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Das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg bezuschusst die Teilnahmegebühren von überbetrieblichen Kursen der beruflichen Anpassungsfortbildung aus Mitteln der Europäischen Union.
Wer wird gefördert?
Die Fachkursförderung unterstützt Beschäftigte, Unternehmer einschließlich Freiberufler, Gründungswillige und Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten.
Die Förderung ist unabhängig von der Höhe des Einkommens.
Nicht gefördert werden:
Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden (Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig).
Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Die Zugehörigkeit zu einer förderfähigen Zielgruppe wird über die Zielgruppenabfrage geprüft.
Wie hoch ist die Förderung?
Bei Fachkursen mit Kursbeginn ab September 2026 gilt für alle förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz in Höhe von 45 %. Das heißt, der Kurspreis der Teilnehmenden wird um 45 % reduziert.
Was wird gefördert?
Kurse, die die beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen der Teilnehmenden verbessern,
mit mindestens acht und höchstens 160 Unterrichtseinheiten,
die grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sind
Was müssen Teilnehmende tun?
Bitten füllen Sie die erforderlichen Fragebogen vollständig aus:
“ESF-Plus-Teilnahmefragebogen” und
“Zielgruppenabfrage (für Kursbeginn ab September 2026)”
Siefinden diese auf der rechten Seite unter “Weitere Informationen”. Es ist wichtig, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse sowie eine gültige Telefonnummer angeben. Bei unvollständigen Daten ist eine Förderung nicht möglich.
Senden sie die Formulare bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an den Ansprechpartner für Ihre Weiterbildung.Dies kann auch mittels PDF-Datei per E-Mail erfolgen.
Was ist noch zu beachten?
Die ESF-Plus-Fachkursförderung setzt eine regelmäßige Teilnahme an den Lehrgängen und Seminaren voraus. Bei zu geringer Anwesenheit oder vorzeitigem Abbruch kann keine Förderung in Anspruch genommen werden. Gewährte Zuschüsse müssen in diesen Fällen zurückgezahlt werden.
Voraussichtlich förderfähige Seminare und Lehrgänge sind entsprechend gekennzeichnet.