Wirtschaftspolitische Position der IHK Region Stuttgart

Keine Pflicht zu internationalen Rechnungslegungsstandards für KMU

Positionen
  • Die Wirtschaft setzt sich dafür ein, dass bei der Festsetzung der Rechnungslegungsstandards die Interessen aller bilanzierenden Unternehmen berücksichtigt werden. Den Unternehmen sollte größtmögliche Flexibilität bei der Gestaltung zugestanden werden. Die verpflichtende Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards für KMU sollte unbedingt vermieden werden. Unternehmen, die für sich Vorteile in der internationalen Rechnungslegung sehen, sollten jedoch die (freiwillige) Möglichkeit der Anwendung haben.
  • Bei der Weiterentwicklung der Rechnungslegung sollte darauf geachtet werden, dass die Anforderungen an die Unternehmen in den einzelnen Mitgliedstaaten – auch unter Kostengesichtspunkten – nicht allzu weit voneinander abweichen.
  • Die EU-Rechnungslegung und damit HGB-Rechnungslegung sollte mittelstandsfreundlich und ohne Bezugnahme auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) weiterentwickelt werden.
  • Bei der weiteren Überarbeitung der Rechnungslegungsvorschriften insgesamt sollte die Deregulierung, insbesondere für KMU, im Vordergrund stehen. Dies gilt in besonderem Maß auch für Erleichterungen von der Bilanzierung und Offenlegung für KMU.



Hintergrund:

Für Konzernabschlüsse der kapitalmarktorientierten Unternehmen sind die internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS verbindlich. In Deutschland kann der Einzelabschluss zusätzlich nach IFRS erstellt bzw. bei großen Kapitalgesellschaften sogar zur Offenlegung befreiend verwendet werden. Der HGB-Abschluss ist hingegen weiterhin maßgeblich für die steuerliche Gewinnermittlung. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) besteht keine Pflicht zur Rechnungslegung nach internationalen Standards. Das International Accounting Standards Board (IASB) hat jedoch einen eigenen Standard für KMU veröffentlicht, der freiwillig angewandt werden kann. Der weit überwiegende Teil des Mittelstands will auch künftig nach HGB bilanzieren und lehnt die verpflichtende Ausdehnung ab. Sie wäre mit der Abkehr von der Einheitsbilanz verbunden und würde zu erheblichen Kosten führen. Zusätzlich wären mit der Anwendung der umfangreichen IFRS enorme Schulungs- und Umstellungskosten verbunden.