Nr. 70414
Service der Auftragsberatungsstelle

IHK-Ausschreibungsdienst

Jetzt abonnieren: Der IHK-Ausschreibungsdienst versorgt Sie wöchentlich per kostenlosem E-Mail-Newsletter (Rubrik „Öffentliche Ausschreibungen“) mit ausgewählten Ausschreibungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge.

Bekanntmachungsservice – das zentrale Portal für Öffentliche Ausschreibungen aus Bund, Ländern und Kommunen

Der Bekanntmachungsservice ist frei zugänglich und bietet umfangreiche Funktionen für Ihre individuelle Suche in Bekanntmachungen und zugehörigen Losen. Mit der Anmeldung über ein ELSTER-Unternehmenskonto können Sie sich Bekanntmachungen sowie Suchvorlagen merken und diese Ihren Kollegen weiterleiten. Darüberhinaus wird der Bekanntmachungsservice kontinuierlich verbessert und erweitert. Lassen Sie unsere Suche selbstständig für Sie arbeiten und erfahren Sie so frühzeitig von attraktiven Auftragsbekanntmachungen oder aktuellen Informationen zu Ausschreibungen, die Sie interessieren.
Sehen Sie Bekanntmachungsdetails inklusive zugehöriger Lose auf einen Blick. Am Vergabeverfahren nehmen Sie wie bisher teil - gemäß den Hinweisen der Vergabeplattform, die auf der jeweiligen Detailseite direkt verlinkt ist. Seit Mitte Dezember 2022 steht der Bekanntmachungsservice und macht die Suche nach öffentlichen Ausschreibungen für Unternehmen leichter. Es sind zwar noch nicht alle Plattformen angebunden, aber es werden nach und nach immer mehr.

Regionale Ausschreibungen

weitere Informationen finden Sie auch auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg und auf www.bund.de.

Deutschlandweite Ausschreibungen

Quelle: Bundesanzeiger

Internationale Projekte und Ausschreibungen


Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt die IHK Region Stuttgart keine Gewähr.
trackVstDetailStatistik

Webinar: Agile Vergabe – Wie schreibt man agile Leistungen aus?

Veranstaltungsdetails

Agiles Arbeiten ist in der freien Wirtschaft bereits seit langem State of the Art. Besonders im Rahmen von IT-Projekten, aber auch darüber hinaus interessieren sich zunehmend auch öffentliche Auftragnehmer für die agile Arbeitsweise z.B. nach der Methode Scrum. Zum einen versprechen sie sich hiervon mehr Effizienz sowie schnellere, flexiblere und kostengünstigere Lösungen, zum anderen ist zu beobachten, dass gerade besonders qualifizierte Anbieter sich an Ausschreibungsverfahren nach herkömmlichen Methoden, wie etwa dem Wasserfallmodell, gar nicht mehr beteiligen, weil sie nur noch agil arbeiten.

 

Noch gibt es keine passenden EVB-IT Agil und kein erprobtes standardisiertes Verfahren. Dies stellt öffentliche Auftraggeber vor nicht zu unterschätzende Herausforderungen. Sie fragen sich: Wie passt das streng-formalisierte Vergabeverfahren mit der agilen Arbeitsweise zusammen? Wie beschafft man überhaupt agile Leistungen? Welche Verfahrensart bietet sich an? Wie erfolgt die Preisbildung und welche Vergütungsmodelle gibt es? Wie sieht eine korrekte Leistungsbeschreibung aus? Wie lassen sich Verträge rechtssicher gestalten?

 

Die Referenten zeigen aus ihrer Praxis Lösungs- und Gestaltungsmöglichkeiten auf. Dies reicht von der Erklärung, wie agiles Arbeiten funktioniert, über die Beantwortung einschlägiger vergaberechtlicher Fragen bis hin zur Vertragsgestaltung. Für öffentliche Auftraggeber, die auf Augenhöhe mit ihren Auftragnehmern Projekte realisieren wollen, sind Kenntnisse dieser noch wenig vertrauten Materie unabdingbar. Die interdisziplinäre Veranstaltung, in der Juristen gemeinsam mit einem Praktiker aus einem IT-Unternehmen referieren, bietet wertvolle Orientierungshilfen.

 

Programm

09:30 Uhr Begrüßung
IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg
09:35 Uhr Was versteht man unter „agilem Arbeiten“? – Ein Werkstattbericht
Was ist agiles Arbeiten?
• Wodurch zeichnet sich agiles Projektmanagement aus?
• Wie profitieren das Projekt und der Auftraggeber?
• Welche Projekte sind agil erfolgreicher und häufig günstiger?
• Gewinne ich neben Erfolg auch an Schnelligkeit?

