Lieferantenerklärung
Veranstaltungsdetails
Die Europäische Union (EU) hat mit vielen Staaten Abkommen geschlossen, die Zollvergünstigungen oder vollständige Zollfreiheit für Ursprungswaren ermöglichen. Damit Waren von diesen Präferenzen profitieren können, müssen sie häufig bestimmte, klar definierte Herstellungsprozesse durchlaufen. Der Nachweis des Präferenzursprungs erfolgt innerhalb der EU zwischen Unternehmen über die Lieferantenerklärung. Die entsprechenden Regelungen sind im EU-Zollrecht sowie in den Handelsabkommen der Union festgelegt.
Lieferantenerklärungen zählen zu den am häufigsten genutzten Dokumenten im Warenverkehr. In der praktischen Anwendung ergeben sich zahlreiche Fragestellungen – etwa zur korrekten Warenbeschreibung, zu Länderkennzeichnungen oder zur Kumulation.
Diese praxisrelevanten Aspekte stehen im Fokus des Seminars.
Vorausgesetzt werden Grundkenntnisse im Präferenzrecht
Inhalt der Lieferantenerklärung
- Prüfung der regionalen Gültigkeit (Präferenzzonen)
- Prüfung des Präferenzursprungs (Überblick)
- Auswirkungen der reformierten PEM-Regelungen
Form der Lieferantenerklärung
- Mit und ohne Präferenzursprung
- Einzel- und Langzeit
- Formelle Regelungen zu Wortlaut und Aufbau
- Besondere Formen
Einzelfragen
- Haftung
- Prüfung bei der Annahme von Lieferantenerklärungen
- Aktuelle Neuerungen
Referent:
Marc Bauer, Stv. Leiter Abteilung Außenwirtschaft der IHK Region Stuttgart