Wirtschaftspolitische Position der IHK Region Stuttgart

Datenschutz marktgerecht gestalten

Positionen
  • Die Wirtschaft begrüßt das Ziel der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), nämlich die Einführung einheitlicher datenschutzrechtlicher Regeln für den gesamten europäischen Binnenmarkt. Gerade Unternehmen, die grenzüberschreitend in Europa tätig sind, befürworten die Einheitlichkeit des Datenschutzniveaus, die durch die bisherige Richtlinie nicht hergestellt wurde.
  • Die DS-GVO führt jedoch zu einer Ausweitung des datenschutzrechtlichen Pflichtprogramms der Unternehmen, dessen Umsetzung die  Unternehmen vor extreme Herausforderungen stellt. Eine konsequente Einhaltung der Vorgaben der DS-GVO begegnet vielen praktischen Problemen. Für Kleingewerbetreibende ist die Vielzahl an Regelungen nicht verständlich und führt zu einer Überforderung. Mit der DS-VGO wird erstmalig die Pflicht eingeführt, auf behördliche Anforderung hin die Einhaltung aller grundlegenden Datenschutzprinzipien nachweisen zu müssen. Die sich durch die DS-GVO öffnenden Gestaltungsspielräume und unbestimmten Rechtsbegriffe bergen ein nicht unerhebliches Maß an Rechtsunsicherheit. Die Wirtschaft wünscht sich daher Verlässlichkeit und Rechtssicherheit für die datenschutzrechtliche Praxis und Augenmaß und Verhältnismäßigkeit der Aufsichtsbehörden bei etwaigen Geldbußen.
  • Die Wirtschaft hofft auf eine gute Abstimmung der Aufsichtsbehörden untereinander – auch grenzüberschreitend. Einen Zustand unterschiedlicher Auslegungen der DS-GVO durch die Aufsichten gilt es zu vermeiden. Einheitliche Auslegungshilfen, Leitfäden und Richtlinien der Datenschutzbehörden und vor allem Muster mit Ausfüllhinweisen helfen Unternehmen bei der Umsetzung der Vorgaben der DS-GVO.
  • Die Wirtschaft setzt sich für einen angemessenen Schutz der Privatsphäre der Nutzer, insbesondere die Vertraulichkeit der persönlichen Kommunikation, im digitalen Umfeld ein.
  • Die Wirtschaft bekennt sich zu angemessener Nutzerinformation und respektiert den Willen informierter Nutzer. Die Wirtschaft spricht sich jedoch gegen generelle und undifferenzierte Einwilligungsvorbehalte, insbesondere auch im Bereich nicht-personalisierter Daten, aus.
  • Die Wirtschaft fordert, dass Regelungen zum Schutz von Daten und Privatsphäre auch die berechtigten Interessen der Unternehmen vernünftig berücksichtigen.
  • Die Wirtschaft setzt sich für eine Einschränkung der Verpflichtungen für die Wirtschaft zur Vorratsdatenspeicherung ein. Sie spricht sich gegen eine kostenmäßig wesentlich belastende Inanspruchnahme privater Unternehmen für staatliche Aufgaben aus.
  • Die Wirtschaft empfiehlt im Interesse einer Vereinfachung für die betroffenen Unternehmen eine enge Abstimmung der verschiedenen Kontrollzuständigkeiten für Telekommunikation, Telemedien und den allgemeinen Datenschutz im Sinne einer höheren Rechtssicherheit.


Hintergrund:

Erforderlich sind einfache, leicht verständliche und unbürokratische Regelungen. Sie sollten modern sein, den technischen Entwicklungen Rechnung tragen, die Interessen aller Beteiligten gleichermaßen berücksichtigen sowie die Eigenverantwortung der Betroffenen und der Wirtschaft stärken. Die mit der Umsetzung der DS-GVO verbundenen Aufwände und Kosten dürfen nicht zum Wettbewerbsnachteil werden.
Für die Entwicklung der digitalen Wirtschaft wird das Vertrauen in Unternehmen und den Umgang mit Daten zunehmend an Stellenwert gewinnen. Datenschutz sollte daher als Wettbewerbs- und Standortvorteil begriffen werden können. Dafür müssen die datenschutzrechtlichen Regelungen aber auch praktisch umsetzbar sein und in Einklang mit der zunehmenden Digitalisierung stehen.