Hürden in Europa – Ihr Feedback ist gefragt!
Im EU-Binnenmarkt gibt es nachwievor bürokratische Stolpersteine. Wie können Unternehmen Einfluss nehmen?
- Ihre Meinung zählt - EU-Konsultationen als Sprachrohr nutzen
- KMU-Panel zur Evaluation der Geoblocking-Verordnung
- Regeln im EU-Geschäft: Your Europe
- Single Market Barriers Tracker (früher SMOT – Single Market Obstacles Tool)
- EEN-Service – unser Draht nach Brüssel
- Probleme mit Behörden in der EU? Hier hilft Solvit!
- YEA – Your Europe Advice
Ihre Meinung zählt - EU-Konsultationen als Sprachrohr nutzen
Sie wollen sich einbringen bei Gesetzesinitiativen beziehungsweise zu bestehenden Rechtsvorschriften in Europa? Das ist möglich im Rahmen von Konsultationen der EU über die Online-Plattform „Ihre Meinung zählt“.
Aktuell: Umfragen zum EU-Rechtsrahmen für Produktvorschriften
Die EU-Kommission arbeitet an der Harmonisierung von Produktvorschriften und führt zu diesem Zweck zwei Umfragen durch. Evaluierungen des Rechtsrahmens haben Mängel zu Tage gebracht wie übermäßig komplexe Produktdokumentation oder die Uneindeutigkeit bei Konformitätsbewertungsmodulen.
Angesprochen sind Unternehmen aller Größen, deren Erfahrungen und Ansichten in die Weiterentwicklung der Initiative einfließen werden.
Die Ergebnisse der Umfrage zur Harmonisierung der EU-Produktvorschriften werden in die Überarbeitung des neuen Rechtsrahmens für das Inverkehrbringen von Produkten eingehen.
Hinweis: Sie kommen zur Umfrage über den EU-Login - den Zugang können Sie im EU-Login-Portal einrichten.
Hinweis: Sie kommen zur Umfrage über den EU-Login - den Zugang können Sie im EU-Login-Portal einrichten.
Die Ergebnisse aus der Umfrage zu Konformität der Produkte und Marktüberwachung dienen der Überprüfung der EU-Marktüberwachungsverordnung.
Hinweis: Sie kommen zur Umfrage über den EU-Login - den Zugang können Sie im EU-Login-Portal einrichten.
Hinweis: Sie kommen zur Umfrage über den EU-Login - den Zugang können Sie im EU-Login-Portal einrichten.
KMU-Panel zur Evaluation der Geoblocking-Verordnung
Die “Geoblocking-Verordnung” (EU) 2018/302 soll bessere Bedingungen für den Zugang zu Waren und Dienstleistungen für Einzelpersonen und Unternehmen sicherstellen. Die Verordnung behandelt insbesondere das Problem des Geoblockings und der ungerechtfertigten Diskriminierung von Kunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder des Ortes ihrer Niederlassung. Umgesetzt wird mit der Verordnung der Grundsatz „Einkaufen wie ein Einheimischer“.
Die EU Kommission nimmt eine Evaluation ger Geoblocking-Verordnung vor und benötigt dazu vor allem Rückmeldungen von Unternehmen, die regelmäßig Waren oder Dienstleistungen online aus anderen EU-Mitgliedstaaten beziehen.
Deadline der Panel-Befragung ist 19. Januar 2026.
Eine öffentliche Konsultation läuft parallel dazu bis zum 29. Dezember.
Eine öffentliche Konsultation läuft parallel dazu bis zum 29. Dezember.
Regeln im EU-Geschäft: Your Europe
Unternehmen haben bestimmte Rechte, die eventuell nicht immer EU-weit respektiert werden, wenn ein Land das einschlägige EU-Recht nicht vollständig umgesetzt hat. Your Europe ist das Online-Portal der EU, das helfen soll, Stolpersteine und Bürokratie in anderen Mitgliedsländern zu erkennen.
Über das Portal kommt man zu den nationalen Informationen über die Anwendung der EU-Vorschriften in den einzelnen EU-Ländern. Wie gründe ich eine Firma in Frankreich oder Portugal? Welche Steuern kommen auf mich zu als Gewerbetreibender? Oder wie sieht es aus mit dem Inverkehrbringen meiner Produkte in Polen oder Ungarn?
Erkunden Sie den virtuellen EU-Leitfaden Your Europe fürs Auslandsgeschäft.
Single Market Barriers Tracker (früher SMOT – Single Market Obstacles Tool)
Unternehmen können Probleme im Binnenmarkt über den Single Market Barriers Tracker (früher bekannt als SMOT – Single Market Obstacles Tool) melden. Die Europäische Kommission sammelt die Rückmeldungen anonym über das Tool, um zu sehen, wo Prozesse verbessert werden müssen.
Über das Portal YourEurope gelangt man zum SMOT.
EEN-Service – unser Draht nach Brüssel
Ein weiterer Weg, sich zu Wort zu melden, geht über das KMU-Feedback. Schildern Sie uns Ihr „Ärgernis“ – wir leiten es anonym an die Europäische Kommission weiter.
Was haben Sie davon? Aus Ihren Fragen/Anregungen entwickelte Problemlösungen fließen in die EU-Gesetzgebung ein. #EENCanHelp!
Ansprechpartner für Ihre Rückmeldung an die EU finden Sie hier auf der Internetseite bei den Kontakten.
Probleme mit Behörden in der EU? Hier hilft Solvit!
Ärgern Sie sich immer mal wieder, weil sich europäische Behörden nicht an die Binnenmarktregeln halten? Hatten Sie schon mal mit Problemen zu kämpfen wie:
- Umsatzsteuer beim Auslandsgeschäft?
- Wurde Ihr Transport an der Grenze gestoppt?
- Haben Sie einen Auftrag im Ausland erhalten, aber Sie dürfen dort nicht arbeiten?
- Werden Ihre Zeugnisse im Ausland nicht anerkannt?
Wenn EU-Recht durch eine Behörde in einem anderen Land falsch angewendet wird, kommt SOLVIT ins Spiel. Der kostenlose Dienst der nationalen Behörden in allen EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein und Norwegen steht Firmen und Einzelpersonen offen.
Die SOLVIT-Ansprechpartner suchen innerhalb von zehn Wochen nach Lösungen – am einfachsten ist der Kontakt über die Website.
YEA – Your Europe Advice
"Your Europe Advice" (YEA) ist ein kostenfreier Online-EU-Beratungsdienst, der im Auftrag der Europäischen Kommission betrieben wird. YEA besteht aus einem Team von etwa 60 Juristen, die alle 24 EU-Amtssprachen abdecken und sowohl mit dem EU-Recht als auch mit den nationalen Rechtsvorschriften aller EU-Länder vertraut sind. Die Experten beantworten Fragen online in der vom Nutzer gewählten Sprache.