Alexander Hornen, Geschäftsführer
L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG, Geldern
10:35 Uhr Pause
10:45 Uhr Wie beschafft man agile Leistungen?
• Beschaffungsgegenstand
• Auftragswert
• Geeignetes Vergabeverfahren – Verfahrensart
• Leistungsbeschreibung
• Change Requests
• Zuschlags- und Eignungskriterien
• Preisbildung und Wertung

Rechtsanwalt Dr. Alexander Hübner
HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Stuttgart
11:45 Uhr Pause
12:00 Uhr Vertragliche Gestaltung agiler Projekte
• Welches ist der geeignete Vertragstyp?
• Was sagt die Rechtsprechung?
• Abschnittsweise Beauftragung – Rahmenvereinbarung
• Festlegungen zum agilen Vorgehen
• Abnahme und Erfolgskontrolle
• Mängelhaftung
• Vergütungsmodelle
• Nutzungsrechte
• Dokumentation
• Agilität und EVB-IT

Rechtsanwältin Bettina Backes
HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Stuttgart
13:00 Uhr Ende der Veranstaltung

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Alle Termine 2023

Vergaberecht – Veranstaltungen für Öffentliche Auftraggeber

Die IHK-Auftragsberatungsstelle unterstützt mit verschiedenen Veranstaltungen Auftraggeber dabei, fit im Vergaberecht zu werden, sich über Neuerungen zu informieren und sich untereinander auszutauschen. Hier finden Sie die Übersicht aller Termine.
Sie wollen immer bestens informiert sein? Abonnieren Sie unseren kostenlosen IHK-Newsletter Rubrik „Öffentliche Ausschreibungen“, so verpassen Sie keine der kommenden Veranstaltungen.
Veranstaltungen 2023
Präsenzveranstaltung Forum Vergabe e.V.
Vergaberechtliche Entscheidungen aus dem Jahr 2022

EuGH, nationale Gerichte, Vergabekammern
16. März 2023; 09.00 Uhr bis 17:00 Uhr
Online-Anmeldung direkt bei Forum Vergabe e.V.
Webinar: Wie werden Vergabeverfahren rechtssicher beendet?
19. April 2023; 09:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Online-Anmeldung in der Veranstaltungsdatenbank
Webinar: Wie vergeben Sie gezielt Reinigungsdienstleistungen?
25. April 2023; 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Online-Anmeldung in der Veranstaltungsdatenbank
Webinar: Wie schreiben Sie agile Leistungen aus?
4. Mai 2023: 09:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Online-Anmeldung in der Veranstaltungsdatenbank
Webinar: Wie prüfen und werten Sie Angebote bei öffentlichen Ausschreibungen?
28. Juni 2023: 09:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Online-Anmeldung in der Veranstaltungsdatenbank
Webinar: Wie setzen Sie Bieterfragen zielführend und strategisch ein?
9. November 2023; 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Online-Anmeldung in der Veranstaltungsdatenbank
Symposium für Vergaberecht
28. November 2023; ganztägig
Online-Anmeldung leider noch nicht möglich
IHK-Auftragsberatungsstelle

Das Amtliches Verzeichnis AVPQ für Öffentliche Auftraggeber wieder online zugänglich

Im Amtlichen Verzeichnis AVPQ der Industrie-und Handelskammern finden Sie bundesweit präqualifizierte Unternehmen aus dem Liefer-und Dienstleistungsbereich. Recherchieren Sie dort für Ihre Markterkundungen und Ausschreibungen. Diese präqualifizierten Unternehmen haben bereits Ihre Eignung für öffentliche Aufträge gegebenüber den IHKs nachgewiesen und können interessante Bieter für Ihre Ausschreibungen sein. Wenn Sie Fragen zum AVPQ haben, dann sprechen Sie uns gerne an.
Hintergrund: Die IHKs wurden mit der Änderung der Vergabeverordnung (VgV) im April 2016 mit der Führung eines solchen amtlichen Verzeichnisses als hoheitliche Aufgabe betraut. Damit wurde die Präqualifizierung auf eine rechtlich verbindliche Basis gestellt.

Alle Termine 2023

Veranstaltungen für Unternehmen im Vergaberecht

Die IHK-Auftragsberatungsstelle unterstützt mit verschiedenen Veranstaltungen Unternehmen dabei, fit im Vergaberecht zu werden, sich über Neuerungen zu informieren und sich untereinander auszutauschen. Hier finden Sie die Übersicht aller Termine.
Sobald Sie sich zu den einzelnen Veranstaltungen anmelden können, finden Sie den Link zu Anmeldung direkt hier bei der Veranstaltung. Abonnieren Sie den kostenlosen IHK-Newsletter „Öffentliche Ausschreibungen“ – hier werden Sie über die Veranstaltungen regelmäßig informiert.
Veranstaltungen 2023
Webinar: Rechtsschutz für Bieter im Vergaberecht         
12. April 2023; 09:00 Uhr bis 12:15 Uhr
Online-Anmeldung in der Veranstaltungsdatenbank
Webinar: Die öffentliche Hand als Kunden gewinnen - Praktische Tipps und Tricks für Bieter   
9. Mai 2023; 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Online-Anmeldung in der Veranstaltungsdatenbank  
Webinar: 10 Aspekte für eine erfolgreiche Bewerbung als Bieterunternehmen um öffentliche Aufträge
19. September 2023; 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Online-Anmeldung in der Veranstaltungsdatenbank
Webinar: Rechtsschutz im Vergabeverfahren- wie setze ich meine Interessen in Beschaffungsvorhaben richtig durch
10. Oktober 2023: 09:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Online-Anmeldung in der Veranstaltungsdatenbank
Webinar: Rechtliche Do`s and Dont`s bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge für Bieter 
11. Oktober 2023: 09:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Online-Anmeldung in der Veranstaltungsdatenbank
Webinar: Die öffentliche Hand als Kunden gewinnen - Praktische Tipps und Tricks für Bieter
12. Oktober 2023: 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Online-Anmeldung in der Veranstaltungsdatenbank 
Symposium für Vergaberecht
28. November 2023; ganztägig
Online-Anmeldung leider noch nicht möglich

