Informationsveranstaltung zur Neuordnung des Ausbildungsberufes "Florist/-in"

Veranstaltungsdetails

Zum 1. August 2025 ist die neue Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin in Kraft getreten.

Die bisherige Verordnung wurde modernisiert und an die aktuellen Bedarfe und Standards angepasst. Das Kompetenzprofil des Berufes greift dabei aktuelle Entwicklungen auf. Neben den Themen Digitalisierung und Nachhaltigkeit zählen dazu beispielsweise die umfangreicher gewordenen Dienstleistungen, die kundenorientiert angeboten und erbracht werden.

Neu eingeführt wurde auch die gestreckte Abschlussprüfung, damit entfällt die bisherige Zwischenprüfung. Die Änderungen gelten für alle Ausbildungsverhältnisse mit Beginn ab 1. August 2025.

In Kooperation mit dem Fachverband Deutscher Floristen BW informieren wir Sie gerne über die wesentlichen Änderungen und freuen uns auf einen interessanten Austausch.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 28.01.2026