Wie werden Vergabeverfahren rechtssicher beendet?
Veranstaltungsdetails
In der Regel endet das Vergabeverfahren mit einem Zuschlag. Im Vergabeverfahren können allerdings Gründe auftreten, die dazu führen, dass der Auftraggeber den Zuschlag nicht erteilen kann oder will. In diesem Fall kommt eine Aufhebung oder Beendigung des Vergabeverfahrens in Betracht. Gerade in Krisenzeiten (Corona, Ukrainekrieg, Lieferkettenengpässe) kommt es häufiger als bisher zu entsprechenden Situationen.
Auftraggeber müssen die Aufhebungsgründe und die dazu ergangene Rechtsprechung kennen, um entscheiden zu können, ob und wie sie das Verfahren rechtssicher aufheben oder beenden und unter welchen Voraussetzungen sie Schadensersatzpflichten vermeiden können.
Programm:
09:30 Uhr |
Begrüßung IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg |
09:35 Uhr |
Unterschied zwischen rechtmäßiger Aufhebung und rechtswidriger (aber unter Umständen wirksamer) Beendigung Die Aufhebungsgründe im Einzelnen (mit Fallbeispielen) I |
11:00 Uhr | Kaffeepause |
11:15 Uhr |
Die Aufhebungsgründe im Einzelnen (mit Fallbeispielen) II Verfahrensschritte |
13:00 Uhr | Ende der 'Veranstaltung |