Nr. 6682690
IHK Ulm

Verträge

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Ab dem 1. Januar 2021 muss die BA-Betriebsnummer nach § 34 BBiG im Berufsausbildungsvertrag eingetragen werden.

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Zum Zwecke der Rentenberechnung benötigen Sie einen Nachweis der Berufsausbildung. Falls Sie Ihren Berufsausbildungsvertrag nicht mehr haben, erhalten Sie von uns eine Bescheinigung über die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages und des Prüfungstages.

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Ein Ausbildungsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit. Auszubildende haben keinen Anspruch auf eine Vertragsverlängerung, wenn ihre Abschlussprüfung erst nach der Ausbildungszeit stattfinden kann.

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Ausbildungsverträge können einvernehmlich aufgelöst und unter bestimmten Voraussetzungen auch einseitig gelöst werden. Informationen dazu finden Sie hier.

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Die Probezeit dient sowohl dem Betrieb als auch dem Auszubildenden als eine Art Bedenkzeit. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

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Hier finden Sie Informationen und Formulare rund um den Ausbildungsvertrag.

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Die IHK Ulm bietet ihren Ausbildungsbetrieben die Möglichkeit, den Ausbildungs- bzw. Umschulungsvertragdirekt elektronisch einzureichen.