Webinar: Online einkaufen - künftig barrierefrei
Veranstaltungsdetails
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz BFSG) tritt ab Juni 2025 in Kraft. Mit diesem Gesetz werden nun auch Unternehmen in verschiedenen Bereichen, insbesondere im Onlinehandel oder im direkten Kundenkontakt, zur Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit verpflichtet. Internetseiten, Webshops oder Produktvideos und diverse technische Produkte müssen im kommenden Jahr barrierefreie Anforderungen erfüllen. Welche Unternehmen davon betroffen sind und welche Ausnahmen es gibt; welche digitalen Medien gemeint sind und was zu erfüllen ist; praktische Handlungsfelder, Lösungsansätze und Beispiele zur Umsetzung – darüber informiert unser Webinar.
Referentin: Carolin Kaiser, BRP Renaud und Partner mbB
Themen:
Themen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
- Zwecke, Rechtsgrundlagen und Umsetzungsfrist
- Anwendungsbereich Produkte (mit Beispielen),, z.B. Hardwaresysteme, Selbstbedienungsterminals etc.
- Anwendungsbereich Dienstleistungen,, insb. Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
- Konkrete Pflichten Schwerpunkt: Barrierefreiheit, Was bedeutet Barrierefreiheit?, Anforderungen der Verordnung, Konformitätsvermutung
- Konkrete Pflichten in Bezug auf Produkte: Technische Dokumentation, Konformitätsbewertungsverfahren, Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung)
- Konkrete Pflichten für Dienstleistungserbringer (v.a. für Webseiten): v.a. Informationspflichten
- Ausnahmen von den barrierefreien Anforderungen: Grundlegende Veränderung des Produkts oder der Dienstleistung, Unverhältnismäßige Belastung
- Marktüberwachung und Sanktionen bei Verstößen gegen das BFSG