Was muss ich über die "VergabeVwV" bei kommunalen Aufträgen wissen?
Veranstaltungsdetails
Kommunale Auftraggeber in Baden-Württemberg sind bei der Vergabe von Aufträgen verpflichtet, die am 01. Januar 2025 neu in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich („VergabeVwV“) zu beachten. Die neue VergabeVwV erleichtert mit erhöhten Wertgrenzen für Direktauftrag und vereinfachte Vergabeverfahren die Ausschreibung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. In der Praxis stellt die rechtssichere und zugleich effiziente Umsetzung der Vorgaben der VergabeVwV die kommunalen Auftraggeber dennoch nicht selten vor Herausforderungen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Alexander Hübner sowie Rechtsanwalt Jeremy Ritter erläutern in dieser Praktikerveranstaltung, wie sich die Neuregelung der VergabeVwV im Beschaffungsalltag auswirkt und welche Stolperfallen zu vermeiden sind.
Programm:
09:00 Uhr |
Begrüßung IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg |
09:10 Uhr |
VergabeVwV – Was ist das?
|
10:30 Uhr | Pause |
11:00 Uhr |
Durchführung eines Vergabeverfahrens nach VergabeVwV
|
12:30 Uhr | Ende der Veranstaltung |
Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Alexander Hübner und Rechtsanwalt Jeremy Ritter
HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Stuttgart