Wirtschaftspolitische Position der IHK Region Stuttgart

Unternehmenssteuerrecht vereinfachen, Wachstum fördern

Positionen:
  • Die Wirtschaft setzt sich für ein einfaches und transparentes Steuerrecht ein, das sich am Leistungsfähigkeitsprinzip ausrichtet. Leitbild bleibt eine breite Bemessungsgrundlage mit niedrigen Tarifen und wenigen Ausnahmen sowie typisierenden Abzugsbetträgen.

  • Die Besteuerung ist am Leistungsfähigkeitsprinzip auszurichten. Die überwiegende Mehrheit der Wirtschaft spricht sich nachdrücklich gegen substanzbesteuernde Elemente aus. Hierzu gehören unter anderem die Abschaffung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen sowie Rücknahme der Zinsschranke, aber auch die innovationsfeindliche Besteuerung von so genannten Funktionsverlagerungen sowie der dauerhafte Verzicht auf eine Vermögenssteuer oder -abgabe. Steuererhöhungen zu Lasten der Wirtschaft werden abgelehnt.

  • Personen- und Kapitalgesellschaften sollten im Ergebnis gleich hoch besteuert werden. Daneben sollte die effektive Steuerbelastung –rechtsformunabhängig – auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von jeweils höchstens 25 Prozent reduziert werden. Um diese Ziele zu erreichen, spricht sich die Wirtschaft für eine konsistente und strukturelle Steuerreform aus, die der dualistischen Struktur der deutschen Unternehmens-besteuerung und dem  komplexen Zusammenspiel der ertragsteuerlichen Regelungen Rechnung trägt. Als geeignete Maßnahmen sind neben Steuersatzsenkungen insbesondere Korrekturen bei den einkommen- und gewerbesteuerlichen Regelungen denkbar.

  • Die Wirtschaft sieht Modernisierungsbedarf im Verfahrensrecht. Die Kooperation zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung sollte gestärkt und weiter ausgebaut werden mit dem Ziel der zeitnahen Betriebsprüfung und dem weiteren Abbau der Steuerbürokratie. Dabei bietet sich eine bessere Nutzung der Chancen der Digitalisierung und Automatisierung an. Effizienzgewinne dürfen sich nicht nur auf die Finanzverwaltung konzentrieren.

  • Die Wirtschaft setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass Unternehmensnachfolgen in der Familie trotz Erbschaftsteuer gesichert werden. Rechts- und Planungssicherheit ist dafür unerlässlich. Eine Änderung darf nur mit Augenmaß erfolgen.

  • Einfachheit, Rechtssicherheit und möglichst wenige Ausnahmen müssen aus Sicht der Wirtschaft Leitlinie aller Rechtssetzung – egal ob in der Ertrag- oder Umsatzsteuer – sein. Gesetze und Verwaltungsanweisungen dürfen nicht im Jahresturnus umgewälzt werden. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sollte strikte Berücksichtigung finden. Dokumentations-, Aufzeichnungs- und Nachweispflichten sollten unbedingt in allen Steuerarten auf ein verträgliches Maß reduziert werden.


Hintergrund:

Höhe und Komplexität der Besteuerung sind wichtige Stellschrauben der steuerlichen Rahmenbedingungen für die regionale wie die Wirtschaft insgesamt. Die letzte Unternehmenssteuerreform fand im Jahr 2008 statt. Seitdem liegt die Steuerbelastung der Unternehmensgewinne bei über 30 Prozent und bewegt sich damit im internationalen Vergleich mittlerweile im Spitzenbereich.  Rechtsformbedingt bestehen zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften teils deutliche Belastungsunterschiede.

Obwohl es auch abweichende Stimmen in der Wirtschaft gibt, lehnt die überwiegende Mehrheit der Wirtschaft die zunehmende Tendenz zur Besteuerung der Unternehmenssubstanz ab. Sie wirkt gleichermaßen wie die direkte Erhöhung von Steuern als Hemmschuh für Investitionen und Innovationen. Die direkte Steuerbelastung wird durch indirekte Belastungen aufgrund der hohen Befolgungskosten durch die viel zu komplizierten Steuerregelungen verschärft.
Vereinfachungen, Entlastungen und mehr Praxistauglichkeit im Verwaltungsvollzug sind daher aus Sicht der Wirtschaft wünschenswert und würden deren Investitions- und Innovationskraft stärken und sichern.