Wirtschaftspolitische Position der IHK Region Stuttgart

Kapitalbasis verbessern, Finanzierungsalternativen ausweiten, Bürgschaftsbank und MBG stärken

Positionen:
  • Die Förderinstrumente für Unternehmensbeteiligungen sollten auch auf weniger wachstumsstarke Unternehmen und kleinere Betriebe ausgerichtet werden.
  • Der Wagniskapitalmarkt sollte weiterentwickelt und den KMU stärker zugänglich gemacht werden. Der Wagniskapitalfonds des Landes sollte langfristig weiter aufgestockt werden.
  • Um KMUs, Startups und Jungunternehmen die Finanzierung ihrer Vorhaben zu erleichtern, sollten bei der Entwicklung neuer Förderprogramme neben den etablierten Verfahren auch neue Wege in Betracht gezogen werden. Beispielhaft könnte eine Direktbeantragung durch die Unternehmen bei den Förderinstituten geprüft werden.
  • Ein breites Angebot an Bürgschaften, Kapitalbeteiligungen sowie Risiko- und Wagniskapital von öffentlicher und privater Seite erleichtert die Finanzierung sowohl von Investitions- und Innovationsvorhaben als auch von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. Notwendig ist nach Meinung der Wirtschaft eine weitere Stärkung der Bürgschafts- und Beteiligungsangebote der beiden Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft.
  • Die Wirtschaft hält auch speziell auf Innovationsfinanzierungen und Startups zugeschnittene Kredit- und Bürgschaftsprogramme für erforderlich, beispielsweise mit Haftungsfreistellungen für die durchleitenden Hausbanken. Auch für KMU mit mangelnden Sicherheiten sind hohe Haftungsfreistellungen der Hausbanken durch die Förderbank attraktiver und mit einem höheren Fördereffekt verbunden als eine Zinssubvention.
  • Daneben gilt es gesetzliche Hemmnisse für Investoren abzubauen und die steuerlichen Rahmenbedingungen für private Co-Investoren zu verbessern. Die Landesregierung sollte hierzu auf Bundesebene entsprechende Initiativen einleiten.
  • Es sollten stärkere Anreize zur Durchleitung von Förderdarlehen geschaffen werden, zum Beispiel durch höhere Margen oder einfachere Antragsprozesse.
  • Bei der Entwicklung neuer Förderprogramme auf Landesebene sollte darauf geachtet werden, dass diese mit entsprechenden Programmen des Bundes kompatibel sind.

Hintergrund:

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU), welche in der Region Stuttgart zahlreich vertreten sind, haben immer noch  Probleme, ausreichend Eigenkapital für Finanzierungen bereit zu stellen. Härtere Risikoprüfungen bei der Kreditvergabe in Folge der Finanzmarktkrise verschärfen das Problem. Dazu kommt, dass der deutsche Wagniskapitalmarkt im Vergleich zu anderen Hochtechnologienationen deutlich schwächer entwickelt ist. Vorhandene Angebote sind oft zu unattraktiv oder entsprechen nicht den Anforderungen der Betriebe. Dadurch werden Innovationsanstrengungen der Betriebe zunehmend durch fehlendes Eigenkapital limitiert. KMU können dadurch kaum noch in Projekte investieren, die sich erst mittel- oder längerfristig auszahlen.
Als Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft sind die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg wichtige Akteure der Wirtschaftsförderung im Land. Mit Ihren Bürgschaften und Beteiligungen, die den Steuerzahler nicht belasten, leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung der Unternehmensfinanzierung und von Existenzgründungen und damit zur Sicherung der bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen. Diese Art der öffentlichen Förderung hat – im Gegensatz zu direkten Kapital- und Zinssubventionen – den Vorzug wirtschaftlicher Neutralität. Trotz des bestehenden Angebotes sind die Finanzierungsbedingungen insbesondere für innovative Startups und High-Tech-Gründungen jedoch oftmals schwierig. Für die Hausbanken sind die Margen zur Durchleitung von Förderdarlehen an neue und bestehende Unternehmen und die damit verbundenen Antragsprozesse offenbar weniger attraktiv.