Ausbildung

Qualität in der Ausbildung

Kompetenzen guter Ausbilderinnen und Ausbilder

Ausbilderinnen und Ausbilder waren traditionell zuständig für die betriebliche Unterweisung, die Durchführung von Lehrgängen. Außerdem simulierten sie Projekte in Lehrwerkstätten. Ihre Aufgaben sind jedoch heute umfassender und Bezeichnungen wie Lernbegleiter oder Coach signalisieren diesen Rollenwechsel.
Ausbilderinnen und Ausbilder sollen Auszubildenden das Lernen ermöglichen, anstatt sie zu unterweisen und zu belehren. Fehler sind als Lernchancen zu begreifen, die zugelassen werden, statt sie von vorne herein mit falsch verstandener Hilfsbereitschaft zu verhindern. Es gilt geeignete Arbeitsaufgaben zu erteilen, die alternative Vorgehensweisen und selbst gefundene Lösungen zulassen. Dabei zeigen Ausbilderinnen und Ausbilder lediglich die Möglichkeiten auf, eigeninitiativ an Informationen zu kommen und sich Lösungshilfen zu beschaffen. Ausbilderinnen und Ausbilder geben den Auszubildenden außerdem Hilfestellungen, die sich mehr auf den Arbeitsprozess und weniger auf die direkte Bewältigung der Aufgaben beziehen. Gute Ausbilderinnen und Ausbilder stellen künftig die Lernenden in den Vordergrund und nicht mehr das zu Lernende.

Ausbilderinnen und Ausbilder sind fachlich kompetent

Grundlage einer jeden Anforderung an Ausbilderinnen und Ausbilder ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Danach müssen Ausbilderinnen und Ausbilder immer persönlich und fachlich geeignet sein. Als Ausbilder/-in wird gemäß § 28 Absatz 2 BBiG bezeichnet, wer aufgrund der ausdrücklichen Bestellung durch einen Arbeitgeber damit betraut ist,  Auszubildenden die erforderlichen Inhalte in der Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang zu vermitteln.
Gemäß § 28 Absatz 3 BBiG können unter der Gesamtverantwortung eines nach § 28 Absatz 2 BBiG bestellten Ausbilders, in einzelnen Ausbildungsabschnitten auch nebenberufliche Ausbilderinnen und Ausbilder in der Berufsausbildung mitwirken, indem sie zusätzlich zu ihrer Arbeit Ausbildungsaufgaben übertragen bekommen haben.
Fachlich ist nach § 30 BBiG geeignet, wer die beruflichen sowie berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind. Über diese Eignung muss ein Nachweis in Form einer Prüfung  erbracht werden.

Gute Ausbilderinnen und Ausbilder sind persönlich kompetent – sie

  • sind Vorbilder,
  • haben Freude an ihrem Beruf und ihren Aufgaben,
  • identifizieren sich mit ihrer Aufgabe,
  • engagieren sich für ihre Aufgaben und für ihre Auszubildenden,
  • sind für die Auszubildenden präsent,
  • sind selbstbewusst und unabhängig,
  • sind offen und ehrlich,
  • sind zuverlässig,
  • hören zu,
  • sind freundlich und ausgeglichen,
  • sind lernfähig und stets lernbereit,
  • kooperieren mit ihren Partnern in der Berufsbildung und
  • sind in der regionalen Berufsbildungslandschaft gut vernetzt.

Gute Ausbilderinnen und Ausbilder sind sozial kompetent – sie

  • vertrauen ihren Auszubildenden,
  • behandeln ihre Auszubildenden gleich,
  • sind tolerant und pflegen einen respektvollen Umgang,
  • berücksichtigen die Realität der unterschiedlichen kulturellen Herkunft ihrer Auszubildenden,
  • nehmen Ängste, sie geben Hilfestellungen und machen Mut,
  • sind geduldig und besitzen Einfühlungsvermögen,
  • helfen bei auftretenden Problemen nicht nur fachlich, sie zeigen Mitgefühl,
  • sind kommunikativ,
  • kommunizieren klar und eindeutig,
  • setzen sich mit Argumenten durch und können überzeugen,
  • kritisieren konstruktiv,
  • vertragen Kritik,
  • verzichten auf Belehrungen,
  • vermitteln bei Konflikten und
  • können Grenzen setzen.

Gute Ausbilderinnen und Ausbilder sind pädagogisch kompetent – sie

  • verstehen sich als Lernbegleiter und nicht nur als Unterweiser,
  • fordern, fördern und motivieren ihre Auszubildenden,
  • haben einen guten Draht zu jungen Menschen,
  • erklären anschaulich und verständlich, sie verfügen über eine bildhafte Sprache,
  • fördern eigenverantwortliches Handeln und übertragen Verantwortung,
  • lassen Entscheidungsspielräume zu,
  • akzeptieren Fehler und nutzen sie als Chance, daraus zu lernen,
  • beherrschen Präsentations- und Moderationsmethoden,
  • zeigen unterschiedliche und adressatengerechte Wege auf,
  • lassen auch Umwege zu,
  • lassen kreative und alternative Antworten und Lösungen zu,
  • bereiten gut auf Prüfungen vor,
  • können Fähigkeit, Leistungen und Verhalten der Auszubildenden einschätzen und beurteilen und sie sind bereit dazu und
  • vermitteln berufliche Kompetenzen orientiert an Arbeits- und Geschäftsprozessen.