Chile: neue Ursprungsnachweise zum 1.2.2025

Das Handelsabkommen mit Chile wird durch eine Neufassung zum 1. Februar 2025 ersetzt. Die Ursprungsregeln werden auf den HS-Stand 2022 gesetzt und aktualisiert. Kurzfristig wichtig: bei Importen ab 1. Februar 2025 gelten sowohl in Chile als auch in der EU neue Ursprungsnachweise
  • Erklärung zum Ursprung mit REX-Bewilligung
  • Bei Sendungen bis 6.000 Euro ist eine Erklärung zum Ursprung auch ohne REX-Bewilligung möglich
  • Es ist keine Unterschrift erforderlich
  • EUR.1 und Ermächtigter Ausführer entfallen. Übergangsregelungen sind nicht vorgesehen
  • Die neuen Nachweise können problemlos nachgereicht werden, auch auf anderen Handelsdokumenten als Rechnungen
Ausführliche Informationen zum Abkommen mit Chile finden Sie in der Fachmeldung des Zolls. Wir stellen Ihnen eine Übersicht über alle Handelsabkommen und deren Nachweise bereit.
Stand: 03.02.2025