Veranstaltung am 29.11.2022

19. Symposium für Vergaberecht

Unsere kostenfreie renommierte Fachveranstaltung für Bieterunternehmen und öffentliche Auftraggeber soll Anregungen, Orientierung und Lösungsansätze für die Vergabepraxis bieten und einen Diskussionsraum öffnen.
Wann: 29. November 2022 von 10:15 Uhr bis 17:30 Uhr
Wo: IHK-Haus, IHK Region Stuttgart
Ein Schwerpunkt in diesem Jahr werden neben der Novelle der VwV-Beschaffung die sozialen, ökologischen und innovativen Kriterien bei der Beschaffung sein.
Die Veranstaltung wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg unterstützt.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung
Bekanntmachung

Aktuelle Ausschreibung der IHK Region Stuttgart

Bekanntmachung und  Veröffentlichung der aktuellen Ausschreibung/en.
Die IHK Region Stuttgart schreibt mit vorliegender Ausschreibung, die in der Leistungsbeschreibung (PDF-Datei · 9 KB) definierte Reinigungsleistung der Zentrale Stuttgart aus. 
WICHTIGE INFO: Aufgrund einer Änderung an den Vergabeunterlagen wurde die Angebotsfrist vom 12.01.2023 um 12.00 Uhr auf den 20.01.2023 um 12.00 Uhr verlängert.


Bieterdatenbank

Bieterdatenbank – Profitieren Sie von Öffentlichen Aufträgen

Öffentliche Auftraggeber, die Bewerber für eine freihändige Vergabe oder beschränkte Ausschreibung eines Liefer- oder Dienstleistungsauftrags suchen, können sich an die Auftragsberatungsstelle wenden, und sich geeignete Unternehmen benennen lassen. Wollen Sie hierbei berücksichtigt werden? Dann lassen Sie sich in die Bieterdatenbank der IHK-Auftragsberatungsstelle aufnehmen.

Aufnahme in die Bieterdatenbank der Auftragsberatungsstelle

Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Baden-Württemberg hat und Sie sich regelmäßig an Ausschreibungen auf der Grundlage der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) beteiligt, können Sie sich kostenfrei in die Bieterdatenbank  aufnehmen lassen.
So funktioniert die Registrierung:  Bitte füllen Sie dazu das Onlineformular zur Aufnahme in die Bieterdatenbank aus.

Ablauf des Benennungsverfahrens

Das Verfahren beginnt, wenn die Auftragsberatungsstelle eine Benennungsanfrage eines öffentlichen Auftraggebers erhält:
  • Wir recherchieren in der Bieterdatenbank nach geeigneten Unternehmen.
  • Unternehmen, bei denen eine Übereinstimmung des Firmenprofils mit der Benennungsanfrage besteht, werden von uns kontaktiert, um die Liefer- und Leistungsfähigkeit zu erfragen.
  • Im Anschluss teilen wir Ihre Kontaktdaten dem öffentlichen Auftraggeber mit.
  • Der öffentliche Auftraggeber fordert Sie anschließend in der Regel direkt zur Angebotsabgabe auf.
Die Zubenennung ist ein gemeinsamer Service der Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg. Die Abwicklung erfolgt zentral über die Auftragsberatungsstelle in Stuttgart.

Aufnahme in die Bieterdatenbank für Unternehmensberatungen und Rechtsanwälte im Vergaberecht

Die Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg erhält Anfragen von Unternehmen, die professionelle Hilfe im Vergaberecht oder Vergabemanagement suchen. Wollen Sie hierbei berücksichtigt werden und haben Sie Ihren Unternehmenssitz in Baden-Württemberg? Dann können Sie sich kostenfrei in unserer Bieterdatenbank aufnehmen lassen.
Fragebogen zur Aufnahme in die Bieterdatenbank
IHK-Auftragsberatungsstelle

Sie suchen passende Unternehmen für Ihre Ausschreibungen?

Öffentliche Auftraggeber können den Bieterkreis für eine Ausschreibung durch die Zubenennung von Unternehmen unentgeltlich erweitern.

Ablauf des Benennungsverfahrens

Die Auftragsberatungsstelle führt eine Bieterdatenbank mit Unternehmen aus ganz Baden-Württemberg. Auf Anfrage nennt Ihnen die Auftragsberatungsstelle interessierte Bewerber. Dabei wird in jedem Einzelfall überprüft, ob die in Frage kommenden Unternehmen liefer- und leistungsfähig sind.

