Mitteilung zur Identität der Aktionäre
Deutsche börsennotierte Unternehmen sind verpflichtet, beim Beschluss über die Gewinnverteilung die Identität ihrer Aktionäre zu ermitteln. Diese Informationen müssen anschließend elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weitergeleitet werden. Das BZSt hat dazu neue Hinweise und Aktualisierungen veröffentlicht.