EU und Chile modernisieren Assoziierungsabkommen

Das EU-Chile Interimshandelsabkommen tritt am 1. Februar 2025 in Kraft. Ab dem Zeitpunkt sind wichtige Änderungen im Warenverkehr mit Chile zu beachten.
Zwischen der EU und Chile besteht seit 2003 ein Assoziierungsabkommen, das durch ein fortgeschrittenes Rahmenabkommen (Advance Framework Agreement - AFA) ersetzt wird. Das AFA setzt sich aus zwei Rechtsinstrumenten zusammen:
  • einem Rahmenabkommen, das aus den Säulen "Politischer Dialog und Zusammenarbeit" und "Handel und Investitionen" besteht, einschließlich Investitionsschutzbestimmungen.
  • einem Interimshandelsabkommen (ITA) das nur die Säule "Handel und Investitionen" abdeckt; es enthält die wesentlichen Bestimmungen des Handelsteils des Rahmenabkommens, ohne Investitionsschutzbestimmungen. Das ITA tritt am 1. Februar 2025 in Kraft.
Das AFA vertieft die Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen der EU und Chile in folgenden Punkten:
  • Zollfreiheit: 99,9 Prozent der EU-Ausfuhren nach Chile werden zollfrei sein
  • besserer Zugang zu Rohstoffen und sauberen Brennstoffen wie Lithium, Kupfer und Wasserstoff
  • Erleichterungen für EU-Unternehmen bei der Erbringung von Dienstleistungen in Chile unter anderem in den Bereichen Lieferdienste, Telekommunikation und Seeverkehr
  • Gleichbehandlung von Investoren beider Seiten, einschließlich im Energie- und Rohstoffsektor
  • verbesserte Teilnahme von Unternehmen in der EU und in Chile an öffentlichen Ausschreibungen für zum Beispiel Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen
Darüber hinaus wird das Abkommen durch umfangreiche Bestimmungen zum Ausbau der Themen Menschenrechte, Rechtstaatlichkeit, Nachhaltigkeit und Innovationen beitragen.
Informationen zu den neuen Ursprungsnachweisen finden Sie in unserem Beitrag: Chile: neue Ursprungsnachweise zum 1.2.2025
Den vollständigen Artikel können Sie auf der Seite der GTAI lesen.
Quelle: GTAI
Stand: Januar 2025