Wirtschaftspolitische Position der IHK Region Stuttgart

Gründung von eigentümergetragenen Aufwertungsbereichen (BIDs) erleichtern

Position:
  • Die Wirtschaft setzt sich für die Einführung einer Unterstützung in Form von Starthilfe-Pakten für erfolgversprechende Initiativen bei der Gründung von Business Improvement Districts (BIDs) durch das Land ein.



Hintergrund:

Seit dem Jahr 2015 gilt in Baden-Württemberg das Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative (GQP), das eine Einrichtung von BIDs, die in Baden-Württemberg „eigentümergetragene Aufwertungsbereiche “ genannt werden, möglich macht. Die IHK Region Stuttgart hat diesen Prozess aktiv mitgestaltet.
Bei BIDs handelt sich um private Initiativen von Grundeigentümern, die sich unter Mitarbeit von Einzelhändlern, Gastronomen und Dienstleistern in einer besonderen Form von Public Private Partnership (PPP) auf gesetzlicher Grundlage zusammenschließen. Die Akteure organisieren sich, teilweise unter kommunaler Beteiligung, in einem örtlich klar abgegrenzten Bereich für üblicherweise drei bis fünf Jahre und verpflichten sich, alle geplanten Aufwertungsmaßnahmen für den Standort gemeinsam zu finanzieren. 
Allerdings hat sich auch Ende 2016 noch keine Initiative an eine Umsetzung gemacht; nur wenige haben sich bisher an erste Schritte gewagt. Eine Ursache ist das komplexe Prozedere zur Einführung eines eigentümergetragenen Aufwertungsbereichs, das aber aufgrund der Gesetzeslage nur so bewerkstelligt werden kann. Eine andere Ursache stellen die notwendigen Vorleistungen dar, die eine Initiative erbringen muss. Neben Zeit und viel persönlichem Einsatz ist ein nicht zu unterschätzender Geldbetrag nötig, um verschiedene Vorbedingungen zu erfüllen. Dieser übersteigt oft die finanziellen Mittel der Initiativen vor Ort. Das Beispiel des Landes Hessen zeigt, dass mit einer Gesetzesänderung Initiativen erfolgreich unterstützt werden können.