Umsatzbesteuerung bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen

Veranstaltungsdetails

Sonstige Leistungen, die über die Grenze erbracht werden, sind heutzutage in Unternehmen aller Größenklassen an der Tagesordnung. Bauleistungen, Reparaturen, Montagen oder Beratungsleistungen sind nur einige Beispiele hierfür. Bis auf wenige Ausnahmen werden Dienstleistungen an Unternehmer grundsätzlich am Ort des Leistungsempfängers bewirkt. Zugleich ist im Gemeinschaftsgebiet die Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger zur Vermeidung von Registrierungspflichten im Ausland weitgehend verpflichtend.

Die Veranstaltung informiert mit Fokus auf den zwischenunternehmerischen Geschäftsverkehr anhand von Beispielen über die relevanten Regelungen und gibt Gelegenheit, konkrete Fallgestaltungen zu besprechen.

Weiterführende Veranstaltungen:

Grenzüberschreitende Warenlieferungen werden nicht behandelt. Sie sind Gegenstand des Workshops Teil 1 „Umsatzbesteuerung bei grenzüberschreitenden Warenlieferungen“ am 06.05.2024. Die Veranstaltungen sind unabhängig voneinander buchbar.

Programm:

Systematik der Regelungen des Leistungsortes

  • Grundregel
  • Ausnahmen
  • Beispiele

Umkehr der Steuerschuld/Reverse-Charge-Verfahren

  • deutsche Regelung (§ 13b UStG)
  • EU-Regelung

Hinweise zur Rechnungsstellung bzw. zur
Gutschriftenerstellung

  • Ausgangsrechnungen
  • Eingangsrechnungen

Meldepflichten

  • Zusammenfassende Meldung
  • Umsatzsteuervoranmeldung

Kurze Hinweise zu Leistungen an Privatpersonen

  • Hinweise zum Unterschied der umsatzsteuerlichen
    Behandlungen von Leistungen an Unternehmen

Hinweise zur umsatzsteuerlichen Registrierung im In- und Ausland

Referenten:

Christine Pfeifer, IHK Region Stuttgart

Sebastian Schieder, IHK Region Stuttgart

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 15.05.2024