Wirtschaftspolitische Position der IHK Region Stuttgart

Kommunalsteuern reformieren – Gewerbesteuer ersetzen, Grundsteuer sachgerecht reformieren

Positionen:
  • Die Wirtschaft spricht sich mit Nachdruck dafür aus, die Gewerbesteuer in ihrer derzeitigen Form als einseitige Sondersteuer für die gewerbliche Wirtschaft abzuschaffen und durch eine moderne Kommunalsteuer zu ersetzen. Ziel muss dabei aus Sicht der Wirtschaft sein, die Gewerbesteuer durch einen von den Kommunen in Eigenverantwortung festzusetzenden Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer nebst einem verstetigenden Teil an einer Gemeinschaftsteuer, zum Beispiel der Lohn- oder Umsatzsteuer, zu ersetzen. Mögliche Zwischenlösungen auf dem Weg dorthin sollten in jedem Fall den Abbau der substanzbesteuernden Hinzurechnungen berücksichtigen.
  • Bei der verfassungsrechtlich anstehenden Neuordnung der Grundsteuer mahnt die Wirtschaft eine einfache und unbürokratische Lösung an, insbesondere im Hinblick auf Wertermittlungsverfahren. Die Reform sollte aus Sicht der Wirtschaft aufkommensneutral erfolgen und darf zu keinen Steuererhöhungen zu Lasten der Wirtschaft führen.
  • Die Wirtschaft fordert die Kommunen auf, ihre Haushalte vorwiegend durch die Nutzung aller Einsparpotentiale in Ausgleich bringen. Einnahmesteigerungen sollten nicht über Steuererhöhungen, sondern über eine wirtschaftsfreundliche Gestaltung der kommunalen Infrastruktur und eine ansiedelungsfreundliche kommunale Wirtschaftsförderung erreicht werden.



Hintergrund:

Die Gewerbesteuer belastet die gewerbliche Wirtschaft einseitig und ungleich zu allen anderen Wirtschaftsbeteiligten. Die konkrete Ausgestaltung führt überdies dazu, dass vielfach nur wenige Betriebe den Großteil der Gewerbesteuer tragen.
Hieraus resultieren eine weitgehende Unberechenbarkeit und Instabilität der kommunalen Einnahmen. Gleichzeitig wirkt die Gewerbesteuer für die Wirtschaft in Krisensituationen durch die vorhandenen substanzbesteuernden Elemente existenzgefährdend.
Die Grundsteuer ist dem entgegen zwar stabil. Aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken an der veralteten Wertermittlung ist eine Reform jedoch unausweichlich. Aufgrund der Tendenz der Kommunen zur Konsolidierung durch Steuererhöhungen besteht die berechtigte Sorge, dass diese Reform zu weiteren Steuererhöhungen genutzt wird.