Nr. 6677420
IHK Ulm

Verpackungen

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Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu künftigen Vorgaben für nationale Herstellerregister im Rahmen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gestartet. Unternehmen können ihre Rückmeldungen noch bis zum 10. September 2026 einreichen.

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Die Europäische Kommission hat im August 2026 eine aktualisierte Fassung ihrer PPWR‑FAQs veröffentlicht. Darin erläutert sie insbesondere die Abgrenzung der Rolle des Erzeugers (manufacturer) bei Transportverpackungen neu bzw. deutlich konkreter. Die PPWR selbst bleibt unverändert.

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Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat in Zusammenarbeit mit der GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH den neuen Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen (Katalog VerpackDG) erstellt. Gegenstand des Konsultationsverfahrens ist ein neuer Katalog, der die anstehenden Änderungen auf europäischer und nationaler Ebene berücksichtigt.

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Der digitale Produktpass ist ein zentrales Element der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) und soll künftig einen standardisierten digitalen Zugang zu Informationen über Nachhaltigkeit, Kreislauffähigkeit und Rechtskonformität von Produkten ermöglichen.

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Die neue EU-Verpackungsverordnung löst in erster Linie die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ab.