Wirtschaftspolitische Position der IHK Region Stuttgart

Werkverträge mit Augenmaß regulieren

Positionen:
Auf zusätzliche Gesetze zu Werkverträgen sollte verzichtet werden. Die Abgrenzung zwischen regulärer Beschäftigung, Zeitarbeit einerseits und Dienst- oder Werkverträgen andererseits ist ausreichend geregelt. Die Instrumente, um gegen Missbrauch vorzugehen, sind vorhanden. Scheinwerkverträge sind bereits nach geltendem Recht unwirksam. Aus Sicht der Wirtschaft sollte vermieden werden, dass bei dem Versuch, den Werkvertrag vom Arbeitsvertrag abzugrenzen, dieser für die Wirtschaft besonders wichtige Vertragstyp für andere Anwendungsfälle in seiner Substanz beeinträchtigt wird. Denn ein großer Teil der von der Wirtschaft abgeschlossenen Verträge fallen unter diesen Vertragstyp, beispielsweise in den Bereichen Forschung, Entwicklung, Reparatur, Wartung bis hin zum Anlagenbau. Die Wirtschaft wendet sich gegen Entwicklungen, durch erweiterte Rechte des Betriebsrats die unternehmerische Freiheit von Auftraggeber und Werkunternehmen unangemessen einzuschränken. Sollte es zu zusätzlichen Gesetzen kommen, sollte vermieden die jetzt schon bestehende Rechtsunsicherheit  noch weiter zu verstärken. Jeder Unternehmer sollte im Interesse der Rechtssicherheit anhand der gesetzlichen Bestimmungen eindeutig erkennen können, ob es sich in seinem Fall um einen Werkvertrag oder um einen Arbeitsvertrag handelt. Da in der Vergangenheit die Auslegungen der Behörden aus Sicht der Unternehmen zum Teil überraschend und kaum vorhersehbar waren, sollte verbindlich die Möglichkeit zu Statusanfragen vorgesehen werden. Wer sich rechtstreu verhalten möchte, muss dies auf einer verlässlichen Grundlage realisieren können.

 


Hintergrund:

Durch den Gesetzgeber soll die über Werkverträge geregelte Zusammenarbeit künftig stärker reguliert werden. In der Diskussion stehen beispielsweise erweiterte Informations- und Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats des beauftragenden Unternehmens sowie verschärfte gesetzliche Voraussetzungen beim Einsatz von Werkverträgen. Mit Blick auf ihre Kostenstruktur und die Qualität intern wie extern zu erbringender Leistungen  ist es für Unternehmen wichtig Werkleistungen von anderen Unternehmen in Auftrag geben können. Insbesondere wenn die Leistung nicht zum Kerngeschäft des Unternehmens gehört oder die Erbringung spezifische Kenntnisse erfordert, ist diese Form der Arbeitsteilung ein bedeutendes Instrument für den Erfolg des Wirtschaftsstandorts Deutschland.