Welche Angaben werden vom Auftraggeber benötigt?

  • Liefer- oder Dienstleistungsauftrag
  • Geschätzter Auftragswert in Euro
  • Herkunft der zu benennenden Bewerber (aus Baden-Württemberg, bundesweit)
  • Zeitpunkt, bis wann die Benennung erfolgen soll und gewünschter Liefertermin
  • Aussagekräftige Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Anzahl, Material, Funktion, Besonderheiten, Einsatzzweck...)
  • Anzahl der Unternehmen, die benannt werden sollen
  • Bereits vorgesehene Bewerber
So funktioniert die Registrierung:  Bitte füllen Sie dazu das Onlineformular zur Bennung von Unternehmen für ihre Ausschreibung aus. 

Was sind die Vorteile der Benennung?

  • Unentgeltlich: Die Anfrage ist kostenfrei.
  • Umfassendes Firmenprofil: Im Gegensatz zur Recherche in Branchenverzeichnissen oder im Internet sind die Unternehmen mit ihrer kompletten Produktpalette und ihrem Lieferprogramm erfasst.
  • Qualität: Die Unternehmen werden auf Angebots-, Leistungs- und Lieferfähigkeit überprüft.
  • Breiterer Wettbewerb: Der Bieterkreis kann mit der Benennung um weitere Anbieter, auf Wunsch aus ganz Deutschland, erweitert werden.
  • Innovative Lösungen: Bei Lieferungen und Dienstleistungen, an die besondere Anforderungen gestellt werden, ist die Benennung genau das Richtige.

Rechtliche Grundlagen für die Benennung

Auf den Service der Auftragsberatungsstelle verweist Ziffer 8.14 der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung).

Zeit und Ressourcen sparen – Präqualifizierung für öffentliche Ausschreibungen

Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Sparen Sie sich durch die Präqualifizierung im Amtlichen Verzeichnis AVPQ Zeit, wenn Sie an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. Hier vereinfacht sich für Sie die Eignungsprüfung.
Wie das funktioniert, erfahren Sie in unserem kurzen Video.
 
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Das sind Ihre fünf Vorteile

Weniger Aufwand

Einmal im Amtlichen Verzeichnis aufgenommen, sparen Sie sich die Zusammenstellung der Eignungsnachweise bei jeder Ausschreibung im Liefer- und Dienstleistungsbereich

Zeit- und Kostenersparnis

Reichen Sie bei jeder Angebotsabgabe die Kopie des Zertifikates oder die Zertifikatsnummer und den Zugangscode ein. Dann kann der öffentliche Auftraggeber direkt auf Ihre Nachweise und online eingetragenen Angaben zugreifen. Bei jeder Angebotsabgabe wird lediglich eine Kopie des Zertifikates oder die zugehörige Zertifikatsnummer eingereicht. Dies ermöglicht dem öffentlichen Auftraggeber den Zugriff auf die im amtlichen Verzeichnis hinterlegten Nachweise.

Höhere Rechtssicherheit

Der öffentliche Auftraggeber darf die Eignung des eingetragenen Unternehmens nur anzweifeln, wenn ihm dafür berechtigte Gründe vorliegen.

Begrenztes Risiko

Das Risiko wird reduziert bei einem Ausschreibungsverfahren aufgrund nicht mehr aktueller oder unvollständiger unternehmensbezogener Nachweise ausgeschlossen zu werden.

Synchronität zur EEE

Die Nachweise entsprechen den Anforderungen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Wie hoch sind die Kosten? Präqualifizierung und Eintragung in das amtliche Verzeichnis gelten für ein Jahr. Die Kosten dafür betragen 160 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) und 50 Euro Eintragungsgebühren.
Das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen ist eine Online-Datenbank. Der öffentliche Teil umfasst die Grunddaten des Unternehmens. Die einzelnen Nachweise der Unternehmen sind nur nach Eingabe der entsprechenden Zugangscodes für die öffentlichen Auftraggeber sichtbar.
Wir prüfen die eingereichten Unterlagen und Sie erhalten dann das Zertifikat.

So funktioniert die Antragsstellung

Es lohnt sich, füllen Sie gleich die Unterlagen aus oder rufen Sie uns an unter 0711-2005-1116. Wir beraten Sie gerne.
Rechtlicher Hintergrund: Seit Änderung der Vergabeverordnung (VgV) im April 2016 führen die Industrie- und Handelskammern ein amtlichen Verzeichnisses als hoheitliche Aufgabe. Damit wurde die Präqualifizierung auf eine rechtlich verbindliche Basis gestellt.
 
