dringend, sehr vorsichtig zu sein, die Angebote genau zu prüfen und zu beachten, dass keine Verpflichtung zu einer weiteren Veröffentlichung der Handelsregistereintragung oder zum Abschluss irgendwelcher Rechtsgeschäfte besteht. In Zweifelsfällen können Sie jederzeit den Fachbereich Recht und Steuern der IHK anrufen.
Stand: Juni 2021