E-Rechnung kompakt: Rechtliche Vorgaben und praktische Umsetzung

Veranstaltungsdetails

Die E-Rechnung wird für Unternehmen Schritt für Schritt zur Pflicht: Während der Empfang bereits seit 2025 möglich sein muss, sind sog. umsatzstarke Unternehmen - d.h. mit Jahresumsatz von mehr 800.000 Euro im Jahr 2026 - ab dem 1. Januar 2027 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Ab 2028 gilt die Pflicht dann grundsätzlich für alle Unternehmen. Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, bestehende Prozesse auf den Prüfstand zu stellen und notwendige Anpassungen vorzubereiten.

In unserer Präsenzveranstaltung „E-Rechnung kompakt“ erhalten Sie einen grundlegenden und praxisnahen Überblick über die wichtigsten Anforderungen und Handlungsschritte.

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen, die sich auf die gesetzlichen Anforderungen vorbereiten und ihre internen Prozesse für den digitalen Rechnungsaustausch fit machen möchten.

Programm

09:00 Uhr Begrüßung
09:05 Uhr

Themenübersicht

  • Gesetzliche Grundlagen, Übergangsfristen, Änderungen zum 1.1.2027
  • Elektronische Meldesysteme für Rechnungen sowie E-Reporting  (ViDA)
  • Übersicht über verschiedene E-Rechnungsformate und deren Einsatzszenarien (u.a. ZUGFeRD und XRechnung)
  • Umsatzsteuerliche Pflichtangaben in der E-Rechnung
  • Prüfungspflicht von Eingangsrechnungen und Risiken beim Vorsteuerabzug
  • Herausforderungen und Chancen für die Unternehmen im technologischen Umgang mit der E-Rechnung
  • Technische Lösungen für E-Rechnungen
  • GoBD – Regeln zur Archivierung von E-Rechnungen 
  • Frage & Antwort-Runde
13:00 Uhr Ende der Veranstaltung

Während der Veranstaltung ist eine kurze Pause vorgesehen.

Referent:

Tim König, M.Sc.
Steuerberater | Certified German Tax Advisor

Director

Baker Tilly Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 08.10.2026