EU-Ausschreibungsverfahren

eCertis - EU-Portal unterstützt bei grenzüberschreitenden Ausschreibungsverfahren

Das online-Dokumenten-Archiv eCertis erfasst für jedes EU-Mitgliedsland Nachweise, die in einem europaweiten Vergabeverfahren verlangt werden. Die Funktionen bieten die Möglichkeit, sich die Dokumente mehrerer Staaten gleichzeitig anzeigen zu lassen. Dies erleichtert den direkten Vergleich. Sowohl Unternehmen als auch Vergabestellen können nun schnell erkennen, welche entsprechenden Dokumente in anderen Mitgliedsstaaten verwendet werden.
Informationen zum aktuellen deutschen Vergaberecht sind erhältlich bei der IHK-Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg.
Unternehmen, die Fragen zu den Nachweisen im Rahmen von Ausschreibungen im (EU-)Ausland sowie zu Melde- und Registrierungspflichten bei der Durchführung von Arbeiten im Ausland haben, wenden sich bitte an die IHK-Abteilung Außenwirtschaft und Dienstleistungen.
Rechtssicherheit für AVPQ Kunden

Präqualifizierung gilt als Eignungsnachweis

Im Beschluss der Vergabekammer VK Sachsen-Anhalt (vom 26.06.2109, Az: VK LSA 30/18) wird die rechtliche Relevanz unseres amtlichen Verzeichnisses AVPQ bestätigt.

Zusammenfassung

1. Der öffentliche Auftraggeber muss Bescheinigungen über die Teilnahme an ordnungsgemäßen Präqualifizierungssystemen als Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptieren. 
2. Eine Referenzleistung ist mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn sie dieser so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglicht.
3. Das Verlangen nach Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen bedeutet nicht, dass das Leistungsbild der herangezogenen Aufträge mit dem ausgeschriebenen Auftrag identisch sein muss. Es ist ausreichend, dass die Referenzleistungen den ausgeschriebenen Leistungen nach Art oder Umfang ähneln. Dabei ist kein zu enger Maßstab anzulegen.

Praxistipp

Der öffentliche Auftraggeber muss Bescheinigungen über die Teilnahme an ordnungsgemäßen Präqualifizierungssystemen als Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptieren. Ein Bieter oder Bewerber ist von der Verpflichtung zur Vorlage ausdrücklich abgeforderter Unterlagen dann befreit, wenn der öffentliche Auftraggeber diese Unterlagen über eine für diesen kostenfreie Datenbank innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen eines Präqualifikationsverfahrens, erhalten kann. Eine Referenzleistung ist vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglicht. Eine Rügeerfordernis wird nicht ausgelöst, wenn im Bekanntmachungstext bei den Eignungskriterien Präqualifizierungssysteme nicht genannt werden.
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom Datum 26.06.2019 (Az.: 1 VK LSA 30/18)

Nähere Informationen und der Sachverhalt

Ausgeschrieben waren Gebäudeinnenreinigungsleistungen in vier Losen in einem EU-weiten Offenen Verfahren. Der Auftraggeber hatte in der Bekanntmachung unter Ziffer III.1. zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgegeben, dass neben der Vorlage der gültigen Einzelnachweise auch die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt beziehungsweise in das Amtliche Verzeichnis der IHKs (AVPQ) vorgelegt werden konnte. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit war unter Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung die Vorlage einer Referenzliste je beworbenen Loses von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen gefordert. Laut Vergabevermerk sollte auf die Nachforderung von Unterlagen verzichtet werden. Bieter B wurde mit seinem Angebot auf alle vier Lose ausgeschlossen, mit der Begründung, dass die vorgelegten Referenznachweise nicht der geforderten Form entsprächen. Bei den geforderten Angaben zu den Referenzen fehlten die Auftragswerte.
B rügt den Ausschluss seines Angebotes sowie die Unvollständigkeit und Fehlerhaftigkeit des Informationsschreibens nach § 134 GWB als vergaberechtswidrig. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB könne ausdrücklich ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbracht werden. Auch den Vergabeunterlagen selbst könne keine Einschränkung entnommen werden, dass die Verwendung eines Präqualifikationssystems auf bestimmte Bereiche oder Leistungsnachweise begrenzt oder sogar ausgeschlossen sei. Sollte dies dennoch beabsichtigt gewesen sein, wären die Vergabeunterlagen unklar und nicht eindeutig. Den Angeboten sei das Zertifikat mit den entsprechenden Zugangsdaten beigefügt. Darauf sei auch im Angebotsschreiben explizit hingewiesen worden. Aus dem Zertifikat ergebe sich eindeutig, dass für die in Rede stehenden Leistungsbereiche Referenzen hinterlegt seien. Diese beinhalteten alle geforderten Angaben einschließlich der Auftragswerte. Zudem gelte gemäß § 48 Abs. 8 VgV die Eignungsvermutung. Danach könne die Eignung nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen werden. Solche Gründe seien hier nicht ansatzweise vorgetragen worden. Mit der Übermittlung der Nichtabhilfeentscheidung teilte die Auftraggeberin B mit, dass die Vorlage einer Referenzliste je beworbenem Los gefordert gewesen sei. Die Gesamtzahl der präqualifizierten Referenzen hätte drei betragen. Die Angebote hätten sich jedoch auf vier Lose erstreckt. Ferner seien mit dem Angebot unvollständige Referenzen eingereicht worden, sodass unter Einhaltung der Vergabegrundsätze die Verwendung der zusätzlichen präqualifizierten Referenzangaben gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen würde, da die Vergabestelle von ihrem Wahlrecht gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch gemacht und auf die Nachforderung von Unterlagen verzichtet habe. B wendet sich an die zuständige Vergabekammer.

