Tätigkeiten in der Datenverarbeitung (DV)*
Die folgenden Tätigkeiten im DV-Bereich sind im Berufsbild des Informationstechnikers entweder nicht aufgeführt oder sie gehören nicht zum Kernbereich des Informationstechnikerhandwerks und dürfen ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt werden.
Allgemeine Datenverarbeitung
- DV-Beratung und -Schulung
- Konfiguration von Netzwerken und Einrichtung der entsprechenden Netzwerksoft-ware (strukturierte Verkabelung)
- Konfiguration von Computeranlagen
- Entwicklung von Software
- Softwareservice
PC-Service, insbesondere:
- Konfiguration der Systemdateien
- Installation der System- und Anwendungssoftware
- strukturierte Verkabelung für die Vernetzung von Computeranlagen
- Zusammenstellen der Hardware aus Modulen sowie der Modulaustausch, d. h. der Zusammenbau von Rechnern aus Fertigteilen
- Auswechseln von Verschleißteilen, wie Druckerköpfen, Tintenpatronen, Tonerbehäl-tern, Trommeln u. ä.
- technische Erweiterung durch den nachträglichen Einbau von Teilen zum Aufrüsten z. B. durch Karten oder Modulerweiterungen
- Austausch von Netzteilen, Platinen, Laufwerken, Karten
- Entsorgung und Recycling veralteter bzw. defekter Hardware
Unzulässig ohne Eintragung sind insbesondere dagegen:
- Reparatur des Monitors
- Eingriffe in und Arbeiten an Netzspannungsteilen
- Reparaturen, die über die o. g. Tätigkeiten hinausgehen und Eingriffe in das Gerät be-inhalten, die nicht nur im Austausch von Teilen bestehen.
Wenn Sie weitere Erläuterungen und Beratung wünschen, dann wenden Sie sich gerne an die IHK Region Stuttgart.
Ansprechpartner/in: HWK/IHK
Dieses Merkblatt soll – als Service Ihrer HWK/IHK – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
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bestimmten Geschlechts zum Ausdruck kommen. Die gewählte Fassung dient allein der besseren Übersichtlichkeit des Textes und damit
einer leichteren Verständlichkeit seines Inhalts.
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