Wirtschaftspolitische Position der IHK Region Stuttgart

Außergerichtliche Streitbeilegung fördern

Positionen:
  • Alternative Formen zur staatlichen Gerichtsbarkeit sollten im Interesse der Wirtschaft gefördert und die Informationen über die Möglichkeiten werden.
  • An die Einführung einer obligatorischen Schlichtung vor gerichtlichen Verfahren in Wirtschafts- und Verbraucherstreitigkeiten mit Unternehmerbeteiligung muss allerdings mit Vorsicht herangegangen werden. Daran sollte nur für Fälle mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Streitbeilegung in einem solchen Vorverfahren gedacht werden. Anderenfalls würde das Verfahren lediglich länger dauern und teurer werden.
  • Verfahren mit Verbraucherbeteiligung dürfen für Unternehmen hinsichtlich Kosten und Verfahrensaufwand nicht abschreckend ausgestaltet werden und die Anforderungen an die Schlichtungs- / Mediationsstellen nicht überzogen sein.
  • Es soll darauf geachtet werden, dass der Aufwand der außergerichtlichen Streitbeilegung in angemessenem Verhältnis zum zu erwartenden Nutzen steht.


Hintergrund:

Private Formen der Streitbeilegung bieten Unternehmen die Gelegenheit, die Verfahren auf ihre Bedürfnisse hin auszurichten. Sie entlasten zugleich die Justiz. In grenzüberschreitenden Fällen sind Schiedsgerichtsverfahren manchmal sogar alternativlos, weil die Urteile der staatlichen Gerichte jeweils im anderen Land des Vertragspartners nicht anerkannt und vollstreckt werden. Dagegen finden Schiedssprüche in mehr als 150 Ländern Anerkennung.
Dennoch führen alternative Formen der Streitbeilegung in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern noch ein Schattendasein. Dies lässt sich mit der schnellen, qualitativ hochwertigen und kostengünstigen Gerichtsbarkeit in Deutschland erklären, so dass sich Schiedsgerichtsbarkeit, Schlichtung und Mediation bislang nur in Nischen durchsetzen konnten. Als Beispiele dafür können die internationale Schiedsgerichtsbarkeit bei bedeutsamen, grenzüberschreitenden Verträgen in der Wirtschaft oder die Sportschiedsgerichtsbarkeit genannt werden. Auch die Wirtschaftsmediation nimmt an Bedeutung zu. Dennoch gibt es in Deutschland noch viel Spielraum für eine sinnvolle Nutzung der außergerichtlichen Streitbeilegung. Dies könnte auch der Entlastung der staatlichen Gerichtsbarkeit dienen.