Beschluss

Mit Erfolg. B habe den Nachweis der geforderten Referenzen je beworbenen Loses gemäß Zertifizierung erbringen können. Die Präqualifizierung belege die Eignung des Bieters bezogen auf den konkreten präqualifizierten Leistungsbereich. Der Bekanntmachungstext sieht unter Ziffer III. 1.3) hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Abweichung zu Ziffer III. 1.2) neben der Vorlage einer Referenzliste keine weitere Möglichkeit eines Rückgriffs auf Angaben durch eine Präqualifikation vor. Der bloßen Nichterwähnung kommt allerdings keinerlei rechtsgestalterische Auswirkung zu, der man mit einer Rüge zu begegnen hätte. Ein Bieter oder Bewerber ist gemäß § 50 Abs. 3 Nr. 1 VgV von der Verpflichtung zur Vorlage ausdrücklich abgeforderter Unterlagen dann befreit, wenn der öffentliche Auftraggeber diese Unterlagen über eine für diesen kostenfreien Datenbank innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen eines Präqualifikationsverfahrens, erhalten kann. Ein Auftraggeber ist - unabhängig davon, ob er in der Bekanntmachung seine Bereitschaft zur Umsetzung des § 50 VgV zum Ausdruck bringt - verpflichtet, dies zu tun. Der öffentliche Auftraggeber sei "gemäß § 122 GWB verpflichtet, Bescheinigungen über die Teilnahme an ordnungsgemäßen Präqualifikationssystemen als Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen zu akzeptieren. Durch sie wird die nahezu bei jeder Ausschreibung anfallende Prüfung bestimmter Eignungsnachweise vorweggenommen, sodass der Anbieter im Rahmen eines konkreten Vergabeverfahrens keine Einzelnachweise mehr besorgen und vorlegen muss. Bekräftigt werde dies insbesondere auch durch die Vorschrift des § 50 VgV. Das habe zur Folge, dass Bewerber bzw. Bieter die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Unterlagen nur insoweit beizubringen haben, als der öffentliche Auftraggeber sie u. a. nicht über eine kostenfreie Datenbank innerhalb der EU beiziehen könne. Dieser Grundsatz gilt generell für jegliche Anforderung von Eigenerklärungen oder sonstigen Unterlagen zum Zwecke der Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. B habe seinem Angebot das AVPQ-Zertifikat mit den entsprechenden Zugangsdaten beigefügt. Dieses beinhaltete auch die Benennung von drei Referenzen, die alle von der Antragsgegnerin geforderten Angaben enthielten. Damit erwuchs vorliegend eine Verpflichtung des Auftraggebers zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Präqualifikationsunterlagen. Diese Verpflichtung spiegelt sich auch in § 48 Abs. 8, der eine im Einzelfall widerlegungspflichtige Eignungsvermutung statuiert. Auch die Tatsache, dass B seinen Angeboten eine weitere Liste mit Referenzen beigefügt habe, entlasse den Auftraggeber nicht aus dieser Verpflichtung. Die Bieter waren nicht daran gehindert, weitere Referenzen vorzulegen, um ihre Leistungsfähigkeit entsprechend zu dokumentieren. Dass die zusätzlich vorgelegte Referenzliste unstreitig nicht sämtliche geforderten Angaben enthielt, führte lediglich zu der Schlussfolgerung, dass diese isoliert zur Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Antragstellerin nicht herangezogen werden könne. Das Verlangen nach Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen bedeute nicht, dass das Leistungsbild der herangezogenen Aufträge mit dem ausgeschriebenen Auftrag identisch sein müsse. Nach allgemeinen Bewertungsmaßstäben sei eine Referenzleistung vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglicht.
Übersicht

Wertgrenzen und Schwellenwerte

Das Vergaberecht sieht für die Durchführung der Auftragsvergabe mehrere Verfahrensarten vor, je nach Wert des Auftrages. Die Wertgrenzen und Schwellenwerte haben wir hier für Sie zusammengestellt. Die Werte sind Nettobeträge in EUR.
Schwellenwerte EU
Klassische öffentliche
Aufträge
Sektoren-aufträge
Oberste und obere Bundesbehörden
Konzessionen
Lieferauftrag
215.000
431.000
140.000
5.382.000
Dienstleistungs-
auftrag
215.000
431.000
140.000
5.382.000
Dienstleistungsaufträge,
die soziale und andere besondere Dienstleistungen betreffen
750.000
1.000.000
750.000
5.382.000
Bauauftrag
5.382.000
5.382.000
5.382.000
5.382.000
nähere Informationen finden Sie

Diese Wertgrenzen gelten laut dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg – Stand September 2022
Wertgrenzen in Baden-Württemberg für Beschaffungen der Landesbehörden
Liefer-und Dienstleistungsauftrag
Rechtsgrundlagen:
  • § 55 LHO
  • Allgemeine Verwaltungsvorschriften zu § 55 LHO (VV-LHO)
  • VWV Beschaffung
  • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis 100.000 Euro
  • Verhandlungsvergabe bis 50.000 Euro
  • Direktauftrag bis 5.000 Euro

