Wirtschaftspolitische Position der IHK Region Stuttgart

Internationalisierung verstärken und unterstützen

Positionen:
  • Der Außenwirtschaftspolitik sollte Priorität eingeräumt werden und auch die Politik sollte dieser eine hohe Bedeutung beimessen – nur so kann die Zukunftsfähigkeit der Region Stuttgart als Wirtschaftsstandort gesichert werden. Erst durch eine effektive politische Flankierung werden in vielen Auslandsmärkten Geschäfte möglich.
  • Brexit-Verhandlungen sollten mit Augenmaß geführt werden. Für deutsche Unternehmen ist es wichtig, dass die Verhandlungen die richtige Balance finden zwischen guten zukünftigen Handelsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich und einem weiterhin funktionierenden Binnenmarkt. Die Europäische Union (EU) sollte daher den Zusammenhalt der zukünftig 27 Mitgliedstaaten sichern.
  • Der Abbau von Bürokratie und Steuerreformen sollten den Außenhandel stärken. Vor Verabschiedung von Gesetzen und Verordnungen sollte eine realistische Abschätzung der Verhältnismäßigkeit und Kosten der Maßnahme eingeführt und das Steuerrecht an den globalen Wettbewerb angepasst werden.
  • Mögliche Erleichterungen bei Zollverfahren sollten ausgeschöpft werden. Schlanke Zollverfahren sind essentiell für die Lieferfähigkeit von Unternehmen. Durchgängig elektronische Zollverfahren, ermöglicht durch das neue EU-Zollrecht, sollten zu intelligenterer und zielgerichteterer Kontrolle führen. Der AEO-Status sollte zu spürbaren Erleichterungen bei Unternehmen führen.
  • Das Außenwirtschaftsrecht sollte wirtschaftsfreundlich für den globalen Wettbewerb gestaltet werden. Nur eine praxisnahe Ausgestaltung der Instrumente des Außenwirtschaftsrechts gewährt Sicherheit und Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs, so dass insbesondere Exportkontrollverfahren beschleunigt und bei Sicherheitsinitiativen Dopplungen vermieden werden sollten.
  • Mit liberaler Handelspolitik sollte sich gegen Protektionismus eingesetzt werden. Die europäische Wirtschaft braucht Handelsabkommen auf multilateraler Ebene. Dabei sollten die ökonomischen Kriterien im Vordergrund stehen. Die Verpflichtungen von erfolgreich verhandelten Freihandelsabkommen sollten zügig umgesetzt und der Freihandel insgesamt unterstützt werden.
  • Markt- und regionalspezifische Handelshemmnisse sollten beseitigt werden. Auf vielen Zielmärkten deutscher Unternehmen gibt es protektionistische Maßnahmen, die von der Welthandelsorganisation nicht sanktioniert werden. Alle handelspolitischen und diplomatischen Mittel sollten eingesetzt werden, um gegen Protektionismus vorzugehen.
  • Eine Angleichung von Standards und Normen mit den wichtigsten Zielmärkten sollte erfolgen. Exporte werden häufig durch technische Regulierungsmaßnahmen erschwert. Ein Abbau davon soll im Rahmen von Freihandelsabkommen angestrebt werden, zum Beispiel durch die gegenseitige Anerkennung oder Übernahme von Standards und Prüfungsverfahren.
  • Dem wirksamen Schutz von Auslandsinvestitionen sollte Priorität beigemessen werden. Effektiven Rechtsschutz und faire Behandlung bei Außenwirtschaftsaktivitäten gewähren vor allem Investitionsschutzabkommen. Der Abschluss von bilateralen Investitionsschutzabkommen ist eine wichtige Voraussetzung bei der Öffnung neuer Märkte.
  • Der Schutz geistigen Eigentums als essentieller Bestandteil von Handelsabkommen sollte ein fester Baustein in internationalen Handelsabkommen werden, da der Standort Deutschland von Innovation lebt. Eine weitere Angleichung der Rechtsstandards auf internationaler Ebene sollte angestrebt werden. 
  • Eine mittelstandsgerechte Exportfinanzierung sollte effektiv gestaltet werden. Das Vergabeverfahren für Exportkreditgarantien des Bundes sollte dabei nutzbarer für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) werden. EU-weit sollten die gleichen Bedingungen für staatliche Unterstützung privater Kreditversicherer gelten.
  • Synergien in der Außenwirtschaftsförderung sollten genutzt und gebündelt werden. Effektive Außenwirtschaftsförderung beginnt im Inland. Die deutschen Auslandshandelskammern (AHK) sind das wichtigste Förderinstrument im Ausland. Unter ihrem Dach sollten deutsche Initiativen im Ausland gebündelt werden.
  • Entwicklungszusammenarbeit gemeinsam mit der Wirtschaft gestalten.
  • Auf das Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns sollte auch im Auslandsgeschäft hingewirkt werden. So sollte im internationalen Wettbewerb die Ausarbeitung branchenweiter Verhaltenskodizes verstärkt Berücksichtigung finden und damit verbunden auf die Durchsetzung sozialer und ökologischer Standards entlang der Lieferkette geachtet werden.



Hintergrund:

Baden-Württembergs wirtschaftliche Entwicklung entscheidet sich bei weitgehend gesättigten Märkten im Inland und weiter wachsenden Märkten im Ausland künftig noch stärker am Erfolg hiesiger Unternehmen im Auslandsgeschäft. Jeder zweite Euro wird im Außenhandel erwirtschaftet und fast jeder vierte Arbeitsplatz in Deutschland hängt vom Export ab. Der Brexit kann auf Dauer der deutschen Wirtschaft schaden. Eine florierende Exportwirtschaft schafft und sichert Arbeitsplätze und trägt damit zum Wohlstand Deutschlands bei. Die Unternehmen in der Region stehen im permanenten Wettbewerb und müssen sich ihre Position immer wieder neu erarbeiten.
Die politischen und bürokratischen Rahmenbedingen sollten so gestaltet sein, dass dies für die exportorientierten Unternehmen nicht zusätzlich erschwert wird. Die Landespolitik sollte dies, auch bei fehlender direkter Zuständigkeit, zumindest unterstützen. Mit einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Wirtschaft können entwicklungspolitische Maßnahmen in vielen Bereichen dauerhaft erfolgreich sein. Der Aufbau der Privatwirtschaft in Entwicklungsländern sollte noch mehr in den Mittelpunkt der Entwicklungszusammenarbeit rücken und mit Augenmerk auf Nachhaltigkeit der Projekte.