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Nr. 6677420
IHK Ulm

Verpackungen

IHK Ulm

Aufgrund der EU-Verpackungsverordnung ("PPWR") musste das bisherige deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) angepasst werden. Es wurde am 17.07.2026 als "Verpackungsrecht-Durchführungs-Gesetz (VerpackDG)" im Bundesgesetzblatt neu veröffentlicht und tritt am 12.08.2026, also dem PPWR-Stichtag, in Kraft.

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Seit 12. August 2026 gilt die im Januar 2025 im EU-Amtsblatt verkündete EU-Verpackungsverordnung („PPWR“). Sie unterscheidet zwischen „Erzeugern (manufacturer)“ und „Herstellern (producer)“ und legt eine Reihe von neuen Pflichten fest, die viel Aufwand und Bürokratie zur Folge haben.

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Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat in Zusammenarbeit mit der GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH den neuen Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen (Katalog VerpackDG) erstellt. Gegenstand des Konsultationsverfahrens ist ein neuer Katalog, der die anstehenden Änderungen auf europäischer und nationaler Ebene berücksichtigt.

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Der digitale Produktpass ist ein zentrales Element der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) und soll künftig einen standardisierten digitalen Zugang zu Informationen über Nachhaltigkeit, Kreislauffähigkeit und Rechtskonformität von Produkten ermöglichen.

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Die neue EU-Verpackungsverordnung löst in erster Linie die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ab.