Direktvergabe - was gilt es zu berücksichtigen?

Veranstaltungsdetails

Die Neufassung der Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-Württemberg über die Vergabe öffentlicher Aufträge („VwV Beschaffung“) erlaubt seit 1. Ok-tober 2024 den Direktauftrag über Lieferungen und Dienstleistungen durch Behörden und Einrichtungen des Landes bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro.

Kommunalen Auftraggebern in Baden-Württemberg empfiehlt die Verwaltungsvorschrift über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich („VergabeVwV“), die seit 01.01.2025 gilt, die VwV Beschaffung anzuwenden.

Die VergabeVwV erlaubt kommunalen Auftraggebern den Direktauftrag über Bauaufträge ebenfalls bis zu einem Netto-Auftragswert von 100.000 Euro.

Wie sich die Regelungen über den Direktauftrag im Beschaffungsalltag der Praxis auswirken, erläutert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Alexander Hübner.

Programm:

09:00 Uhr

Begrüßung

IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg

09:10 Uhr

Direktauftrag – wirklich ohne jede Voraussetzung?

  • Welchen Auftraggebern steht der Direktauftrag zur Verfügung?
  • Wertgrenzen, insbesondere für Bauaufträge des Landes
  • Chancen und Risiken des Direktauftrags
  • Die korrekte Auftragswertschätzung
  • Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
  • Sonderfälle freiberufliche Leistungen und Auftragsvergabe an Start-ups 
10:30 Uhr Pause
11:00 Uhr Direktauftrag – Abgrenzung zu vereinfachten Vergabeverfahren
12:00 Uhr Ende der Veranstaltung

Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Alexander Hübner

HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Stuttgart

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 23.09.2025