IHK Ulm

Checkliste zur Einreichung eines Ausbildungsvertrages

Sie möchten ausbilden und haben bereits einen geeigneten Bewerber gefunden? Hervorragend! Damit Sie starten können, beachten Sie bitte die Hinweise zum Einreichen des Berufsausbildungsvertrages. Diese Informationen sind Bestandteil des Ausbildungsvertrages und gehören verbindlich zum Vertragsdokument. Alle relevanten Details haben wir für Sie in der folgenden Übersicht zusammengestellt.
Bevor wir Ihren Berufsausbildungsvertrag ordnungsgemäß eintragen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
  1. wenn Sie erstmalig ausbilden, benötigen wir einen betrieblicher Ausbildungsplan - nähere Informationen finden Sie -→ hier
  2. einn benannten Ausbilder - nähere Informationen finden Sie → hier
  3. ggf. Zeugniskopien eines vorhergehenden Schulbesuches (nur bei verkürzter Ausbildung)
  4. ggf. ärztliche Bescheinigung (nur für unter 18-Jährige erforderlich)
  5. Anmeldung zum Besuch der Berufsbildenden Schule (Sendung direkt an Schule)
Bitte alle genannten Unterlagen rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn einreichen. Fehlt eines der Unterlagen kann keine Eintragung in das Verzeichnis erfolgen.

1) Berufsausbildungsvertrag

Nutzen Sie hierfür gern den digitalen Berufsausbildungsvertrag.
Hiermit können Sie den Vertrag online ausfüllen und einreichen.
Oder Sie füllen das pdf-Dokument des Vertrages am PC aus, drucken alle Seiten aus und unterschreiben. Den Antrag auf Eintragung (Seite 3 + 4) und die Ausfertigung für die IHK (Seite 15 +16) reichen Sie ein.

Hinweise zum Ausfüllen des Vertrages

§ 1: Möglichkeiten der Verkürzung der Ausbildungszeit durch Anrechnung eines
vorhergegangenen Schulbesuches (keine Pflicht)
  • Fachoberschulreife, Mittlere Reife bis zu 6 Monate oder gleichwertiger Abschluss
  • Nachweis der Fachhochschulreife bis zu 12 Monate
  • allgemeine Hochschulreife bis zu 12 Monate
  • abgeschlossene Berufsausbildung bis zu 12 Monate
  • einschlägige berufliche Grundbildung (Berufsgrundschuljahr) - 6 Monate oder 12 Monate (je nach Dauer)
  • einschlägige Berufstätigkeit oder Arbeitserfahrung im Berufsfeld - 6 Monate oder 12 Monate (je nach Dauer)
  • Einstiegsqualifizierung (EQ) max. 6 Monate (bei 12 Monaten EQ)
§ 1: Die Probezeit muss nach BBiG mindestens 1 Monat und höchstens 4 Monate betragen. Abweichende Angaben hiervon sind nichtig. Eine Verlängerung der Probezeit ist nur bei längerem Krankheitsausfall des Auszubildenden (mindestens 1/3 der Probezeit) möglich.
§ 3: Ort der Ausbildung
§ 4: Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Unternehmens (Verbund, Lehrgänge, Ausland,…)
§ 5: schriftlich = handschriftlich; elektronisch = digital (z.B. Word, pdf, online,…) oder Sie nutzen ein "Digitales Berichtsheft".
§ 6: Es muss eine angemessene Vergütung gezahlt werden.
§ 7: Der Urlaub richtet sich mindestens nach dem BurlG bzw. dem JArbSchG.

2) betrieblicher Ausbildungsplan

Der betriebeliche Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages und wird in zweifacher Ausführung (1 x Azubi und 1 x Betrieb) ausgedruckt.

3) Ausbilderdaten

Ausbilderdatenblatt und Kopien der Prüfungszeugnisse und Nachweis der AEVO, sofern diese uns noch nicht vorliegen.

5) Ärztliche Bescheinigung

Bei Auszubildenden unter 18 Jahren (es gilt das Datum des Ausbildungsbeginns) ist die Bescheinigung über die Erstuntersuchung gem. § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz einzureichen.
Die Erstuntersuchung darf nicht länger als 14 Monate zurückliegen und ist beim Hausarzt kostenlos erhältlich (nicht zu verwechseln mit einem Attest oder einer Infektionsschutzbelehrung).

6) Anmeldung Berufsbildende Schule

Bitte melden Sie ihre Auszubildenden an den zuständigen Berufsschulen selbst an.
Die Anmeldeformulare finden Sie auf der jeweiligen Internetseite der Schulen.
  • Auf dem "Antrag auf Eintragung" müssen Sie die BA-Betriebsnummer zwingend angeben. Diese finden Sie im Entgeltabrechnungssystem.
  • Im Falle des Ausscheidens eines Auszubildenden bitten wir Sie uns umgehend schriftlich zu benachrichtigen. Hierzu bitten wir Sie eine Kopie des Kündigungsschreibens mit dem Tag des Austrittes einzureichen.
  • Bitte informieren Sie uns auch über etwaige Adressänderungen, damit die Einladungen zu den Prüfungen an die korrekte Adresse der Auszubildenden gesendet werden.