IHK-Wahlausschuss

Bekanntmachung des Wahlausschusses

[veröffentlicht am 30. Juli 2020]
Der Wahlausschuss der IHK Region Stuttgart hat in seiner Sitzung am 30. Juli 2020 folgende Bekanntmachung beschlossen:

Wahl der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart und der Bezirksversammlungen Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr für die Amtsperiode 2021 bis 2024

Die Wahl zur Vollversammlung und zu den fünf Bezirksversammlungen der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart hat in der Zeit vom 6. bis 28. Juli 2020, 15 Uhr stattgefunden. Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 30. Juli 2020 gem. §§ 14, 15 und 18 Abs. 4 und 5 der Wahlordnung über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen entschieden und das Wahlergebnis festgestellt.
Auf Beschluss des Wahlausschusses wird das Wahlergebnis in den beigefügt verlinkten pdf-Dokumenten nachfolgend bekannt gemacht (§§ 15, 19 der Wahlordnung):
Neben den aus den Bezirken Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr gewählten Mitgliedern der Vollversammlung werden die Wahlergebnisse für die Bezirksversammlungen wie folgt bekannt gemacht:

Die Wahlbeteiligung betrug:
für die Wahl zur Vollversammlung:  
10,5 Prozent
für die Wahl zur Bezirksversammlung Böblingen:
9,3 Prozent
für die Wahl zur Bezirksversammlung Esslingen-Nürtingen:
10,0 Prozent
für die Wahl zur Bezirksversammlung Göppingen:
10,6 Prozent
für die Wahl zur Bezirksversammlung Ludwigsburg:
10,7 Prozent
für die Wahl zur Bezirksversammlung Rems-Murr:   
10,1 Prozent
Die Amtszeit der neugewählten Mitglieder der Vollversammlung und der Bezirksversammlungen beginnt am 1. Januar 2021, jedoch nicht vor der jeweiligen konstituierenden Sitzung und endet am 31. Dezember 2024. Ungeachtet dessen bleiben die Vollversammlung und die Bezirksversammlungen bis zur konstituierenden Sitzung der neu gewählten Voll- beziehungsweise jeweiligen Bezirksversammlung im Amt.
Für unmittelbar gewählte Mitglieder der Vollversammlung, die vor Ablauf der Wahlperiode ausscheiden, rücken gem. § 2 Abs. 1 der Wahlordnung diejenigen Bewerber für den Rest der Amtsperiode nach, die bei der Wahl in der gleichen Wahlgruppe, im selben Wahlbezirk sowie gegebenenfalls in derselben Betriebsgrößenklasse die nächst höchste Stimmenzahl erreicht haben (Nachfolgemitglied). Erhielten mehrere Nachfolgemitglieder die gleiche Stimmenzahl, entschied das Los. Entsprechendes gilt für die Mitglieder der Bezirksversammlungen.
Einsprüche gegen die Feststellung des Wahlergebnisses müssen gem. § 16 Abs. 1 und 2 der Wahlordnung innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich beim Wahlausschuss, IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart, Telefax: 0711 2005-601535 eingegangen sein. Der Einspruch ist auf die Wahl innerhalb der Wahlgruppe und des Wahlbezirks des Wahlberechtigten beschränkt. Über Einsprüche gegen die Feststellung des Wahlergebnisses entscheidet der Wahlausschuss. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Hierüber entscheidet die Vollversammlung. Einsprüche gegen die Feststellung des Wahlergebnisses und Widersprüche gegen die Entscheidung über den Einspruch sind zu begründen. Sie können nur auf einen Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften gestützt werden, durch die das Wahlergebnis beeinflusst werden kann. Gründe können nur bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist vorgetragen werden. Im Wahlprüfungsverfahren einschließlich eines gerichtlichen Verfahrens werden nur bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist vorgetragene Gründe berücksichtigt.
gez. Hans Heinzmann (30.7.2020)
Vorsitzender des Wahlausschusses