IHK-Wahlausschuss

Bekanntmachung zur Sitzung des Wahlausschusses vom 1. Oktober 2019

[veröffentlicht am 7. Oktober 2019]
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 1. Oktober 2019 folgende Bekanntmachung beschlossen:
Wahl der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart und der Bezirksversammlungen Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr für die Amtszeit 2021 bis 2024

A. Wahl der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart

Die Amtszeit der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart läuft am 31. Dezember 2020 ab. Aus diesem Grund findet im Jahr 2020 die Wahl der Vollversammlung für die Amtszeit 2021 bis 2024 statt. Die amtierende Vollversammlung bleibt bis zur konstituierenden Sitzung der neu gewählten Vollversammlung im Amt.

I. Wahlausschuss

Die Vollversammlung hat in ihrer Sitzung am 4. Juli 2019 gemäß § 9 Abs. 1 der Wahlordnung zur Durchführung der Wahl der Vollversammlung und der Wahl der Bezirksversammlungen (siehe dazu diese Bekanntmachung unter B.) für die Amtszeit 2021 bis 2024 einen Wahlausschuss gewählt, der sich wie folgt zusammensetzt:
Bezirk Mitglieder Stellvertretende MItglieder
Stuttgart Dorothea Haller-Laible, Stuttgart Dirk Lorenz, Stuttgart
Böblingen Hans Heinzmann, Böblingen Alfred Meyding, Magstadt
Esslingen-Nürtingen Dr. Thomas Hofmann, Leinfelden-Echterdingen Hans Martin Gairing, Nürtingen
Göppingen Wilhelm Wingens, Göppingen Hans-Peter Herbinger, Wangen
Ludwigsburg Claudia Sieglinde Michelfelder, Kornwestheim Nicole Porsch, Ludwigsburg
Rems-Murr Paul Böhringer, Fellbach Albrecht Schwegler, Waiblingen
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 1. Oktober 2019 gemäß § 9 Abs. 1 der Wahlordnung einen Vorsitzenden und dessen beide Stellvertreter gewählt.
Vorsitzender des Wahlausschusses:     Hans Heinzmann
1. Stellvertreter des Vorsitzenden:        Dorothea Haller-Laible
2. Stellvertreter des Vorsitzenden:        Dr. Thomas Hofmann
Zuschriften an den Wahlausschuss sind ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:
IHK Region Stuttgart, Wahlausschuss, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart,
Fax: 0711/2005 601535, Email: ihkwahl@stuttgart.ihk.de

II. Rechtsgrundlagen

Die Wahl zur Vollversammlung erfolgt nach folgenden Rechtsgrundlagen:
a) Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, S. 920 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 93 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I, S. 626);
b) Gesetz über die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg vom 27. Januar 1958 (GBI. Seite 77), zuletzt geändert durch geändert durch Artikel 35 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 103);
c) Verordnung der Landesregierung zur Neuordnung der Bezirke der Industrie- und Handelskammern vom 14. Dezember 1971 (GBI. Seite 513), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. März 1999 (GBI. Seite 133);
d) Satzung der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart vom 13. Juli 2011, zuletzt geändert am 24. März 2015;
e) Wahlordnung der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart vom 12. Dezember 2018

B. Wahl der Bezirksversammlungen der Bezirkskammer Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr

Die Amtszeit der Bezirksversammlungen der Bezirkskammern Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart laufen am 31. Dezember 2020 ab. Aus diesem Grund findet im Jahr 2020 die Wahl der Bezirksversammlungen für die Amtszeit 2021 bis 2024 statt. Die amtierenden Bezirksversammlungen bleiben bis zur konstituierenden Sitzung der neu gewählten Bezirksversammlungen im Amt.

I. Wahlausschuss

Gem. § 18 Abs. 4 der Wahlordnung ist der Wahlausschuss auch für die Wahl der nicht der Vollversammlung angehörenden Mitglieder der Bezirksversammlungen zuständig (vgl. zur Besetzung des Wahlausschusses A.I.).

II. Rechtsgrundlagen

Die Wahl zu den Bezirksversammlungen erfolgt nach denselben Rechtsgrundlagen wie die Wahl zur Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart (vgl. dazu A II.). Einzelheiten zur Wahl der Bezirksversammlungen sind in § 18 der Wahlordnung geregelt.

C. Wahlfrist

Die Wahl zur Vollversammlung und zu den Bezirksversammlungen erfolgt gemäß § 13 Abs. 1 der Wahlordnung schriftlich (Briefwahl). Sie wird in der Zeit vom 6. bis zum 28. Juli 2020 durchgeführt. Als letzten Termin für den Eingang der Stimmzettel hat der Wahlausschuss den 28. Juli 2020, 15:00 Uhr, festgesetzt. Weitere Einzelheiten zur Durchführung der Wahl werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht.

D. Frist zur Abgabe von Wahlbewerbungen

Wahlbewerbungen können in der Zeit vom 24. Februar bis zum 18. März 2020, 15:00 Uhr, eingereicht werden. Weitere Einzelheiten zur Abgabe von Wahlbewerbungen werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht.

E. Weitere Mitteilungen

Der Wahlausschuss weist darauf hin, dass die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart eine Wahlhomepage unter www.ihkwahl2020.de eingerichtet hat, um die Teilnahme an der Wahl zu erleichtern. Dort werden alle Informationen und Bekanntmachungen rund um die Wahl veröffentlicht. Diese Homepage ist auch über die reguläre IHK Homepage direkt erreichbar.
Der Wahlausschuss weist darauf hin, dass die Auslegung der Wählerlisten für die Wahl zur Vollversammlung und die Wahl zu den Bezirksversammlungen voraussichtlich im Zeitraum von Ende Januar bis Anfang Februar 2020 erfolgen wird.
Im Übrigen weist der Wahlausschuss darauf hin, dass insbesondere das Service Team Wahl der IHK Region Stuttgart Telefon 0711 2005-1535 Auskünfte und Informationen zum Wahlverfahren gibt.