IHK Ulm
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung finanziell, wenn sie zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre sind. Die Bewerbung erfolgt bei der Kammer (IHK oder HWK), bei der das Berufsausbildungsverhältnis eingetragen ist.
Weiterbildungsstipendium
FAQ zum Weiterbildungsstipendium
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zu Voraussetzungen, Antragstellung, Förderung und Ablauf – so planen Sie Ihren nächsten Karriereschritt optimal.
- Wie kann ich mich für das Weiterbildungsstipendium bewerben?
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Programm mit einem Bewerbungsverfahren. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.Über dieses Online-Bewerbungsformular können Sie sich bewerben. Beachten Sie den Bewerbungsschluss am 30. September.Informationen der IHK Ulm zum Weiterbildungsstipendium
- Welche Weiterbildungen werden durch das Weiterbildungsstipendium gefördert?
Förderfähig sind beim Weiterbildungsstipendium anspruchsvolle – in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen:
- der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
- die Vorbereitung auf Prüfungen der höheren Berufsbildung (zum Beispiel Meister/-in, Techniker/in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau),
- der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (zum Beispiel Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement),
- unter bestimmten Voraussetzungen auch ein berufsbegleitendes Studium.
Es gibt eine Vielzahl von Angeboten der verschiedensten Veranstalter. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen ihre Maßnahmen selbst aus. Über die Förderfähigkeit entscheidet die IHK Ulm. - Wie lang ist der Förderzeitraum beim Weiterbildungsstipendium?
Der Förderzeitraum beim Weiterbildungsstipendium beträgt 3 Jahre, beginnend mit dem 1. Januar.
- Wann ist der Bewerbungsschluss für das Weiterbildungsstipendium?
Bewerbungsschluss für das Weiterbildungsstipendium ist der 30. September. Bitte beachten Sie, dass uns bis zu diesem Datum Ihr Antrag vorliegen muss, da sonst eine Aufnahme ausgeschlossen ist.
Bewerben können Sie sich nur bei der Stelle, bei der Ihr Berufsausbildungsverhältnis eingetragen war. Sollten Sie unsicher sein, prüfen Sie bitte Ihre Unterlagen - die zuständige Kammer (HWK | IHK) ist in Ihrem Ausbildungsvertrag und auf Ihrem Prüfungszeugnis vermerkt. - Wer ist Ansprechpartner für das Weiterbildingsstipendium?
Frau Sabine Stork ist in der Regel in der Zeit von Montag bis Donnerstag, von 08:00 bis 13:00 Uhr zu erreichen. Außerhalb dieser Sprechzeiten kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können Sie sich nur bei der Kammer, bei der Ihr Berufsausbildungsverhältnis eingetragen war. Prüfen Sie Ihre Unterlagen: Die zuständige Kammer (IHK, HWK) finden Sie im Ausbildungsvertrag oder auf dem Prüfungszeugnis.
Gefördert werden können Personen, die:
- eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen haben,
- die Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten beziehungsweise der Durchschnittsnote 1,9 bestanden haben,
- zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre sind.
Wichtig: Die Erfüllung dieser Kriterien garantiert keine Aufnahme. Es gibt meist mehr Bewerbungen als Stipendienplätze. Über die Vergabe entscheidet ein Auswahlverfahren.
Bewerbungsschluss ist der 30. September. Ihr Antrag muss bis dahin bei der IHK Ulm eingegangen sein, sonst ist eine Teilnahme ausgeschlossen.
Das Stipendium richtet sich ausschließlich an beruflich Qualifizierte ohne Hochschulabschluss.
Bewerbungsschluss ist der 30. September. Ihr Antrag muss bis dahin bei der IHK Ulm eingegangen sein, sonst ist eine Teilnahme ausgeschlossen.
Das Stipendium richtet sich ausschließlich an beruflich Qualifizierte ohne Hochschulabschluss.
Was wird gefördert?
Gefördert werden anspruchsvolle, meist berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen, zum Beispiel
- der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
- die Vorbereitung auf Prüfungen der höheren Berufsbildung (zum Beispiel Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau),
- der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (zum Beispiel Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement),
- unter bestimmten Voraussetzungen auch ein berufsbegleitendes Studium.
Sie wählen Ihre Weiterbildungsmaßnahmen selbst aus. Die IHK Ulm entscheidet über die Förderfähigkeit.
Wie lange und wie hoch wird gefördert?
Die Förderung beträgt bis zu 9.135 Euro über maximal drei Jahre. Es besteht ein Eigenanteil von 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Förderung muss vor Beginn jeder Maßnahme beantragt werden.
Die Mittel stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung zur Verfügung. Das Förderprogramm wird von der Industrie- und Handelskammer betreut, bei der das Berufsausbildungsverhältnis des Antragstellenden eingetragen war. Sie übernimmt die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten, entscheidet nach Maßgabe der Förderrichtlinien über die Förderfähigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen, berechnet die förderfähigen Maßnahmekosten und zahlt die Förderbeiträge aus.
Die Mittel stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung zur Verfügung. Das Förderprogramm wird von der Industrie- und Handelskammer betreut, bei der das Berufsausbildungsverhältnis des Antragstellenden eingetragen war. Sie übernimmt die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten, entscheidet nach Maßgabe der Förderrichtlinien über die Förderfähigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen, berechnet die förderfähigen Maßnahmekosten und zahlt die Förderbeiträge aus.
Wie kann ich mich bewerben?
Nutzen Sie das Online-Bewerbungsformular. Beachten Sie den Bewerbungsschluss am 30. September.
Die Informationspflichten gegenüber Bewerbern und Stipendiaten des Weiterbildungsstipendiums finden Sie hier.
Wer ist Ansprechpartnerin?
Sabine Stork steht Ihnen montags bis donnerstags von 08:00 bis 13:00 Uhr persönlich zur Verfügung.
