Webinar: Das Hinweisgeberschutzgesetz ist da - Was Unternehmen jetzt tun müssen

Veranstaltungsdetails

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss haben Bundestag und Bundesrat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) final abgesegnet. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz voraussichtlich Mitte Juni 2023 in Kraft.

Unternehmen ab 250 Beschäftigten sind ab Mitte Juni dazu verpflichtet die Vorgaben des HinSchG umzusetzen und interne Meldekanäle einzurichten. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten werden ab dem 17. Dezember 2023 dieselben Pflichten zu erfüllen haben.

In diesem Webinar erfahren betroffene Unternehmen von den beiden Experten Nathalie Brychy und Johannes Jakob die rechtlichen Hintergründe und was sie jetzt konkret tun müssen. Zugleich erhalten die Teilnehmenden eine Anleitung an die Hand, wie sie die neuen Pflichten einfach, schlank und rechtssicher erfüllen können.

 

10:00 Uhr Begrüßung, Karin-Franziska Lenhardt, IHK Region Stuttgart
10:05 Uhr Rechtlicher Hintergrund

• Die EU-Whistleblowing-Richtlinie & das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz
• Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich
• Neue Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz, insbesondere die Einrichtung interner Meldekanäle
• Voraussetzungen für den richtigen Umgang mit Hinweisen
• Erfordernis von Ombudspersonen
• Rechtsfolgen bzw. Sanktionen

Referentin: Nathalie Brychcy
badRechtsanwältin bei WB LEGAL, München
10:35 Uhr Was heißt das für die praktische Umsetzung?

• Vorteile digitaler Hinweisgeberplattformen
• Voraussetzungen interner Meldekanäle
• Interner Meldekanal als Mittel zur Mitarbeiterbindung
• Warum sollte „mein“ interner Meldekanal möglichst attraktiv sein und u.a. auch anonyme Meldungen zulassen?

Referent: Johannes Jakob
Geschäftsführer der whistle. law GmbH
11:05 Uhr Fragerunde 
11:30 Uhr Ende der Veranstaltung 

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 13.06.2023