IHK Ulm
EU-Konsultation zu PPWR-Herstellerregistern
Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu künftigen Vorgaben für nationale Herstellerregister im Rahmen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gestartet. Unternehmen können ihre Rückmeldungen noch bis zum 10. September 2026 einreichen.
Ziel ist, die Registrierung und die Datenmeldungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) europaweit stärker zu vereinheitlichen. Betroffen sind insbesondere Unternehmen, die verpackte Waren in andere EU-Mitgliedstaaten liefern und sich dort registrieren oder einen Bevollmächtigten benennen müssen.
Der aktuelle Entwurf betrifft unter anderem die künftig erforderlichen Registrierungsangaben sowie die Meldung von Verpackungsmengen an nationale Register. Für kleinere Unternehmen ist nach bisherigem Entwurfsstand eine vereinfachte Datenmeldung bei Verpackungsmengen unter 10 Tonnen vorgesehen. Zugleich werden die Anforderungen an die Datentiefe insgesamt konkreter.
Für Unternehmen mit grenzüberschreitendem Vertrieb ist die Konsultation besonders relevant: Sie bietet die Möglichkeit, praktische Umsetzungsprobleme, bürokratische Belastungen und notwendige Übergangsregelungen frühzeitig an die EU-Kommission zu adressieren. Nutzen Sie diese Gelegenheit.
