IHK-Zugehörigkeit

Akustik- und Trockenbau

Der Akustik- und Trockenbau stellt keine wesentliche Tätigkeit eines der in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführten Gewerbe dar.
Der Begriff des Trockenbaus ist nicht einheitlich definiert. Allgemein kann festgehalten werden, dass es sich dabei um den raumabschließenden Innenausbau für Wand, Decke und Boden handelt. Ausgenommen hiervon sind Holzkonstruktionen, wie sie üblicherweise von Zimmerern und Tischlern hergestellt werden.
Den Trockenbau zeichnen vor allem eine spezielle Arbeitstechnik, industriell vorgefertigte Baustoffe und Bauteile sowie die speziellen Funktionen des Produkts aus.
Der Trockenbau ist die trockene Montage werkmäßiger vorgefertigter Bauteile und Baustoffe. Er stellt ein System dar zur Zusammenführung verschiedener Baustoffe ohne das Hinzufügen von Feuchte. Als industrielles Montagegewerk zeichnet ihn die Systembauweise aus. Er betrifft auch den Bereich der Dämmung und Isolierung gegen Wärme, Kälte, Schall, Feuer und Strahlung.
Verwendet werden folgende…

Bauteile

  • Werkstoffe für die Unterkonstruktion (Holz, Holzwerkstoffe, Metall)
  • Baustoffe für Beplankung und Decklage (Holzwerkstoffplatten, Gipsbauplatten)
  • Sonstige Platten für Beplankung und Decklage (Mineralfaserplatten, metallische Bekleidungen)
  • Dämmstoffe (Faserdämmstoffe, Schaumkunststoffe)
  • Sonstige Dämmstoffe (Leichtbauplatten, Korkerzeugnisse, Schüttungen)

Zulieferteile

  • Verbindungsmittel (Schrauben, Nägel, Klammern, Nieten)
  • Verankerungselemente, Befestigungselemente für Lasten
  • Spachtelmassen, Fugenkleber, Ansetzgipse
  • Dichtungsstoffe für Anschlüsse und Fugenabdichtungen
  • Schutz-, Einlass- und Abdeckprofilleisten

Trockenbaukonstruktionen

  • Ständerkonstruktionen und Vorsatzschalen mit Unterkonstruktionen (zum Beispiel Unterkonstruktionen und Traggerüste für Einbauteile, Wohnungstrennwände, Wandverkleidungen, Brandwände, Leichtbauwände)
  • Deckensysteme einschließlich Deckenbekleidungen und Unterdecken (zum Beispiel Klima- und Lüftungsdecken)
  • Bodensysteme (zum Beispiel Installationsdoppelböden, Trockenunterböden und Fertigteilfußbodenkonstruktion)
  • Sonderbauteile und -elemente

Einsatzbereiche

  • Gebäudewände und -decken
  • Bäder und Feuchträume (zum Beispiel nachträglicher Einbau eines Badezimmers)
  • Dachgeschossausbau
  • Auskleiden spezieller Gebäude für besondere akustische Anforderungen

Diese Information wurde erarbeitet vom DIHK-Arbeitskreis ,,Handwerksrecht”