Bauauftrag
Rechtsgrundlagen:
  • § 55 LHO
  • Allgemeine Verwaltungsvorschriften zu § 55 LHO (VV-LHO)
  • Vergabe-und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) Abschnitt 1
  • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb für Ausbaugewerke bis 50.000 Euro
  • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb für Tief-, Verkehrswege-und Ingenieurbau bis 150.000 Euro
  • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb für übrige Gewerke bis 100.000 Euro
  • Freihändige Vergabe bis 50.000 Euro
  • Direktauftrag bis 3.000 Euro
Wertgrenzen in Baden-Württemberg für Beschaffungen der Kommunen
Liefer-und Dienstleistungsauftrag

  • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis 100.000 Euro
  • Verhandlungsvergaben bis 50.000 Euro
  • Direktaufträge bis 6.000 Euro
Bauauftrag

  • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb für Ausbaugewerke bis 50.000 Euro
  • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb für Tief-, Verkehrswege-und Ingenieurbau bis 150.000 Euro
  • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb für übrige Gewerke bis 100.000 Euro
    • Direktauftrag bis 3.000 Euro



IHK-Auftragsberatungsstelle

Elektronische Auftragsvergabe (eVergabe)

Für europaweite Vergabeverfahren ist die e-Vergabe (elektronische Auftragsvergabe) seit dem 1. Oktober 2018 verpflichtend. Nationale Vergabeverfahren für Behörden und Betriebe des Landes müssen seit 1. Januar 2020 per eVergabe durchgeführt werden. Die Kommunen können wählen, ob sie ein Vergabeverfahren elektronisch oder in Papierform abwickeln.

Was eVergabe bedeutet

Bei der eVergabe muss der öffentliche Auftraggeber eine Grundlage (Vergabeplattform) für die Annahme elektronisch eingereichter Teilnahmeanträge und Angebotsunterlagen schaffen sowie alle europaweiten Ausschreibungen über diese Vergabeplattform veröffentlichen und abwickeln. Seit dem Jahr 2020 ist dies auch für nationale Ausschreibungen verpflichtend. Davon ausgenommen sind Ausschreibungen, die unterhalb von 25.000 Euro netto liegen.
Auch die Bieter sind bei der eVergabe verpflichtet, ihre Fragen, fehlende Angaben, Nachweise zur Eignung oder Informationen, die zur Aufklärung des abgegebenen Angebots beitragen, ausschließlich elektronisch einzureichen. Bieter, die ihr Angebot nicht elektronisch einreichen, werden automatisch vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

eVergabe-Tipps für Bieter

Auftraggeber-Plattformen nutzen

Seit Anfang Juli 2019 hat die e-Vergabeplattform Baden-Württemberg ihre Arbeit aufgenommen. Erklärtes Ziel ist eine landesweit einheitliche Plattform für Vergaben und damit auch zentrale Anlaufstelle für Ausschreibungen in Baden-Württemberg. Die Einführung des Vergabemanagementsystems erfolgt parallel. Ein wichtiger Vorteil der Vergabeplattform ergibt sich aus dem Anschluss der unmittelbaren Landesverwaltung. Seit dem 1. Januar 2020 gilt für Behörden und Betriebe des Landes Baden-Württemberg die e-Vergabe im Unterschwellenbereich. Für die Kommunen wird die Anwendung der UVgO lediglich empfohlen und nicht – anders als bei den Behörden und den Betrieben des Landes - vorgegeben. Außerdem lässt die Verwaltungsvorschrift den Kommunen – abweichend von der im Bundesanzeiger veröffentlichten UVgO – die freie Wahl, das Vergabeverfahren elektronisch oder in Papierform abzuwickeln.
Wenn Sie als Bieter Interesse an einem EU-Vergabeverfahren haben, sollten Sie sich direkt auf der vom öffentlichen Auftraggeber für die Vergabe eingerichteten Plattform mit Ihren Daten registrieren. Das hat den Vorteil, dass Sie als Bieter dann automatisch über Bieterfragen und deren Beantwortung sowie über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert werden – üblicherweise per E-Mail, deren Adresse sie bei der Registrierung hinterlegt haben. Dieses E-Mail-Postfach sollte für alle mit dem Vergabeverfahren betrauten Kollegen zugänglich sein.

Präqualifizierung

Für die Teilnahme an einem europaweiten oder nationalen Vergabeverfahren müssen zahlreiche Dokumente eingereicht werden. Diese für jede Ausschreibung zu wiederholen, ist sehr aufwändig. Eine gute Alternative ist die Präqualifizierung mit der Eintragung in das amtliche Verzeichnis der IHK für Unternehmen und freiberuflich Tätige aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich.

