Rückwendung von Fördermitteln bei Verstößen gegen die Pflichten zur An-wendung des Vergaberechts

Veranstaltungsdetails

In der Regel werden Zuwendungsempfänger vom Zuwendungsgeber über Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid oder der Zuwendungsvereinbarung zur Anwendung des ersten Abschnitts der VOB/A oder der VOL/A oder der UVgO verpflichtet. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Pflicht droht dem Zuwendungsempfänger die Änderung oder der Widerruf des Zuwendungsbescheids und die vollständige oder teilweise Rückforderung der Zuwendung, unter Umständen auch erst viele Jahre nach dem Projektabschluss.

Zuwendungsempfänger sind daher gut beraten, ihre vergaberechtlichen Pflichten aus dem Zuwendungsverhältnis zu kennen und zu beachten. Vorsorglich sollten sie auch wissen, wie sie sich zu verhalten haben, wenn im Rahmen einer Verwendungsprüfung Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind. Beides wird in der Veranstaltung behandelt.

Programm:

Rückwendung von Fördermitteln

  • "Zuwendungs-Vergaberecht"
  • Pflichten im Zuwendungsverhältnis
  • Widerruf des Zuwendungsbescheids
  • Ermessenslenkende Richtlinien
  • Schwere Verstöße/Einfache Verstöße
  • Voraussetzungen für die Rückforderung einer Zuwendung
  • Rückforderung auch ohne Schaden?
  • Fallbeispiele aus der Rechtsprechung

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 01.01.1970