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Allgemeine Informationen zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).
Teilnehmende der beruflichen Weiterbildung können einen Zuschuss zu den Teilnahmekosten erhalten.
Aufwendungen, die durch den Besuch von Kursen, Seminaren und Lehrgängen entstehen, können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.