IHK Ulm
Digitaler Produktpass: Entwurf der Durchführungsverordnung für das DPP-Register
Die EU-Kommission hat einen Entwurf der Durchführungsverordnung für das digitale Produktpassregister (DPP Registry) veröffentlicht. Der digitale Produktpass ist ein zentrales Element der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) und soll künftig einen standardisierten digitalen Zugang zu Informationen über Nachhaltigkeit, Kreislauffähigkeit und Rechtskonformität von Produkten ermöglichen.
Der vorliegende Entwurf legt verbindliche Anforderungen an Unternehmen fest, die weit über ein einfaches Meldesystem hinausgehen. Konkret kommen auf betroffene Unternehmen folgende Pflichten zu:
- Verifizierung als Voraussetzung für die Registrierung
- Verpflichtende Registrierung der digitalen Produktpässe je Produktgruppe
- Nutzung vorgegebener Schnittstellen und Formate
- Inhaltliche Verantwortung für Richtigkeit und Aktualität der hinterlegten Daten
- Pflicht zur Versionierung und Nachvollziehbarkeit von Änderungen
- Erfüllung von IT- und Zugriffssicherheitsanforderungen
- Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben
Das DPP-Register wird damit zu einem zentralen Compliance-Element der zukünftigen EU-Produktregulierung. Insbesondere die IT- und Zugriffssicherheitsanforderungen dürften mit einem erheblichen Umsetzungsaufwand verbunden sein.
Hinweis: Der Entwurf der EU-Kommission liegt bislang ausschließlich in englischer Sprache vor. Die beigefügte deutsche Fassung wurde mithilfe von DeepL übersetzt und stellt keine offizielle Übersetzung dar. Die Angaben sind daher ohne Gewähr.
Stand: Mai 2026
