Webinar: "Volldigitales Carnet mit ATA-Carnet-App und Desktop-Version nutzen"

Veranstaltungsdetails

Am 1. Juni 2026 fällt der Startschuss für das volldigitale Carnet: Zeitgleich stellen die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen auf das digitale Verfahren um. Zum Auftakt sind 30 von insgesamt 81 Carnet-Ländern dabei – weitere folgen schrittweise.

Was bedeutet das für Sie?

Die Antragstellung erfolgt wie bisher über das e-ATA-Portal der IHK Region Stuttgart. Auch die Eröffnung/Nämlichkeitssicherung beim Ausfuhrzollamt bleibt bestehen.

Was ist neu?

Neu ist, dass in e-ATA nach erfolgter Ausstellung eine Carnet ID und ein Carnet PIN-Code generiert werden. Diese benötigen Sie, um die für die Zollabfertigung erforderlichen QR-Codes zu erstellen. Die digitale Nutzung und Verwaltung der QR-Codes erfolgt über die ATA-Carnet App und/oder Desktop-Version.

 

In einer kostenfreien Webinar-Inforunde stellen wir Ihnen die ATA-Carnet-App und die Desktop-Version vor.

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