Elektronische Signatur kann notwendig sein

Wenn es der öffentliche Auftraggeber fordert, müssen die Angebote mit einer elektronischen Signatur versehen werden. Die elektronische Signatur ersetzt eine eigenhändige Unterschrift und stellt die Echtheit der elektronisch übermittelten Daten sowie die Beweiskraft rechtsverbindlicher Erklärungen sicher.

eCertis – Über Bescheinigungen für Vergabeverfahren in der EU informieren

Die EU-Kommission unterstützt mit der Datenbank e-Certis öffentliche Auftraggeber und Bieterunternehmen. e-Certis ist ein Informationssystem für Ausschreibungsverfahren in den 28 EU-Mitgliedstaaten, einem Kandidatenland (Türkei) und den drei EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen). Mithilfe der Datenbank können sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter prüfen, welche Unterlagen aus EU-Ländern den Bescheinigungen und sonstigen Nachweisen, die vor Ort verlangt werden, gleichgestellt sind.
IHK-Service-Tipp

Was müssen Unternehmen zur Datenschutzgrundverordnung wissen und beachten?

Seit dem 25. Mai 2018 gilt in allen EU-Staaten die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Unternehmen müssen sich an die Regelungen der Verordnung halten, wenn sie personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und speichern. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich direkt oder indirekt (zum Beispiel über eine Kennung) auf eine Person beziehen lassen.
Die IHK Region Stuttgart bietet Informationsveranstaltungen zu Datenschutzthemen an, nimmt  Stellung zu Gesetzesentwürfen zum Datenschutz und regt Verbesserungen im Interesse der Wirtschaft an.
IHK hilft

Teilnahme an Ausschreibungen

Bei der Bewerbung um öffentliche Liefer- oder Dienstleistungsaufträge müssen Unternehmen häufig Nachweise über ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit vorlegen. Dies ist zum Teil mit einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden.
Die IHK Auftragsberatungsstelle bietet Unternehmen, die sich häufig an Ausschreibungen beteiligen, an, sich präqualifizieren zu lassen. Die Präqualifizierung ist die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung und Zertifizierung von Eignungsnachweisen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A). Die präqualifizierten Unternehmen werden dann in die bundesweite Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich, auch amtliches Verzeichnis genannt,  aufgenommen.
Mit der Aufnahme in das amtliche Verzeichnis gelten die nach § 6 Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) beziehungsweise § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) geforderten unternehmensbezogenen Eignungsnachweise in der Regel als erbracht. Das heißt, präqualifizierte Unternehmen müssen bei der Beteiligung an Ausschreibungen keine Einzelnachweise mehr vorlegen und sparen dadurch erheblich an Kosten und Zeit.
Die Präqualifizierung ist freiwillig; selbstverständlich kann jedes Unternehmen seine Eignung wie bisher durch Einzelnachweise gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber belegen.
IHK hilft

Öffentliche Ausschreibungen

Sie möchten an öffentliche Aufträge kommen und suchen für Sie passende Ausschreibungen? Die IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg hilft Ihnen dabei!
  • Der IHK-Ausschreibungsdienst versorgt Sie Woche für Woche unentgeltlich mit Kurzinformationen über veröffentlichte Ausschreibungen.
  • Hier erhalten Sie einen Überblick zu Ausschreibungsmedien mit kostenlosen und kostenpflichtigen Infoquellen sowie Pflichtmedien.

Öffentliche Ausschreibungen – Warum denn eigentlich nicht?

Sie sind Unternehmer und auf der Suche nach einer Strategie um an neue Kunden zu gelangen, möchten neue Märkte erschließen, neue Aufträge generieren oder Ihr Portfolio erweitern?

Schon mal an die öffentliche Hand gedacht?

Die Vorteile auf einen Blick:
  • Gute Zahlungsmoral
  • sicherer Auftrag (Folgeauftrag oder Rahmenvertrag möglich?
  • spannendes Umfeld
  • wichtige Referenzgeber
  • großes Marktvolumen (jährlich 480 Milliarden Euro in Deutschland und 1,9 Billiarden Euro europaweit)
  • Dämpfer für Konjunkturschwankungen in der Privatwirtschaft
Wir helfen Ihnen gerne durch den Dschungel des Vergaberechts im Hinblick auf die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen. Sie erreichen uns täglich unter der Servicenummer 0711/2005-1116 oder gerne auch per E-Mail.
Werfen Sie doch mal einen Blick in unsere Ausschreibungsdatenbank oder lassen Sie sich kostenfrei in unserer Bieterdatenbank listen. Und lassen Sie uns für Sie arbeiten, meint, sollten öffentliche Auftraggeber nach Ihrem Portfolio suchen, benennen wir Ihr Unternehmen gerne zu – und wer weiß, vielleicht haben Sie Erfolg und kommen auf diesem Weg direkt an einen öffentlichen Auftrag.
Sie haben sich für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen entschieden. Prima, dann präsentieren wir Ihnen gerne unseren wöchentlichen kostenlosen Ausschreibungsdienst. Hier erhalten Sie einen Überblick zu Ausschreibungsmedien mit kosentlosen und kostenpflichtigen Infoquellen sowie Pflichtmedien.
Bei unseren Veranstaltungen zum Thema Vergaberecht erhalten Sie hilfreiche Praxistipps.