Direktvergabe - was gilt es zu berücksichtigen?
Veranstaltungsdetails
Die Neufassung der Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-Württemberg über die Vergabe öffentlicher Aufträge („VwV Beschaffung“) erlaubt seit 1. Ok-tober 2024 den Direktauftrag über Lieferungen und Dienstleistungen durch Behörden und Einrichtungen des Landes bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro.
Kommunalen Auftraggebern in Baden-Württemberg empfiehlt die Verwaltungsvorschrift über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich („VergabeVwV“), die seit 01.01.2025 gilt, die VwV Beschaffung anzuwenden.
Die VergabeVwV erlaubt kommunalen Auftraggebern den Direktauftrag über Bauaufträge ebenfalls bis zu einem Netto-Auftragswert von 100.000 Euro.
Wie sich die Regelungen über den Direktauftrag im Beschaffungsalltag der Praxis auswirken, erläutert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Alexander Hübner.
Programm:
09:00 Uhr |
Begrüßung IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg |
09:10 Uhr |
Direktauftrag – wirklich ohne jede Voraussetzung?
|
10:30 Uhr | Pause |
11:00 Uhr | Direktauftrag – Abgrenzung zu vereinfachten Vergabeverfahren |
12:00 Uhr | Ende der Veranstaltung |
Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Alexander Hübner
HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Stuttgart