Umfang geförderter Arbeitsmaßnahmen genau abwägen

Positionen:
  • Die Jobcenter in den Kreisen der Region sollten die Maßnahmen zur Aktivierung Langzeitarbeitsloser über die gesetzlich vorgeschriebenen Gremien (z. B. Beiräte) mit den regionalen Akteuren, insbesondere den Kammern abstimmen. Dabei setzt sich die Wirtschaft dafür ein, entsprechend den vorgegebenen Kriterien (wie z. B. Zusätzlichkeit im öffentlichen Interesse, Wettbewerbsneutralität) fair abzuwägen zwischen Erhöhung der Beschäftigungschancen Langzeitarbeitsloser, Entlastung der Sozialversicherungssysteme und Vermeidung von Wettbewerbs-verzerrungen für einzelne Branchen oder Unternehmen.

  • Die Aktivierung Arbeitsloser für den ersten Arbeitsmarkt und Maßnahmen zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt müssen aus Sicht der Wirtschaft klar Vorrang vor Programmen öffentlicher Beschäftigung haben. Die Programme dürfen nicht in Konkurrenz zur gewerblichen Wirtschaft stehen.


Hintergrund:
Auch in der beschäftigungsstarken Region Stuttgart gibt es viele Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen Voraussetzungen (Qualifikation, psychische Stabilität, Krankheit) nur sehr schwer oder gar nicht eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt finden. Mehrere gemeinnützige Arbeitgeber oder Projektträger versuchen mit geförderten Maßnahmen, solche Menschen zu qualifizieren und die Erfüllung gängiger Erwartung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu trainieren. Um die Erfolgsaussichten für die Menschen oder die Beeinträchtigung des örtlichen Wettbewerbs zu überprüfen, sollten Maßnahmen erst nach Rücksprache mit Kammern und Verbänden gestartet werden.