Ausbildung

Betriebliche Ausbildung in Teilzeit

Für wen ist eine Teilzeitausbildung möglich?
Das Modell der Teilzeitberufsausbildung bietet gerade alleinerziehenden jungen Müttern oder Vätern die Möglichkeit, eine Ausbildung trotz Betreuung eines Kindes zu beginnen. Seit dem 1. Januar 2020 haben auch alle anderen Auszubildenden die Möglichkeit, ihre Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Ein besonderer Grund muss nicht nachgewiesen werden. Durch die Gesetzesänderungen soll die Teilzeitausbildung für einen größeren Personenkreis geöffnet und zugleich attraktiver ausgestaltet werden.
Gibt es einen Anspruch auf eine Teilzeitausbildung?
Einen Anspruch auf eine Ausbildung in Teilzeit gibt es nicht. D. h. das Einverständnis des Ausbildungsbetriebes ist immer zwingend vorausgesetzt.
Welche Teilzeitmodelle gibt es?
Komplettmodell: Die ganze Berufsausbildung wird in Teilzeit absolviert.
Zeitraummodell: Es wird nur ein bestimmter Zeitraum der Berufsausbildung in Teilzeit absolviert.
Wie lange dauert eine Teilzeitausbildung?
Die Auszubildenden müssen sich mit dem Ausbildungsbetrieb auf eine reduzierte wöchentliche Ausbildungszeit einigen und festlegen, zu welchen Zeiten diese Stunden abgeleistet werden. Die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 % betragen. Die Dauer der Ausbildung verlängert sich entsprechend, höchstens jedoch bis zum Anderthalbfachen der regulären Ausbildungsdauer. Das bedeutet: Bei einer regulär dreijährigen Ausbildung darf die Teilzeitvariante maximal 4,5 Jahre in Anspruch nehmen.
Da mit den individuell möglichen Teilzeitmodellen zum Ende der Ausbildungszeit nicht immer ein Prüfungstermin erreicht wird, sieht § 7a Abs. 3 BBiG vor, dass der Auszubildende die Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses bis zur nächstmöglichen Prüfung verlangen kann. Zum Erreichen eines früheren Prüfungstermins können Ausbildende und Auszubildende einen gemeinsamen Antrag auf Verkürzung der Ausbildungsdauer stellen.
Wie ist die Teilnahme am Berufsschulunterricht geregelt?
Der Berufsschulunterricht ist normal zu besuchen und kann nicht gekürzt werden.
Wie gestaltet sich die Ausbildungsvergütung und Urlaubsregelung?
Die Ausbildungsvergütung leistet der Ausbildungsbetrieb anteilmäßig entsprechend der wöchentlichen Ausbildungszeit. Sollte diese nicht ausreichen, können zum Beispiel bei der Agentur für Arbeit weitere notwendige Mittel (z. B. Berufsausbildungsbeihilfen) beantragt werden.
Sofern Teilzeitauszubildende an genauso vielen Arbeitstagen wie Vollzeitbeschäftigte arbeiten, haben sie auch den gleichen Urlaubsanspruch wie die Vollzeitbeschäftigten. Findet die Teilzeitausbildung an weniger betrieblichen Arbeitstagen statt, reduziert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.
Wie kann eine Teilzeitausbildung beantragen werden?
Die Teilzeitausbildung kann zu Ausbildungsbeginn beantragt werden und wird im Ausbildungsvertrag direkt erfasst. Es ist auch möglich nach dem Ausbildungsbeginn in eine Teilzeitausbildung zu wechseln. Die entsprechenden Vertragsänderungen müssen schriftlich festgehalten und der IHK zugesendet werden. Bitte wenden Sie sich an die Ausbildungsberater, um individuell über die Änderungen zu sprechen.
Welche Vorteile ergeben sich für die ausbildenden Unternehmen?
  • Besonders hohe Motivation der Auszubildenden
  • Organisationserfahrung durch das Familienmanagement bei den Auszubildenden
  • Stärkere Betriebsbindung
  • Fachkräfte werden für den eigenen Bedarf ausgebildet
  • Positive Außenwirkung durch die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung (familienfreundlicher Betrieb)
  • Mögliche Bezuschussung der Ausbildung über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter
Unter folgendem Link finden Sie ein Video mit weiteren Informationen rund um die Teilzeitausbildung https://youtu.be/uhdaGBEtfnI