Ausbildung

Ausbildungsnachweis - Berichtsheft

Berichtsheftführung

Der schriftliche Ausbildungsnachweis dient der Dokumentation der während der Ausbildung vermittelten Inhalte. In den Ausbildungsnachweisen trägt der Auszubildende seine betrieblichen Tätigkeiten, Unterweisungsthemen, Lehrgespräche und die Inhalte des Unterrichts der Berufsschule ein.
Die Führung des Ausbildungsnachweises hat der Ausbildungsbetrieb dem Auszubildenden während der Ausbildung zu ermöglichen und ihm dazu auch ausreichend Zeit einzuräumen. Der Ausbilder hält den Auszubildenden zur Führung des Ausbildungsnachweises an, kontrolliert den Ausbildungsnachweis in regelmäßigen Abständen und bestätigt durch seine Unterschrift die ordnungsgemäße Führung und sachliche Richtigkeit.
Nach einem Beschluss des Berufsbildungsausschusses im Jahr 2015 wurden 11 Grundsätze zur Führung des Berichtsheftes festgelegt, wie dieser ordnungsgemäß zu führen ist. Eine Broschüre mit Hinweisen, Erläuterungen und Beispielen zum IHK Ausbildungsnachweis finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 9893 KB).

Berichtsheftkontrollen

Eine Aufgabe der Kammer ist die Kontrolle der Ausbildungsqualität in den Ausbildungsbetrieben. Zu diesem Zweck kann die IHK die Berichtshefte einer Berufsgruppe, oder auch von einzelnen Betrieben, anfordern. Diese Stichproben können jederzeit von den Ausbildungsberatern der IHK angefordert werden. Die Auszubildenden werden direkt angeschrieben und aufgefordert die Berichtshefte über das Azubi-Infocenter hochzuladen.
Zum Azubi-Infocenter geht es hier weiter: Azubi-Infocenter

Zulassung und Berichtsheft

Das Berichtsheft ist eine Zulassungsvoraussetzung zu den Abschlussprüfungen (Teil 1- und Teil 2-Abschlussprüfungen). Der IHK muss bei der Anmeldung versichert werden, dass das Berichtsheft ordnungsgemäß geführt und vom Ausbilder und Auszubildenden unterschrieben wurde. (§43 (1.2) BBiG). Ein nicht geführtes und nicht unterschriebenes Berichtsheft kann somit zur Nicht-Zulassung zur Abschlussprüfung führen.
In Einzelfällen (bei hohen Fehlzeiten, ...) fordert die IHK das Berichtsheft vor einer Abschlussprüfung an, um die Zulassungsvoraussetzungen zu überprüfen.

Berichtsheft und Prüfungen

Das Berichtsheft wird nicht mehr zur Vorlage bei den Prüfungen und auch nicht generell zum Upload im Azubi-Infocenter angefordert. Sollte das Berichtsheft in einem Ausnahmefall dennoch benötigt werden, wird dies dem Auszubildenden schriftlich mitgeteilt. 
Findet die Abschlussprüfung nicht bei der IHK Ulm statt, sondern bei einer anderen Kammer, sind die Vorschriften der Kammer, die die Prüfung durchführt, zu berücksichtigen. In manchen Kammern wird das Berichtsheft noch von Prüfungsausschüssen verlangt. Wenn Sie hier Fragen haben, dann wenden Sie sich an Ihren zuständigen Ansprechpartner der IHK Ulm.